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Frist unbekanntEU-weitSoftwareIT und Software

Erweiterung eines KIS-Bestandssystems durch die Beschaffung zusätzlicher Module

Kliniken Südostbayern AG · Traunstein, Bayern

Aktenzeichen 000veröffentlicht 06.09.2024Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbEU-weit
Rahmenvereinbarung
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Ort der Leistung
Traunstein83278, Landkreis Traunstein, Bayern
Einreichung
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  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Kliniken Südostbayern AG („KSOB“) beabsichtigt, das vorhandene CGM Medico Klinikinformationssystem („KIS“) durch Beschaffung zusätzlicher Module vom Hersteller CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CGM“) unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Zuge der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zu erweitern. Mit den zusätzlichen Modulen soll die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie die Medikationssoftware entsprechend der Fördertatbestände 3, 5 und 6 umgesetzt werden.

Beschreibung des Loses

Die KSOB beabsichtigt, das vorhandene KIS durch Beschaffung zusätzlicher Module vom Hersteller CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CGM“) unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Zuge der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zu erweitern. Mit den zusätzlichen Modulen soll die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie die Medikationssoftware entsprechend der Fördertatbestände 3, 5 und 6 umgesetzt werden. Die KSOB ist in der gegebenen Konstellation der Ansicht, dass abweichend vom Grundsatz der Produktneutralität eine Produktfestlegung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV und der aktuellen Rechtsprechung gerechtfertigt ist (vgl. zB OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.7.2021 – 19 Verg 2/21 und OLG Celle, Beschl. v. 31.03.2020 – Verg 13/19 sowie VK Hessen, Beschl. v. 19.03.2021 - 69d-VK-41/2019). Danach ist eine Produktfestlegung gerechtfertigt, wenn objektiv nachvollziehbare, produktbezogene und strategische Überlegungen gegeben sind, die eine langfristige und möglichst problem- und risikofreie Nutzung in Bezug z.B. auf Interoperabilität, Datenintegrität, Ausfallsicherheit sowie Wirtschaftlichkeit gewährleisten sollen. Eine Implementierung der verschiedenen Funktionalitäten zur Umsetzung der Vorgaben des KHZG durch Einführung verschiedener Klinikinformationssysteme (KIS) bzw. von Teilfunktionalitäten im Parallelbetrieb würde aus Sicht der KSOB mit erheblichen Risiken für Patienten einhergehen. Insbesondere kann das Risiko von Systemausfällen und -unterbrechungen durch den Einsatz von KIS-Modulen des Herstellers CGM nahezu vollständig vermieden werden, weil nur diese mit der bestehenden IT-Systemumgebung kompatibel sind und keine risikoanfälligen Schnittstellen zu Funktionsmodulen anderer Hersteller geschaffen werden müssen. Eine Schaffung solcher Schnittstellen wäre technisch mit erheblichen Aufwänden verbunden, da die IT-Systemumgebung in der KSOB sehr weitereichend auf die individuellen Anforderungen, Prozesse etc. angepasst ist und keine etablierten Standardschnittstellen existieren, die die Verwendung von Teilfunktionen anderer Hersteller ohne Weiteres ermöglichen würde. Sofern ein Anbieter solche Schnittstellen entwickeln würde, führen fehlende, fehlerhafte oder in Folge einer Schnittstellenproblematik nicht zur Verfügung stehende Daten zu einer Inkonsistenz im Behandlungsprozess und schlimmstenfalls zur Gefährdung der Patientensicherheit. Unterschiedliche Bedienungskonzepte erhöhen darüber hinaus das Risiko von Anwenderfehlern. Eine doppelte Datenerhaltung erfordert die synchronisierte Anpassung von mindestens zwei Systemen und birgt zusätzliche Risikoquellen für Fehler und Inkonsistenzen und die Datenintegrität. Darüber hinaus führt der Einsatz verschiedener Systeme zu einem Mehraufwand für das Fachpersonal, da Kenntnisse über die Anwendung von verschiedenen Programmen in einem Kernprozess nicht nur einen personellen und finanziellen Mehraufwand, sondern auch ein technisches Sicherheitsrisiko darstellen. Die Datensicherheit und Integrität ist erheblich effizienter zu gewährleisten in einer umfassenden KIS-Datenbank. Das Backup aller Daten ist günstiger, schneller und einfacher in einem einheitlichen KIS-System. Das Einspielen von Patches und Sicherheitsupdates in mehreren unterschiedlichen Produktwelten wäre zeitaufwändiger. Die Lösungen anderer Anbieter hätten zudem hohe Anschaffungskosten zur Folge. Sollte ein neues System eingesetzt werden, sieht sich die KSOB dem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt, dass die bestehende Infrastruktur in Form von Servern, Netzwerk, Datenbanken und Installation und Wartungsverträgen nicht in das neue System integriert werden können. Durch den Einsatz von CGM-Produkten können bereits getätigte Investitionen genutzt werden. Die Sicherheit und Gesundheit der Patienten hängt ganz wesentlich davon ab, dass eine fehlerfreie Datenmigration und Datensicherheit gewährleistet ist. Es kann nach der Durchführung einer umfassenden Marktanalyse nicht ausgeschlossen werden, dass die mit einer Systemumstellung oder einer Etablierung eines Mischsystems einhergehenden Neuerungen zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit bei der Handhabung des Systems führen. Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass objektiv schwerwiegende technische, wirtschaftliche, personelle und medizinische Gründe für die getroffene Wahl vorliegen. Die Beschaffungsentscheidung ist daher willkürfrei aufgrund sachlich gerechtfertigter und auftragsbezogener Gründe getroffen worden.

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
83278 Traunstein
Kontakt
keine Angabe

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 92778fef-db75-44d5-ac8d-b4cb29bb02d4.