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Erweiterung der Grund- und Mittelschule in Brannenburg

Schulverband Brannenburg · Brannenburg, Bayern

Aktenzeichen SBR_7 732_1veröffentlicht 18.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Brannenburg83098, Landkreis Rosenheim, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Projektteam30 %
  • Projektabwicklung30 %
  • Honorar40 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Schulverband Brannenburg besteht aus den Mitgliedsgemeinden Brannenburg, Flintsbach und Nußdorf. Am Schulstandort Brannenburg wird die Grund- und Mittelschule mit derzeit 22 Klassen betrieben. Das aktuelle Schulgebäude wurde 1973 bis 1975 gebaut. Zur Schule gehört eine Zweifachturnhalle, die in jüngerer Zeit saniert wurde. Die Schule wird bisher von einer eigenen Technikzentrale mit Wärme versorgt. Die Größe des Schulgebäudes ist für den benötigten schulischen Flächenbedarf nicht mehr ausreichend. So werden derzeit viele Fachräume zweckentfremdet als Klassenzimmer genutzt. Der Erweiterung wurde von der Genehmigungsbehörde eine zusätzliche Fläche von 645 m² zugrunde gelegt, davon wurden 639 m² schulaufsichtlich genehmigt. Benachbart und Teil des Schulzentrums ist eine Realschule, zu der die Grund- und Mittelschule enge Beziehungen pflegt. Um die fehlenden schulischen Räume zu schaffen, soll im Rahmen des Vorhabens das Bestandsgebäude westlich um einen dreigeschossigen Anbau erweitert werden. Im Zuge der Projektvorbereitung wurde eine Machbarkeitsstudie mit mehreren Varianten erstellt. Die dreigeschossige Variante mit insgesamt neun zusätzlichen Klassenräumen wurde von der Schulverbandsversammlung als Vorzugsvariante festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass im Erweiterungsbau ein Aufzug erforderlich ist. Die Bestandsschule bleibt während des Neubaus vollumfänglich in Betrieb. Auslagerungen - z.B. in Container - sind nicht angedacht. Das Baugrundstück befindet sich an einer Hangkante. Das Baufeld grenzt im Norden und Weste an ein Landschaftsschutzgebiet, in welchem Teile als Biotop deklariert sind. Die Bebauung dieser Flächen gilt es zu vermeiden. Die bestehende Feuerwehrzufahrt westlich des Bestandsgebäudes muss durch den Erweiterungsbau angepasst werden und dient während der Maßnahme als Baustellenzufahrt. Eine überschlägige Kostenschätzung ergibt Stand September 2022 für eine zuwendungsfähige Fläche von 645 m² und die Kostengruppen 300 +400 DIN 276 Kosten in Höhe von rund brutto Euro 4,2 Mio. Ziel für die Planung und Ausführung ist, diesen Kostenrahmen nicht zu überschreiten. Die Nutzung des Erweiterungsgebäudes soll zu Beginn des Jahres 2027 aufgenommen werden.

Beschreibung des Loses

Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Freianlagen der LPH 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021 für die Erweiterung der Grund- und Mittelschule in Brannenburg. Die Leistung wird der HZ III zugeordnet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die LPH 1 - 2 gemäß HOAI § 39 beauftragt. Die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, sofern er spätestens 3 Monate nach der Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der vorausgegangenen Stufe beauftragt wird.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Projektteam30 %
Projektabwicklung30 %
Honorar40 %
Qualität
Projektteamweitere Angaben in der Anlage "Zuschlagskriterien-Gewichtung"
Qualität
Projektabwicklungweitere Angaben in der Anlage "Zuschlagskriterien-Gewichtung"
Preis
Honorarweitere Angaben in der Anlage "Zuschlagskriterien-Gewichtung"

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Verg … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4D49HGBC 1. Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform bieter@dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfrage … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4D49HGBC 1. Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform bieter@dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform www.dtvp.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. 2. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. -- Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. 3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen. 4. --- Der Bieter hat anzugeben in wieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung Bezug Russland mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Schulverband Brannenburg
Anschrift
83098 Brannenburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 05.06.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

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695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a2006f87-19e7-4928-8f84-c64449690f3a.