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Erweiterung der Sekundarschule „Am Wiehen“ in Minden - Fachplanung Technische Ausrüstung

Stadt Minden über Kreis Minden-Lübbecke · Minden, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 526 2025 Miveröffentlicht 04.11.2025erstmals 04.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 335 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Minden-Lübbecke.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate24.02.2026 – 01.08.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (43 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.08.2027
    vor 8 Monaten
  6. Bindefrist endet
    82 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Stadt Minden beabsichtigt eine Erweiterung der 2023 fertiggestellten Sekundarschule am Wiehen. Bauort: Sekundarschule am Wiehen, Schülerweg 11, 32429 Minden Die Sekundarschule wurde im Jahr 2023 errichtet. Bei der Planung des Bestandsgebäudes ist ein späterer Erweiterungsbau bereits berücksichtigt worden. Mit der Erweiterung wird an den Gebäudeteil A an der Südseite angeschlossen. Auf dem Grundstück steht eine Dreifachsporthalle mit Tribüne, die während der Bauzeit weiter genutzt werden soll, sowie angrenzend die vierzügige Grundschule „Am Wiehen“. Das Bestandsgebäude hat einen eigenen Technikraum im EG, zugänglich von außen. Die Grundschule „Am Wiehen“ ist autark. Für das Bestandsgebäude liegt ein Energiekonzept vor, welches fortzuführen ist. In diesem Vergabeverfahren wird die Fachplanung der technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5 und 8) für die Erweiterung der Sekundarschule am Wiehen ausgeschrieben.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Persönliche Referenzen der Projektleitung für vergleichbare Leistungen seit 2020
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Der Preis hat eine Gewichtung von:

Eignung8 von 8 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens einmal die Fachplanung der technischen Ausrüstung für den Bereich ELT (mind. ALG 4 - 5 und mind. Lph 2-3 und 5-6) für den Neubau / die Erweiterung / den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes ab der Honorarzone II o. erbracht h … ganz lesenMindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens einmal die Fachplanung der technischen Ausrüstung für den Bereich ELT (mind. ALG 4 - 5 und mind. Lph 2-3 und 5-6) für den Neubau / die Erweiterung / den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes ab der Honorarzone II o. erbracht haben. Und Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens einmal die Fachplanung der technischen Ausrüstung für die ALG 8 (mind. Lph 2-3 und 5-6) für den Neubau / die Erweiterung / den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes ab der Honorarzone II o. erbracht haben. Hinweise: Gewertet werden Referenzen der letzten Jahre seit 2020, d. h. die nachzuweisenden Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2020 und Einreichung des Angebotes abgeschlossen sein. Es gilt der Zeitpunkt der zuletzt abgeschlossenen Leistungsphase. Die notwendigen Angaben zu den Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck „D1“) zu erbringen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. Die Angaben sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck „D1“) zu erbringen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
1) Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Unterauftragnehmer sowie deren Leistungen im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung gemäß Vordruck D2 "Verpflichtungs- und Eign … ganz lesen1) Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Unterauftragnehmer sowie deren Leistungen im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung gemäß Vordruck D2 "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären und der Vordruck D5 "Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)" abzugeben. 2) Falls eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck D3 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Es ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darüber einzureichen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio … ganz lesenMindestanforderung: Es ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darüber einzureichen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. € gegeben ist. Alternativ kann eine Erklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über die genannten Summen im Auftragsfalle abgegeben werden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen. Die Eigenerklärung ist in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck „D1“) zu erbringen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Erforderlich ist eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß dem zur Verfügung gestellten Vordruck D4. Bei Bietergemeinschaften muss die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden. 2) Erforderlich ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen … ganz lesen1) Erforderlich ist eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß dem zur Verfügung gestellten Vordruck D4. Bei Bietergemeinschaften muss die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden. 2) Erforderlich ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB sowie ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck „D1“). Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher - falls vorgesehen - haben die Erklärungen in dem Vordruck D2 "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" bzw. in dem Vordruck D3 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" abzugeben
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,3 Mio. EUR brutto nachweisen. Die Angaben über den Umsatz sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck „D1“) zu erbringen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Umsatz von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln anzugeben
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
24.02.2026
Vertragsende
01.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
82 Tage
Angebotsöffnung
08.12.2025, 08:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung … ganz lesenLeistung: 1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Angaben zum Verfahrensablauf: 1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. 2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob … ganz lesenAngaben zum Verfahrensablauf: 1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. 2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen. 3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein. 4. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag Umgang mit Nachforderung: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.414vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 08.12.2025
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 08.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3f477626-e8ab-44c4-a9f5-062f06359af8.