Erweiterung der bestehenden (Net)Backup-Infrastruktur für die Evangelische Klinikum Westerwald gGmbH
Evangelisches Klinikum Westerwald gGmbH · Dierdorf, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen DSH_04-2026veröffentlicht 26.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- OP 7/8 Diak.kkh SpeyerDiakonissen Speyer Stiftungskrankenhaus Speyer · SpeyerFrist 08.12.2026
- Erneuerung / Verlängerung BlackBerry UEM-LizenzenStadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) · 67227 Frankenthal (Pfalz)Frist 12.11.2026
- Kassensystem FreibadVerbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau · 66892 Bruchmühlbach-MiesauFrist 19.11.2026
- GPU-ServersystemUniversität Koblenz · KoblenzFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 59 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Dierdorf56269, Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 42 Tagen
- Heute
Beschreibung
Im Zuge der Übernahme des Krankenhausstandortes Hachenburg durch das Evangelische Klinikum Westerwald ergeben sich zusätzliche Anforderungen an die bestehende IT-Infrastruktur sowie an die zentral bereitgestellten IT-Services. Der Standort Hachenburg ist organisatorisch und technisch in die bestehende IT-Landschaft des Auftraggebers zu integrieren. Hierzu müssen bestehende Infrastrukturkomponenten, Systeme und Lizenzen bedarfsgerecht erweitert werden, um einen sicheren, stabilen und einheitlich administrierbaren IT-Betrieb am übernommenen Standort zu ermöglichen. Konkret führt die Übernahme des Krankenhausstandortes Hachenburg zu einem zusätzlichen Bedarf an Infrastrukturkomponenten und Softwarelizenzen in mehreren zentralen Bereichen der IT. Die bestehende IT-Umgebung des Auftraggebers muss entsprechend erweitert werden, damit die zusätzlichen Systeme, Endanwender und Anwendungen des Standortes Hachenburg vollständig in die bestehenden zentralen Betriebs-, Sicherheits-, Backup- und Administrationsstrukturen integriert werden können. Im Bereich der Datensicherung bestehen bereits zentrale Backup-Infrastrukturen auf Basis von NetBackup und Veeam. Durch die Integration des Standortes Hachenburg steigt der Umfang der zu sichernden Systeme, Anwendungen und Datenbestände. Für die Arbeitsplatzversorgung verfügt der Standort Hachenburg bereits über eine bestehende Thin-Client-Infrastruktur. Diese vorhandenen Thin Clients bilden den bestehenden technischen und funktionalen Standard für die Arbeitsplatzumgebung. Im Zuge der Integration entsteht darüber hinaus ein zusätzlicher Bedarf an Arbeitsplatzsystemen, sodass die bestehende Thin-Client-Infrastruktur durch weitere Geräte ergänzt werden muss. Durch die zusätzliche Anzahl an Endgeräten und Servern entsteht zudem ein erhöhter Bedarf an IT-Sicherheitslizenzen. Die bestehenden Sophos-Lizenzen müssen entsprechend erweitert werden, damit die zusätzlich in die zentrale IT-Umgebung aufzunehmenden Systeme in die vorhandene Sicherheitsinfrastruktur integriert und nach den bestehenden Sicherheitsstandards geschützt und zentral verwaltet werden können. Auch die bestehende Citrix-Infrastruktur ist von der Standortintegration betroffen. Durch die zusätzlichen Endanwender und Arbeitsplatzsysteme des Standortes Hachenburg entsteht ein zusätzlicher Lizenzbedarf. Die bestehende Citrix-Lizenzierung muss daher erweitert werden, um den erforderlichen Zugriff auf die zentral bereitgestellten Anwendungen und Desktops auch für die zusätzlichen Benutzer und Arbeitsplätze sicherstellen zu können. Darüber hinaus entstehen im Rahmen der technischen Integration zusätzliche Anforderungen an die Microsoft Windows Server Lizenzierung. Die für den zukünftigen Betrieb des Standortes erforderlichen Serverressourcen müssen entsprechend lizenziert werden, um einen rechtskonformen und dauerhaft betreibbaren Betrieb der erweiterten Serverumgebung sicherzustellen.
Beschreibung des Loses
Ziel der Ausschreibung ist die bedarfsgerechte Erweiterung der bestehenden IT-Infrastruktur im Zusammenhang mit der Übernahme des Krankenhausstandortes Hachenburg. Durch die Beschaffung zusätzlicher bzw. zu erweiternder NetBackup-Komponenten, Veeam-Lizenzen, Sophos-Lizenzen, Citrix-Lizenzen, Thin Clients sowie Microsoft Windows Server Lizenzen sollen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den übernommenen Standort sicher, stabil, performant und lizenzkonform in die bestehende IT-Betriebsumgebung einzubinden. Ein wesentliches Ziel ist die Erweiterung der vorhandenen NetBackup-Infrastruktur, um die zusätzlichen Systeme, Anwendungen und Datenbestände des Krankenhausstandortes Hachenburg zuverlässig in die zentrale Datensicherungs- und Wiederherstellungsstrategie integrieren zu können. Hierdurch sollen die Verfügbarkeit der IT-Systeme, die Wiederherstellbarkeit kritischer Daten sowie die Betriebssicherheit im Falle von Störungen, Ausfällen oder Datenverlusten nachhaltig gewährleistet werden. Die Beschaffung umfasst - die Erweiterung der bereits vorhandenen Veeam-Infrastruktur - die Erweiterung der bereits am Standort vorhandenen Thin-Client-Arbeitsplatzinfrastruktur - die Erweiterung der bestehenden Sophos-Lizenzierung - die Erweiterung der bestehenden Citrix-Lizenzierung - die Beschaffung von Microsoft Windows Server Lizenzen Die Festlegung auf eine Erweiterung der bestehenden Veeam-Lizenzierung ist gegenüber einem zusätzlichen Backup-System aus technischer Sicht gerechtfertigt , da nur eine Erweiterung der bereits produktiv eingesetzten Veeam-Infrastruktur eine nahtlose Einbindung zusätzlicher Systeme in die bestehenden, hierauf abgestimmten Backup- und Restore-Prozesse gewährleistet, ohne inkompatible Parallelstrukturen zu schaffen Nur durch die Beschaffung weiterer einheitlicher ThinClients-Software kann die bestehende Infrastruktur standardisiert und einheitlich betrieben werden. Nur mit der vorhandenen Umgebung kompatible ThinClients können ohne Neuimplementierung in die bestehenden zentralen Management-, Sicherheits- und Konfigurationsmechanismen sowie Arbeitsplatzkonzepte eingebunden werden; ein Wechsel auf eine andere Endgeräteplattform würde Kompatibilitätsprüfungen, Anpassungen an zentrale Anwendungen und zusätzliche Migrationsrisiken auslösen. Die Erweiterung der bestehenden Sophos-Lizenzierung ist technisch zwingend erforderlich, da nur eine Erweiterung der bereits implementierten Sophos-Sicherheitsarchitektur eine einheitliche Einbindung zusätzlicher Systeme in die bestehenden Endpoint-, XDR-/MDR- und zentralen Überwachungs- und Alarmierungsprozesse ohne Sicherheitslücken ermöglicht. Die Erweiterung der bestehenden Citrix-Lizenzierung ist technisch zwingend erforderlich, da nur eine Erweiterung der etablierten Citrix-Infrastruktur zusätzliche Arbeitsplätze ohne Bruch der bestehenden homogenen Sicherheits- und Zugriffsarchitektur und ohne Validierungs- und Anpassungsaufwand für bestehende Anwendungen einbinden kann; eine parallele Virtual-Desktop-Plattform würde zusätzliche Schnittstellen und unterschiedliche Sicherheitsstandards mit entsprechendem Betriebsrisiko verursachen. Aufgrund einer besonderen Dringlichkeit müssen die unter Ziff. 6 und Ziff. 7 des Leistungsverzeichnisses genannten Lizenzen innerhalb von 2 Tagen nach Erteilung des Zuschlags geliefert werden. Im Übrigen gelten die in Reiter 4 "Lieferfristen" des Leistungsverzeichnisses genannten Lieferfristen. Nähere Einzelheiten zum Gegenstand der Leistungen zur Erweiterung der (Net)Backup-Infrastruktur enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMV82#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| CANCOM GmbH, Stuttgart | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hachenburger Straße 16, 56269 Dierdorf
- Website
- ekw-kh.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Erweiterung des bestehenden Storage-Systems für die Evangelische Klinikum Westerwald gGmbH15.06.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Computacenter AG & Co. oHG5 Zuschläge
- CANCOM GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Lizenz inkl. Pflege und Support für Tableau 8 Core Server LizenzLandesbetrieb Information und Technik NRWFrist 25.11.2026
- Beschaffung einer Lösung zur Standardisierten Notrufabfrage für die Feuerwehr EssenEssener SystemhausFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9f1d297-c8d3-4bf4-a81c-9b3b170152fe.