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Frist unbekanntEU-weitSoftwareIT und Software

Erweiterung um ein Führerscheinverfahren

kommunit IT-Zweckverband Schleswig-Holstein · Elmshorn, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen I20260911-0136veröffentlicht 13.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 179 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 55 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Der bisherige Anbieter des eingesetzten Fachverfahrens hat die Abkündigung des Produkts zum 31. Dezember 2027 mitgeteilt. Zur Sicherstellung des durchgängigen Betriebs des hoheitlichen Fachverfahrens der Verkehrsbehörde ab dem 1. Januar 2028 besteht ein zwingender Umstellungsbedarf. Der Auftraggeber setzt die VOIS-Plattform bereits produktiv ein. Die VOIS-Plattform stellt für alle integrierten Fachverfahren fachverfahrensübergreifende Basiskomponenten zur Verfügung, insbesondere eine gemeinsame Rechte- und Nutzerverwaltung, eine fachverfahrensübergreifende elektronische Akte (eAkte) als zentrale Schnittstelle zu Dokumentenmanagement- und Archivsystemen, eine einheitliche Gebührenkasse mit Anbindung an das Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen (HKR), einen automatisierten Formulardruck sowie standardisierte Datenübermittlungskomponenten (u. a. OSCI-Transport, XML- und CMIS-Schnittstellen) für die Kommunikation mit externen Stellen und Registern. Darüber hinaus steht VOIS als on-Premise Lösung ohne Cloudanbindung und damit verbundenen weiteren externen Abhängigkeiten zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurde im Rechenzentrum (on-Prem) des Auftraggebers ein plattformweites Benutzer- und Berechtigungsmanagement mit Anbindung an die zentrale Identitätsverwaltung etabliert. Die integrierte Datenhaltung ermöglicht es, dass bereits im Rahmen eines anderen Verwaltungsverfahrens erhobene Stammdaten (z. B. aus dem Melde- oder Gewerbewesen) ohne erneute Datenerhebung für weitere Fachverfahren herangezogen werden können. Vorgangsdaten können fachverfahrensübergreifend weiterverarbeitet werden, ohne dass eine manuelle Übertragung oder Mehrfachpflege derselben Informationen erforderlich ist. Hierdurch wird eine medienbruchfreie Bearbeitung von Verwaltungsverfahren sowie eine kohärente und widerspruchsarme Datenbasis unterstützt. Diese Struktur bildet die technische und organisatorische Grundlage für Betrieb, Administration und Support sämtlicher auf der VOIS-Plattform eingesetzter Fachverfahren beim Auftraggeber und ist zugleich geeignet, künftige Anforderungen an einen registerübergreifenden, medienbruchfreien Datenaustausch im Rahmen der Registermodernisierung zu erfüllen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
25337 Elmshorn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

45Bekanntmachungen
16Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

63vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e08e0faf-4475-4ae1-bcf2-8de0e6e27871.