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Erweiterung der Digitalisierung mit Ausbau des KIS Systems

Caritas Gesundheit Berlin gGmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 10x54xxxveröffentlicht 13.06.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin13467, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Caritas Gesundheit Berlin gGmbH („nachfolgend: Auftraggeberin“) unterhält 4 Kliniken in Berlin/Brandenburg, darunter die beiden Akutkliniken Caritas-Klinik Dominikus und Caritas-Klinik Maria Heimsuchung. In diesen Kliniken wird ein KIS betrieben, für das nun folgende Erweiterungsmodule beschafft, installiert und eingeführt werden:

Module/AddOns zur - Fingerabdruck Anmeldung (Identifizierung und Authentifizierung) - Verbesserung des Infektionsmanagements (automatisiert) - Anästhesie-Management (Dokumentation, Anzeige und Drucken med. Daten) - Verbesserung der Dokumentation von Daten aus ePA-AC V2.x der Firma ePA-CC GmbH - Spracherkennung zur Unterstützung in der Befunddokumentation (inkl. Möglichkeit für betriebsfertiger, Cloud-basierter, „Ein-Klick“– Desktoplösung) - grafischen Stationsansicht (inkl. Räumen, Betten und Patienten) zur Optimierung der intensivmedizinischen Betreuung und Medikation - Verbesserung des Wundmanagements - verbesserten Dokumentation und zum Nachweis der erfolgreichen Reinigung vor Verwendung von Endoskopiegeräten - Schnittstelle für Sterilisationsprozesse EuroSDS (XML) - Bereinigung und Pflege von Arztstammdaten - Aufbereitung komplexer Informationen über Anordnung und Verabreichung von Medikamenten - Tumordokumentationsplattform - verbesserten Geburtshilfedokumentation - Digitalisierung aller Informationen und Dokumente und Bereitstellung am Arbeitsplatz - verbesserten Anzeige von Patientenkurven - Integrierung einer AI zur Vorhersage von Risiken für Sepsis, Akutem Nierenversagen und Delir. - Erfassung und Speicherung einer Unterschrift als Bild einschließlich biometrischer Daten - Überwachung größtmöglicher Arzneimittelsicherheit (Wechselwirkungen, Redundanzen, Dosierungshinweise) - Modul zur zentralen und strukturierten Dokumentation der Allergien eines Patienten - Erstellung eines Medikationsplans für die Verwendung in Krankenhäusern in Deutschland - patientenübergreifenden Analyse der Medikationsverordnungen - barcodeunterstützten Stell-, Kontroll- und Verabreichungsprozessen mit Hilfe eines Scanners für Arzneimittel - automatisierten Synchronisation von Benutzerkonten in der IT-Infrastruktur - Anordnung von Pflegemaßnahmen zu einer Wunde durch Ärzte in einem zentralen Tool - Dokumentation eines Herzkatheterlabors - Einführung eines workflowbasierten Radiologie-Informations- und Managementsystems - Einrichtung eines Endoskopischen Arbeitsplatzes - Dokumentation Sonografie - Erweiterung der Diagnosensuche im DRG Workplace um die Klassifikationen Alpha ID SE und die Orpha Kodes zur Kodierung von seltenen Erkrankungen - Einführung eines Deep Unity Viewers - automatisierten Abrechnung - verbesserten automatisierten Materialwirtschaft - Dokumentation der Ausgabe, Applikation und des Verwerfens von Blutprodukten

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Bezüglich der besonderen technischen Anforderungen, die das Zuschlagskriterium begründen, wird auf die Begründung zur Verfahrensart verwiesen.100 %
Qualität
Bezüglich der besonderen technischen Anforderungen, die das Zuschlagskriterium begründen, wird auf die Begründung zur Verfahrensart verwiesen.Die Zuschlagsentscheidung richtet sich maßgeblich nach den genannten technischen Aspekten. Diese sind für die Auftraggeberin unerlässlich.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Dedalus HealthCare GmbH, Bonn–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kurhausstr. 30, 13467 Berlin
Kontakt
vergaben@caritas-krankenhilfe-berlin.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (208 Lose mit Angabe)
417.488 €Zuschlagswert im Median
257.125 € – 925.000 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9a00046-8329-45c8-9799-316d3fb4f1d9.