Erweiterung Kindertagesstätte „Regenbogen“ um zwei Krippengruppen – Markt Schneeberg
Markt Schneeberg · Schneeberg, Bayern
Aktenzeichen 775/26-KSveröffentlicht 30.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 615 Tsd. €
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 5
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 615 Tsd. €
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schneeberg63936, Landkreis Miltenberg, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Qualitätskriterium20 %
- Qualitätskriterium10 %
- Qualitätskriterium25 %
- Qualitätskriterium10 %
- Qualitätskriterium15 %
- Kostenkriterium20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 8 Tagen
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrin 2 Monaten
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ um zwei Krippengruppen (Umbau Gartenweg 5), Lose 1–5 - Markt Schneeberg
Gegenstand nach CPV
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene LeistungenHauptgegenstand
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
- 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
- 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- 71321200Heizungsplanung
- 71321300Beratung im Bereich Sanitärinstallation
- 71321400Beratung im Bereich Belüftung
- 71323100Planung von Stromversorgungssystemen
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude und Innenräume ab LPh 2 bis LPh 9 gem. § 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise (LPh 2 bis 3). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. | 60 Monate | – |
| 2 | Los 2: Objektplanung Freianlagen/Außenanlagen Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Freianlagen/Außenanlagen, LPh 1 bis 9, gem. § 39 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. | 60 Monate | – |
| 3 | Los 3: Fachplanung Tragwerk Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk, LPh 1 bis 6, gem. § 51 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. | 60 Monate | – |
| 4 | Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1 bis 3), LPh 1 bis 9, gem. § 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. | 60 Monate | – |
| 5 | Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4 bis 6), LPh 1 bis 9, gem. § 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. | 60 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Arbeitsweise des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Herangehensweise an die Umsetzung der gestellten Aufgabe
- Kosten
- KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Honorar
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formbla … ganz lesenkürzer
Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formblatt Referenzen geforderten Angaben. Die Referenzen dürfen sich nur auf Objekte und Leistungen wie folgt beziehen: Zwingende Angaben! Mindestkriterien für die Referenzen sind: • Gebäudeplanung Sanierung öffentliche Kindertagesstätten oder Kindergärten für Einstufung mindestens HZ III der Objektplanungen und HZ II der Fachplanungen • Nettobaukosten (Gesamtkosten Referenzgebäude) mind. 2 Mio. EUR netto für Sanierung der Lose 1 und 2 bzw. 1 Mio. EUR netto für Sanierung der Lose 3 bis 5 • Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2018 bis heute • Vollständig selbst erbrachtes Leistungsbild nach HOAI bzw. AHO (Grundleistungen aller Leistungsphasen bzw. Projektstufen) Es sind als mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen für die Erweiterung der Kindertagesstätte mindestens 2 Referenzen, die die Sanierung öffentlicher Kindertagesstätten oder Kindergärten beinhalten, je Los als Mindesteignungsnachweis zu benennen. Erfüllen mehr als 5 geeignete Bewerber die Mindestanforderung an die Eignung erfolgt eine Auswahl der geeigneten Bewerber anhand der Eignungskriterien (Anlage Eignungskriterien). In diesem Fall werden bis zu 5 Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem vorgenannten Inhalt bewertet.- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auft … ganz lesenkürzer
- Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung im Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung haften. - Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage sämtlicher unter Ziffer 7. geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft zur Bewerbung.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei mindestens 500.000,00 … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei mindestens 500.000,00 EUR je Geschäftsjahr für die Lose 1 und 2 bzw. mindestens 250.000,00 EUR je Geschäftsjahr für die Lose 3 bis 5 betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ bzw. „Ingenieur/in“ gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV (z. B. Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der Ingenieurekammer oder Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung; bei Bewerbern aus anderen Staat … ganz lesenkürzer
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ bzw. „Ingenieur/in“ gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV (z. B. Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der Ingenieurekammer oder Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung; bei Bewerbern aus anderen Staaten gleichwertige Nachweise). - Bei Bewerbern, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, die Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung (zunächst genügt eine Eigenerklärung unter Angabe von Registergericht und Registernummer gemäß Formblatt; der Auszug ist auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt Zuverlässigkeit. - Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen, gemäß Formblatt MiLoG. - Angabe des vorgesehenen Projektleiters gemäß Formblatt Projektleiter. - Bestätigung gemäß Formblatt Schwarzarbeit. - Eigenerklärung gemäß Formblatt Sanktionsverordnung (Bezug zu Russland, VO (EU) 2022/576).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 2.000 … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 2.000.000,00 Euro je Einzelfall im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Beauftragung zunächst LPh 2–3. Weitere Leistungsstufen optional, kein Rechtsanspruch auf Übertragung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Teilnahmewettbewerb und Aufforderung zur Abgabe der verbindlichen Erstangebote werden zeitlich zusammengefasst: Teilnahmeantrag und verbindliches Erstangebot sind gemeinsam über die Deutsche eVergabe bis zum 14.01.2027, 11.00 Uhr, einzureichen. Erfüllt ein Bewerber die Eignungsanforderungen nicht, w … ganz lesenkürzer
Teilnahmewettbewerb und Aufforderung zur Abgabe der verbindlichen Erstangebote werden zeitlich zusammengefasst: Teilnahmeantrag und verbindliches Erstangebot sind gemeinsam über die Deutsche eVergabe bis zum 14.01.2027, 11.00 Uhr, einzureichen. Erfüllt ein Bewerber die Eignungsanforderungen nicht, wird sein Erstangebot nicht gewertet. Die Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich am 16.02.2027 und 17.02.2027 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig freizuhalten! Soweit ein Bewerber zu einem Verhandlungstermin eingeladen wird, zu diesem aber nicht erscheint und das Nichterscheinen zu vertreten hat, wird der Bewerber vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung der Termine ausdrücklich vor! Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Wird der Zuschlag bereits auf das verbindliche Erstangebot erteilt, welches anhand der veröffentlichten Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht, entfallen die Verhandlungstermine. Mitbewerber werden zuvor gemäß § 134 GWB hierüber informiert. Es ist zu erwarten, dass sich der Verfasser der Machbarkeitsstudie bewirbt (§ 7 VgV). Alle im Vorauftrag erarbeiteten Planstände und Unterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Lose 3, 4, 5
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Zusammensetzung des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Umsetzung der Planung
- Kosten
- KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formbla … ganz lesenkürzer
Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formblatt Referenzen geforderten Angaben. Die Referenzen dürfen sich nur auf Objekte und Leistungen wie folgt beziehen: Zwingende Angaben! Mindestkriterien für die Referenzen sind: • Gebäudeplanung Sanierung öffentliche Kindertagesstätten oder Kindergärten für Einstufung mindestens HZ III der Objektplanungen und HZ II der Fachplanungen • Nettobaukosten (Gesamtkosten Referenzgebäude) mind. 2 Mio. EUR netto für Sanierung der Lose 1 und 2 bzw. 1 Mio. EUR netto für Sanierung der Lose 3 bis 5 • Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2018 bis heute • Vollständig selbst erbrachtes Leistungsbild nach HOAI bzw. AHO (Grundleistungen aller Leistungsphasen bzw. Projektstufen) Es sind als mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen für die Erweiterung der Kindertagesstätte mindestens 2 Referenzen, die die Sanierung öffentlicher Kindertagesstätten oder Kindergärten beinhalten, je Los als Mindesteignungsnachweis zu benennen. Erfüllen mehr als 5 geeignete Bewerber die Mindestanforderung an die Eignung erfolgt eine Auswahl der geeigneten Bewerber anhand der Eignungskriterien (Anlage Eignungskriterien). In diesem Fall werden bis zu 5 Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem vorgenannten Inhalt bewertet.- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auft … ganz lesenkürzer
- Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung im Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung haften. - Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage sämtlicher unter Ziffer 7. geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft zur Bewerbung.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei mindestens 500.000,00 … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei mindestens 500.000,00 EUR je Geschäftsjahr für die Lose 1 und 2 bzw. mindestens 250.000,00 EUR je Geschäftsjahr für die Lose 3 bis 5 betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ bzw. „Ingenieur/in“ gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV (z. B. Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der Ingenieurekammer oder Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung; bei Bewerbern aus anderen Staat … ganz lesenkürzer
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ bzw. „Ingenieur/in“ gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV (z. B. Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der Ingenieurekammer oder Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung; bei Bewerbern aus anderen Staaten gleichwertige Nachweise). - Bei Bewerbern, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, die Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung (zunächst genügt eine Eigenerklärung unter Angabe von Registergericht und Registernummer gemäß Formblatt; der Auszug ist auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt Zuverlässigkeit. - Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen, gemäß Formblatt MiLoG. - Angabe des vorgesehenen Projektleiters gemäß Formblatt Projektleiter. - Bestätigung gemäß Formblatt Schwarzarbeit. - Eigenerklärung gemäß Formblatt Sanktionsverordnung (Bezug zu Russland, VO (EU) 2022/576).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 2.000 … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 2.000.000,00 Euro je Einzelfall im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Beauftragung zunächst LPh 1–3. Weitere Leistungsstufen optional, kein Rechtsanspruch auf Übertragung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Teilnahmewettbewerb und Aufforderung zur Abgabe der verbindlichen Erstangebote werden zeitlich zusammengefasst: Teilnahmeantrag und verbindliches Erstangebot sind gemeinsam über die Deutsche eVergabe bis zum 14.01.2027, 11.00 Uhr, einzureichen. Erfüllt ein Bewerber die Eignungsanforderungen nicht, w … ganz lesenkürzer
Teilnahmewettbewerb und Aufforderung zur Abgabe der verbindlichen Erstangebote werden zeitlich zusammengefasst: Teilnahmeantrag und verbindliches Erstangebot sind gemeinsam über die Deutsche eVergabe bis zum 14.01.2027, 11.00 Uhr, einzureichen. Erfüllt ein Bewerber die Eignungsanforderungen nicht, wird sein Erstangebot nicht gewertet. Die Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich am 16.02.2027 und 17.02.2027 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig freizuhalten! Soweit ein Bewerber zu einem Verhandlungstermin eingeladen wird, zu diesem aber nicht erscheint und das Nichterscheinen zu vertreten hat, wird der Bewerber vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung der Termine ausdrücklich vor! Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Wird der Zuschlag bereits auf das verbindliche Erstangebot erteilt, welches anhand der veröffentlichten Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht, entfallen die Verhandlungstermine. Mitbewerber werden zuvor gemäß § 134 GWB hierüber informiert. Es ist zu erwarten, dass sich der Verfasser der Machbarkeitsstudie bewirbt (§ 7 VgV). Alle im Vorauftrag erarbeiteten Planstände und Unterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Markt Schneeberg
- Anschrift
- Amorbacher Straße 1, 63936 Schneeberg
- Website
- schneeberg-odenwald.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed5973ce-5049-4e2f-ac71-b562b3a84510.