Erweiterung, Umbau und Sanierung der ehemaligen Stadthalle in Windsbach zu einem Forum für Musik und Begegnung sowie Neuordnung des Umfelds
Stadt Windsbach · Windsbach, Bayern
Aktenzeichen AV27BEAD-EUveröffentlicht 27.05.2026DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren
- Leistungsart
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- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Windsbach91575, Landkreis Ansbach, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Auswahl- und Losverfahren. "Windsbach klingt und lebt I Ein Haus für Musik und Miteinander, Erweiterung, Umbau und Sanierung der ehemaligen Stadthalle zu einem Forum für Musik und Begegnung sowie Neuordnung des Umfelds" --- Dem Wettbewerb schließt sich ein Verhandlungsverfahren nach der Vergabeordnung VgV an. --- Die Stadt Windsbach beabsichtigt, die bestehende Stadthalle sowie das Raum- und Nutzungsangebot den geänderten Anforderungen als Haus für Musik und Miteinander neu auszurichten. Das Bestandsgebäude soll in baulicher, technischer und energetischer Hinsicht modernisiert werden. Die bestehende Stadthalle in Windsbach war und ist von zentraler Bedeutung für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Windsbach und die Region. Neben der Freiflächengestaltung des Außenbereichs im direkten Umgriff des neuen Forums für Musik und Begegnung sind die Freiflächen im weiteren Umfeld neu zu ordnen und mit geeigneten Nutzungen zu belegen. Das Verfahren wird im Rahmen der Städtebauförderung durch den Bund und den Freistaat gefördert. --- Wettbewerbsgegenstand ist die hochbauliche Planung des Hauses für Musik und Miteinander mit der dazugehörigen Freianlagenplanung im Umgriff des Gebäudes sowie die städtebaulich-freiraumplanerische Neuordnung der Flächen des Umfelds. --- Der gesamte Wettbewerbsumgriff hat eine Größe Von insgesamt ca. 2,2 ha. --- Das Gesamtbudget für das Projekt "Ein Haus für Musik und Miteinander" beträgt maximal 9,1 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 200 bis 700.
Beschreibung des Loses
Wettbewerbsgegenstand ist die hochbauliche Planung des Hauses für Musik und Miteinander mit der dazugehörigen Freianlagenplanung im Umgriff des Gebäudes sowie die städtebaulich-freiraumplanerische Neuordnung der Flächen des Umfelds. Die Wettbewerbsaufgabe ist unter 2.1 dieser Bekanntmachung beschrieben. --- Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen vergeben. Dies ist zum einen die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses für das Umfeld der Stadthalle zum städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan (gemäß Merkblatt 51/52 der AKBW) als Grundlage für die weiteren Schritte. Zum anderen Planungsleistungen für die Erweiterung und Modernisierung der ehemaligen Stadthalle und die dazugehörigen Freianlagen (maximal 1.000 m2) für Architektenleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 und § 35 und Leistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 39 und § 40, mindestens jedoch die Leistungsphasen 2 bis 5. In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI § 34 Gebäudeplanung, HOAI § 39 und § 40 für Freianlagen vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen weiteren Leistungsphasen zu beauftragen. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5; Stufe 3: LPH 6-9). Die Ausloberin beabsichtigt, mit dem nach Wettbewerb und Verhandlung erfolgreichen Team (Bietergemeinschaft Architekt und Landschaftsarchitekt) gesonderte Verträge über die Leistungen der jeweiligen Fachdisziplinen abzuschließen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- ANGABEN ZUM AN DEN WETTBEWERB ANSCHLIESSENDEN VERHANDLUNGSVERFAHREN: Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Ausloberin wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit 40 % gewichtet. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Bewerbergemeinschaften aus dem Wettbewerb treten in diesem Rahmen als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Es gelten grundsätzlich die Ausschlussgründe nach VgV und GWB. --- EIGNUNGSKRITERIEN: Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen die Bieter oder Bietergemeinschaften nach Abschluss des Wettbewerbs das Vorliegen der nachfolgenden Eignungskriterien auf entsprechende Aufforderung der Ausloberin nachweisen. Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die geforderten Eignungskriterien nicht nachweisen können oder nicht fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe entsprechend VgV § 47 wird hingewiesen. Alle nachfolgend aufgelisteten Eignungskriterien sind nachzuweisen: --- (1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der Gesamtjahresumsatz muss mindestens 360.000 € (Architektur) und mindestens 80.000 € (Landschaftsarchitektur) pro Jahr betragen. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 2.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden (Architektur) und mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden (Landschaftsarchitektur) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherungsunternehmens muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. --- (2)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV): Namentliche Nennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern einschließlich Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Ing., Master an einer Universität oder (Fach)-Hochschule oder vergleichbarer Abschluss). Namentliche Nennung von mindestens 1 technischen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarchitektur (Dipl.-Ing., Master an einer Universität oder (Fach)-Hochschule oder vergleichbarer Abschluss). Erklärung zur Berufserfahrung (Architektur und Landschaftsarchitektur des Projektleiters/der Projektleiter; Mindestkriterium: 9 Jahre (für Projektleiter) und 5 Jahre (für Stellvertretung) Berufserfahrung.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Das Verfahren wird durchgeführt als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb mit maximal 15 Teilnehmern und vorgeschaltetem Auswahl- und Losverfahren. --- Teilnahmeberechtigt sind Architekten (federführend) in einer Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Weitere Fachplaner könne … ganz lesenkürzer
Das Verfahren wird durchgeführt als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb mit maximal 15 Teilnehmern und vorgeschaltetem Auswahl- und Losverfahren. --- Teilnahmeberechtigt sind Architekten (federführend) in einer Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Weitere Fachplaner können als Fachberater hinzugezogen werden. Führt ein Teilnehmer beide genannten Berufsbezeichnungen (alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern), ist er auch alleine teilnahmeberechtigt. Entscheidend ist, dass die Berufsbezeichnungen Architekt und Landschaftsarchitekt abgedeckt werden. --- Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. --- Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige: - natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. - juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. - Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. --- Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ (siehe Teilnahmeantrag) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitgliedergegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. --- Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen: nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen; nicht ausgefülltes oder unvollständig ausgefülltes Bewerbungsformular; Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerber führen zum Ausscheiden sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren; Fehlende oder ungültige Nachweise; unvollständige Bewerbungen; nicht deutschsprachige Nachweise ohne Übersetzung. --- Ausschlussgründe: Die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft geben eine Eigenerklärung ab (als Teil des Teilnahmeantrags) ab, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (2) RPW und nach § 123 und § 124 GWB gegen vorliegen; dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen; dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV und kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV vorliegt; dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis zweier Referenzen wie folgt beschrieben: --- (1) Nachweis eines hochbaulichen Projekts mit den folgenden Mindestanforderungen: Einordnung in Honorarzone III für Gebäude gemäß § 34 HOAI, Nettobaukosten (Kostengruppe 300 und 400) … ganz lesenkürzer
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis zweier Referenzen wie folgt beschrieben: --- (1) Nachweis eines hochbaulichen Projekts mit den folgenden Mindestanforderungen: Einordnung in Honorarzone III für Gebäude gemäß § 34 HOAI, Nettobaukosten (Kostengruppe 300 und 400) mind. 3 Mio. €, Realisierung (Neubau oder Erweiterung mit Sanierung) und Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 30. Juni 2016 und die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Der Bewerber hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 8 inne. Es kann auch ein Projekt eingereicht werden, das als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurde, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. --- (2) Nachweis einer Freianlagenplanung mit den folgenden Mindestanforderungen: Erbringung der Leistungsphasen nach § 39 HOAI 2 bis 8, Einordnung in Honorarzone III, Nettobaukosten (KG 500) 200.000 €, Fertigstellung (= Abschluss LPH 8) nach dem 30. Juni 2016 und die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Der Bewerber hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 8 inne. Es kann auch ein Projekt eingereicht werden, das als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurde, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. --- Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder verantwortliche Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Die Bewertung der Referenzen erfolgt ausschließlich anhand der Angaben auf den einzureichenden Formblättern. Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 15 bis 15 Bewerber
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91552 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb: a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zum Verfahren sind bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Antworten auf Fragen we … ganz lesenkürzer
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb: a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zum Verfahren sind bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Antworten auf Fragen werden ausschließlich auf der genannten Vergabeplattform eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. --- b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag sowie die geforderten Nachweise elektronisch über die genannte Vergabeplattform einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist digital auszufüllen. Eine gesonderte Unterschrift oder Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. --- 2. Terminschiene Wettbewerbsverfahren: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang Juli 2026 - Rückfragenkolloquium am 29.07.2026 - Rückfragenbeantwortung bis Anfang August 2026 - Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Ende September 2026 (Pläne) und Mitte Oktober 2026 (Modelle) --- 3. Beurteilungskriterien Wettbewerb: Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt (ohne Rangfolge): Städtebau und Freiräume - Architektur und Gestaltung - Umgang mit dem Bestand - Klimaanpassung und Nachhaltigkeit - Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit --- 4. Dem Wettbewerb schließt sich ein Verhandlungsverfahren nach der Vergabeordnung VgV an.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Windsbach
- Anschrift
- Hauptstraße 15, 91575 Windsbach
- Kontakt
- poststelle@
windsbach.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Bezirk Niederbayern - Neubau Resozialisierungshaus am BKH Straubing - Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung HLSK (Anlagengruppen 1-3, 8) gem. §§ 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9Bezirk NiederbayernFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a8ce3464-8d30-4407-bb9c-3f9dbbe9d89f.