Erweiterung SurvNet FHH
Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen DP-2024000039veröffentlicht 29.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 24 Monatenan Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Bindefrist endetvor 21 Monaten63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
In den Hamburger Gesundheitsämtern wird für den Infektionsschutz das Fachverfahren SurvNet@RKI des RKI genutzt.
Die Gesundheitsämter erhalten von Laboren, Ärzten oder Einrichtungen Meldungen von Personen, welche an einer meldepflichtigen Erkrankung erkrankt sind. Diese Meldungen weisen häufig fehlende Angaben auf, die unter massiven Ressourceneinsatz in den Gesundheitsämtern ermittelt und in SurvNet eingetragen werden müssen. Für die Automatisierung von Arbeitsabläufen aufgrund der begrenzten Kapazitäten von Mitarbeitenden sowie eine bessere Anbindung der Bürger*innen an das Fachverfahren soll ein in SurvNet integriertes Fachverfahren angeschafft werden. Durch dieses soll es den Mitarbeitenden der Gesundheitsämter ermöglicht werden, Bürger*innen über Post, E-Mail oder SMS (soweit bekannt) anzuschreiben und diese zu einer Angabe von benötigten Daten über das Fachverfahren aufzufordern. Den Bürger*innen soll im Anschluss ermöglicht werden in einem gesicherten Online-Portal/Fragebogen die geforderten Angaben einzutragen und diese an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Die Angaben der Bürger*innen sollen den Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes innerhalb von SurvNet zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis (brutto)Preis
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/7bda0316-4b22-4e3e-8d09-d83449f8dd48/awardcriteria Die Bewertungskriterien ergeben sich aus der Anlage Bewertungsmatrix. Die dort erreichte Punktzahl stellt die Qualitätspunktzahl L dar.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Mindestanforderungen an die Eignung Es wurden folgende Mindestanforder … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Mindestanforderungen an die Eignung Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Auswertung der ANLAGE Umsatz] Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unter-auftragnehmer die entsprechenden Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro (netto) beträgt. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prog-nose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwin-gend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauf-tragnehmer und des Bieters addiert. b) Betriebshaftpflichtversicherung: [Auswertung der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung] Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Min-destdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die obigen Mindestkrite-rien erfüllt. Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werten der Auftraggeber und die Vergabe-stelle für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer so-wie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus. Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.- Kriterium
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: a) Referenzen [Auswertung der ANLAGE Referenzen] Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Es sind mindestens 2 im Wesentlichen … ganz lesenkürzer
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: a) Referenzen [Auswertung der ANLAGE Referenzen] Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Es sind mindestens 2 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist) erfolgreich ab-geschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung meh-rerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Im Wesentlichen Vergleichbar = Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld, Umfang etc.) im Wesentlichen entspricht. Dabei ist es insbesondere erforderlich für die wesentliche Vergleichbarkeit, dass der Leistungsgegenstand eine Erweiterungslösung für SurvNet@RKI für die Vervollständigung von Angaben von Bürger*innen und der Kommunikation mit diesen im Falle meldepflichtiger Erkrankungen in Form einer Software as a Service (SaaS) – Leistung in einem Gesundheitsamt in der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Erfolgreich abgeschlossen = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig verlaufen ist und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht ver-tragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte. Sind die Referenzprojekte noch nicht abgeschlossen, werden also noch erbracht, müssen diese gemessen vom Tage des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen und bereits im Wesentlichen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen erbracht worden sein. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabe-stelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit im Mindestkriterium „Referenzen“ eine Betrachtung von 2 Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Ge-danken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Be-schaffungsgegenstandes in Bezug auf das Mindestkriterium anerkennen zu können. Zu-dem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Auswertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung ein …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Ver-trag endet nach Ablauf von 2 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber zu gleichen Konditionen um weitere zwei Jahre verlängert werden. Diese opti … ganz lesenkürzer
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Ver-trag endet nach Ablauf von 2 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber zu gleichen Konditionen um weitere zwei Jahre verlängert werden. Diese optionale Verlängerung hat der Auftraggeber dem Auftrag-nehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende mitzuteilen. Während dieser optionalen Vertragslaufzeit besteht eine einseitige Kündigungsmöglichkeit für den Auftraggeber mit ei-ner Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Für die im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe gelten sämtliche sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen beziehen-de Regelungen (z.B. Gewährleistung, Pflege, Datenschutz) auch über das Ende des Rah-menvertrages hinaus. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 3 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mit-geteilt werden. Der daraus resultierender Mehrbedarf ist nicht in den Schätzmengen/ Höchstwert enthalten; diese erhöhen sich entsprechend anteilig. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten kann der Auftraggeber diesen Rahmenvertrag ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 63 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer … ganz lesenkürzer
Leistung: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Postfach 301741, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent-standen ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu sen-den. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
- Anschrift
- Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg
- Website
- hamburg.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
Bei uns erfasst
- Terminmanagementsystem12.09.2025
- Betriebsunterstützung Datawarehouse im Zusammenhang mit der Fachanwendung OPEN/PROSOZ27.09.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hamburg (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Lufthansa Industry Solutions AS GmbH3 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Georg Thieme Verlag KG2 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH2 Zuschläge
- UNITY AG2 Zuschläge
- gcc grothcompany concepts gmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.11.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 29.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2fe72dc4-959e-43fb-96cb-4f58e992fc61.