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Erweiterung Nahwärmenetz EEQ - Planungsleistungen

Stadtwerke Görlitz AG · Görlitz, Sachsen

Aktenzeichen DRESO_L-2026-0032veröffentlicht 23.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 92 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 12 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
13 Monate14.09.2026 – 29.10.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Görlitz02828, Landkreis Görlitz, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Herangehensweise an das Planungskonzept40 %
  • Honorar60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.10.2027
    vor 54 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Stadtwerke Görlitz AG-Erweiterung Nahwärmenetz EEQ 1/1+ und 4 - Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung; LPH 4 - 9

Beschreibung des Loses

Die Stadtwerke Görlitz AG erweitern das Fernwärmenetz, um die Energiewende voranzutreiben und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Mit der EFRE-Fördermaßnahme wird der Einzugsbereich der EEQs 1 und 1+ und EEQ 4 durch den Bau weiterer Trassen in der Leipziger Straße und die Rauschwalder Straße erweitert. Dies ermöglicht eine effiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung aus bestehenden Anlagen mit nachhaltigem Energiemix. Im energetischen Gesamtkonzept für die Kernstadt wurden Wärmenetze als Alternative für die Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des CO2-Ausstoßes in Innenstädten mit denkmalgeschützter Bausubstanz ausgewiesen. Bereits in den vergangenen EFRE-Förderperioden wurde dieser Ansatz mit konkreten Projekten unterstützt und wird mit dem jetzigen Vorhaben konsequent fortgeführt. Die EEQs sind vorerst in sich abgeschlossen und versorgen die jeweiligen Quartiere. Zukünftig ist eine Kopplung mit dem grenzüberschreitendem Fernwärmeprojekt "United Heat" vorgesehen, welches darauf abzielt, bis 2030 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu etablieren. Dieses Projekt kombiniert vielfältige Ressourcen und innovative Erzeugungstechnologien, um künftig die Wärmeversorgung zu dekabonisieren und um sie jederzeit sicher zu stellen. Dabei kommen neben der Biomasse, solche Technologien wie eine ca. 4 ha großen Solarthermieanlage mit einem saisonalen Erdbeckenspeicher von ca. 300.000m³ zum Einsatz. Die Solarthermieanlage soll die in den Sommermonaten überschüssige Sonnenenergie einfangen und im Erdbeckenspeicher speichern, um diese Wärme dann an bewölkten Tagen bis in die Übergangszeit in das Fernwärmenetz einspeisen. Neben diesen Technologien kommen auch Wärmepumpen zum Einsatz, welche die Wärme im Ablauf der Kläranlage Görlitz sowie das Wärmepotential des Bertzdorfer Sees nutzen. Die vier bestehenden Fernwärmenetze sollen bis 2030 zusammengeschlossen und komplett auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. In diesem Zusammenhang sollen die bestehenden Nahwärmequartiere an diese CO2-neutrale Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Das ermöglicht eine größtmögliche Versorgungssicherheit und den maximalen Anteil regenerativer Energien. Mit der Netzverdichtung in der Leipziger Straße und der Rauschwalder Straße setzen die Stadtwerke Görlitz AG auf eine zukunftssichere, nachhaltige und sichere Wärmeversorgung durch moderne Technologien und erneuerbare Energieträger und unterstützen damit die nachhaltige Stadtentwicklung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Herangehensweise an das Planungskonzept40 %
Honorar60 %
Qualität
Herangehensweise an das PlanungskonzeptErfahrung Projektteam; Organisation des Projektteams; Konzept zur Terminsicherung; Konzept zur Kosteneinhaltung
Kosten
HonorarAuf Grundlage des Leistungsbildes und des Vertrages

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.09.2026
Vertragsende
29.10.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, vorerst werden die Leistungsphasen 4 und 5 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke beauftragt (Leistungsstufe 1). Die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Eine Beauftragung kommt ausschließlich zustande, sofern ein positiver Fördermittelbescheid vorliegt bzw. eingeht. Sofern kein entsprechender Fördermittelbescheid erteilt wird, erfolgt keine Beauftragung. Hieraus können die Bieter keine Ansprüche ableiten. Im Übrigen bleibt dem Auftraggeber vorbehalt … ganz lesenEine Beauftragung kommt ausschließlich zustande, sofern ein positiver Fördermittelbescheid vorliegt bzw. eingeht. Sofern kein entsprechender Fördermittelbescheid erteilt wird, erfolgt keine Beauftragung. Hieraus können die Bieter keine Ansprüche ableiten. Im Übrigen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern die Fördermittelbewilligung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgt oder sich maßgebliche Rahmenbedingungen ändern.
Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen enthalten ein Formular zur Angebotsabgabe und Eigenerklärung, welches die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Zulässig sind sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften. Zudem kann der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bi … ganz lesen1. Die Vergabeunterlagen enthalten ein Formular zur Angebotsabgabe und Eigenerklärung, welches die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Zulässig sind sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften. Zudem kann der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft vorgenommen werden.Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Die geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu unterzeichnen. Ebenso sind die erforderlichen Nachweise für jedes Mitglied separat einzureichen und gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Zum Einsatz vorgesehene Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und dem Angebot beizulegen. 3. Eignungsleihe: Stützt der Bieter oder die Bietergemeinschaft ihre technische, wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe auf einen Nachunternehmer, sind sämtliche hierfür erforderlichen Nachweise und Erklärungen auch für diesen Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Bei der Vorlage von Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe wird zudem erwartet, dass der betreffende Nachunternehmer die entsprechenden Leistungen im Projekt tatsächlich übernimmt. Darüber hinausmüssen sowohl der Eignungsgeber als auch der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft alle einschlägigen Ausschlussgründe erfüllen und dürfen keinen vergaberechtlichen Ausschlusskriterien unterliegen. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe zu unterzeichnen und dem Angebot beizulegen. Dass die im Vergabeverfahren benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bieter nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig. 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen /Unterlagen/Nachweise den Angeboten beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird anonymisiert veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 24.07.2026, Ortszeit: 12.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter /Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Demianiplatz 23, 02828 Görlitz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Drees & Sommer

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

375vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.07.2026 auf 07.08.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 31.07.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 390f9c6b-1381-4d81-9abb-eb7a1f7215ec.