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Erweiterung der bestehenden (Net)Backup-Infrastruktur für die Evangelische Klinikum Westerwald gGmbH

Evangelisches Klinikum Westerwald gGmbH · Dierdorf, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen DSH_04-2026veröffentlicht 26.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 54 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 59 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 42 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Im Zuge der Übernahme des Krankenhausstandortes Hachenburg durch das Evangelische Klinikum Westerwald ergeben sich zusätzliche Anforderungen an die bestehende IT-Infrastruktur sowie an die zentral bereitgestellten IT-Services. Der Standort Hachenburg ist organisatorisch und technisch in die bestehende IT-Landschaft des Auftraggebers zu integrieren. Hierzu müssen bestehende Infrastrukturkomponenten, Systeme und Lizenzen bedarfsgerecht erweitert werden, um einen sicheren, stabilen und einheitlich administrierbaren IT-Betrieb am übernommenen Standort zu ermöglichen. Konkret führt die Übernahme des Krankenhausstandortes Hachenburg zu einem zusätzlichen Bedarf an Infrastrukturkomponenten und Softwarelizenzen in mehreren zentralen Bereichen der IT. Die bestehende IT-Umgebung des Auftraggebers muss entsprechend erweitert werden, damit die zusätzlichen Systeme, Endanwender und Anwendungen des Standortes Hachenburg vollständig in die bestehenden zentralen Betriebs-, Sicherheits-, Backup- und Administrationsstrukturen integriert werden können. Im Bereich der Datensicherung bestehen bereits zentrale Backup-Infrastrukturen auf Basis von NetBackup und Veeam. Durch die Integration des Standortes Hachenburg steigt der Umfang der zu sichernden Systeme, Anwendungen und Datenbestände. Für die Arbeitsplatzversorgung verfügt der Standort Hachenburg bereits über eine bestehende Thin-Client-Infrastruktur. Diese vorhandenen Thin Clients bilden den bestehenden technischen und funktionalen Standard für die Arbeitsplatzumgebung. Im Zuge der Integration entsteht darüber hinaus ein zusätzlicher Bedarf an Arbeitsplatzsystemen, sodass die bestehende Thin-Client-Infrastruktur durch weitere Geräte ergänzt werden muss. Durch die zusätzliche Anzahl an Endgeräten und Servern entsteht zudem ein erhöhter Bedarf an IT-Sicherheitslizenzen. Die bestehenden Sophos-Lizenzen müssen entsprechend erweitert werden, damit die zusätzlich in die zentrale IT-Umgebung aufzunehmenden Systeme in die vorhandene Sicherheitsinfrastruktur integriert und nach den bestehenden Sicherheitsstandards geschützt und zentral verwaltet werden können. Auch die bestehende Citrix-Infrastruktur ist von der Standortintegration betroffen. Durch die zusätzlichen Endanwender und Arbeitsplatzsysteme des Standortes Hachenburg entsteht ein zusätzlicher Lizenzbedarf. Die bestehende Citrix-Lizenzierung muss daher erweitert werden, um den erforderlichen Zugriff auf die zentral bereitgestellten Anwendungen und Desktops auch für die zusätzlichen Benutzer und Arbeitsplätze sicherstellen zu können. Darüber hinaus entstehen im Rahmen der technischen Integration zusätzliche Anforderungen an die Microsoft Windows Server Lizenzierung. Die für den zukünftigen Betrieb des Standortes erforderlichen Serverressourcen müssen entsprechend lizenziert werden, um einen rechtskonformen und dauerhaft betreibbaren Betrieb der erweiterten Serverumgebung sicherzustellen.

Beschreibung des Loses

Ziel der Ausschreibung ist die bedarfsgerechte Erweiterung der bestehenden IT-Infrastruktur im Zusammenhang mit der Übernahme des Krankenhausstandortes Hachenburg. Durch die Beschaffung zusätzlicher bzw. zu erweiternder NetBackup-Komponenten, Veeam-Lizenzen, Sophos-Lizenzen, Citrix-Lizenzen, Thin Clients sowie Microsoft Windows Server Lizenzen sollen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den übernommenen Standort sicher, stabil, performant und lizenzkonform in die bestehende IT-Betriebsumgebung einzubinden. Ein wesentliches Ziel ist die Erweiterung der vorhandenen NetBackup-Infrastruktur, um die zusätzlichen Systeme, Anwendungen und Datenbestände des Krankenhausstandortes Hachenburg zuverlässig in die zentrale Datensicherungs- und Wiederherstellungsstrategie integrieren zu können. Hierdurch sollen die Verfügbarkeit der IT-Systeme, die Wiederherstellbarkeit kritischer Daten sowie die Betriebssicherheit im Falle von Störungen, Ausfällen oder Datenverlusten nachhaltig gewährleistet werden. Die Beschaffung umfasst - die Erweiterung der bereits vorhandenen Veeam-Infrastruktur - die Erweiterung der bereits am Standort vorhandenen Thin-Client-Arbeitsplatzinfrastruktur - die Erweiterung der bestehenden Sophos-Lizenzierung - die Erweiterung der bestehenden Citrix-Lizenzierung - die Beschaffung von Microsoft Windows Server Lizenzen Die Festlegung auf eine Erweiterung der bestehenden Veeam-Lizenzierung ist gegenüber einem zusätzlichen Backup-System aus technischer Sicht gerechtfertigt , da nur eine Erweiterung der bereits produktiv eingesetzten Veeam-Infrastruktur eine nahtlose Einbindung zusätzlicher Systeme in die bestehenden, hierauf abgestimmten Backup- und Restore-Prozesse gewährleistet, ohne inkompatible Parallelstrukturen zu schaffen Nur durch die Beschaffung weiterer einheitlicher ThinClients-Software kann die bestehende Infrastruktur standardisiert und einheitlich betrieben werden. Nur mit der vorhandenen Umgebung kompatible ThinClients können ohne Neuimplementierung in die bestehenden zentralen Management-, Sicherheits- und Konfigurationsmechanismen sowie Arbeitsplatzkonzepte eingebunden werden; ein Wechsel auf eine andere Endgeräteplattform würde Kompatibilitätsprüfungen, Anpassungen an zentrale Anwendungen und zusätzliche Migrationsrisiken auslösen. Die Erweiterung der bestehenden Sophos-Lizenzierung ist technisch zwingend erforderlich, da nur eine Erweiterung der bereits implementierten Sophos-Sicherheitsarchitektur eine einheitliche Einbindung zusätzlicher Systeme in die bestehenden Endpoint-, XDR-/MDR- und zentralen Überwachungs- und Alarmierungsprozesse ohne Sicherheitslücken ermöglicht. Die Erweiterung der bestehenden Citrix-Lizenzierung ist technisch zwingend erforderlich, da nur eine Erweiterung der etablierten Citrix-Infrastruktur zusätzliche Arbeitsplätze ohne Bruch der bestehenden homogenen Sicherheits- und Zugriffsarchitektur und ohne Validierungs- und Anpassungsaufwand für bestehende Anwendungen einbinden kann; eine parallele Virtual-Desktop-Plattform würde zusätzliche Schnittstellen und unterschiedliche Sicherheitsstandards mit entsprechendem Betriebsrisiko verursachen. Aufgrund einer besonderen Dringlichkeit müssen die unter Ziff. 6 und Ziff. 7 des Leistungsverzeichnisses genannten Lizenzen innerhalb von 2 Tagen nach Erteilung des Zuschlags geliefert werden. Im Übrigen gelten die in Reiter 4 "Lieferfristen" des Leistungsverzeichnisses genannten Lieferfristen. Nähere Einzelheiten zum Gegenstand der Leistungen zur Erweiterung der (Net)Backup-Infrastruktur enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMV82#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
CANCOM GmbH, Stuttgart1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hachenburger Straße 16, 56269 Dierdorf
Website
ekw-kh.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

70vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Rheinland-Pfalz (18 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9f1d297-c8d3-4bf4-a81c-9b3b170152fe.