Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung für das Klinikum Fürth
Klinikum Fürth · Fürth, Bayern
Aktenzeichen VergKHZG010 (Projektnummer 2022_014)-Bveröffentlicht 09.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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- Wartung und Miete von Lizenzen des Herstellers Trend MicroBayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · MünchenFrist 03.12.2026
- IBM Lizenzen für EntireX und webMethodsFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 12.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 178 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Mediainterface Speaking Spracherkennung ist integraler Bestandteil der digitalen Dokumentationsstrategie des Klinikums Fürth und wird in fast allen Fachabteilungen zur Erstellung medizinischer Berichte genutzt. Die On-Premise-Lösung basiert auf einer Infrastruktur aus Diktierstationen, einem zentralen Server und einem Zugriffskontrollsystem, um Datenschutzrichtlinien zu erfüllen. Die hohe Erkennungsgenauigkeit der Lösung ist durch Anpassungen an die klinischen Bedürfnisse gewährleistet. Abteilungen wie Neurologie, Kardiologie und Chirurgie profitieren von der effizienten Handhabung medizinischer Fachterminologie. Mit der wachsenden Patientenzahl und den gestiegenen Anforderungen an die Automatisierung wird eine Erweiterung der Spracherkennung notwendig. Dies umfasst eine verbesserte Integration mit klinischen Systemen zur Optimierung der Workflows und zur Erfüllung der Anforderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Ein Upgrade ist erforderlich, um die Zukunftssicherheit der Plattform zu gewährleisten und technischen wie klinischen Ansprüchen gerecht zu werden. Die Erweiterung birgt jedoch Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit, da die Verarbeitung sensibler Patientendaten strengen Regularien unterliegt. Auch die Kompatibilität mit bestehenden Systemen und die Schulung des Personals stellen wesentliche Hürden dar, die angegangen werden müssen, um Betriebsunterbrechungen während der Migration zu minimieren. Eine Erweiterung der bestehenden Lösung ist die kosteneffizienteste Option. Diese minimiert Integrationskosten, erfordert keine prozessualen Änderungen und reduziert Schulungsaufwände für einen Großteil der Anwender. Im Gegensatz dazu würde eine Neuausschreibung für eine vergleichbare On-Premise-Lösung zusätzliche Schulungs- und Integrationskosten verursachen. Eine Cloud-basierte Lösung bietet zwar Flexibilität, ist jedoch wegen laufender Kosten und Implementierung der Technisch und Organisatorischen Maßnahmen kurz- und mittelfristig für den Auftraggeber unwirtschaftlich. Auf Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Fördervorgaben des BayKrG ist die Erweiterung der On-Premise-Lösung die wirtschaftlichste Wahl. Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher erforderlich, um Fördermittelkonformität zu gewährleisten und Systeminkompatibilitäten sowie zusätzliche Kosten zu vermeiden. Eine detaillierte rechtliche und fachliche Begründung zur Zulässigkeit des beabsichtigten Vorgehens ist vom Auftraggeber erarbeitet worden und Bestandteil der Vergabedokumentation. Auf die Vergabeunterlagen und insbesondere das Dokument KFÜ Spracherkennung Verfahrensablauf wird verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 48314000SpracherkennungssoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| MediaInterface GmbH, Dresden | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Klinikum Fürth
- Anschrift
- Jakob-Henle-Straße 1, 90766 Fürth
- Website
- klinikum-fuerth.de
- Kontakt
- vergaben@
promedtheus.de
Bei uns erfasst
- Metallbauarbeiten LV.40201.11.2026
- Infusionstechnik LV.377.301.11.2026
- Modulsystem LV.38401.11.2026
- Patientenüberwachung LV.377.201.11.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Upgrade und Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.08.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Alle 6 offenen Ausschreibungen von Klinikum Fürth, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 483 (Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG2 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH2 Zuschläge
- d.velop AG2 Zuschläge
- inovi gmbh2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 516bb3b6-1c3b-41a0-a1d5-e5efe60f4f0f.