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vergebenEU-weitArchitekturleistungenPlanungmögliche Doppelmeldung

Erweiterte Objektplanung IPA Neubau Zentrallabor

Universitätsklinikum Düsseldorf · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZL-004veröffentlicht 08.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 547 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 08.04.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40225, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (100 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (170 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Düsseldorf
    vor 18 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) plant im Rahmen der Masterplanung des UKD eine Zentralisierung der krankenversorgenden Labordiagnostik in einem Neubau "Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie (ZL)". Insgesamt sollen folgende Bereiche in einem Neubau als Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie zusammengeführt werden: - Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik (ZKCL) - Institut für Transplantationsdiagnostik und Zelltherapeutika (ITZ) - Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene (IM-MKH) - Stabsstelle Krankenhaushygiene mit LUHA - Institut für Virologie. Im Gebäude sollen neben den krankenversorgenden Laboren auch die Bereiche der Forschung und Lehre für alle Institute einbezogen werden. Es wird auf Grund von Funktionsabläufen und Akkreditierungen außer im BSL3-Labor grundsätzlich eine Trennung zwischen Krankenversorgungslaboren und Forschungslaboren geplant. Von der Zentralisierung der Labormedizin in einem neuen Laborneubau werden Synergieeffekte durch baulich-funktionelle Rahmenbedingungen für effiziente Prozesse, durch die Schaffung von gemeinsamen Bereichen zur Vermeidung von Doppelvorhaltungen, durch Abbau von Engpässen und Beseitigung von Unwirtschaftlichkeiten erwartet. Damit können alle Ressourcen technisch, räumlich und personell effizienter eingesetzt werden. Unter anderem umfasst der Neubau ein BSL3-Labor und einen GMP-Bereich Reinheitsklasse D. Die Baufeldfreimachung, d.h. Umverlegung von Infrastruktur wie Energiekanal, AWT-Kanal, Wasser-, Abwasser-, ELT-Medien sind Teil des Haupt-projektes, ebenfalls deren Anschlüsse an das Zentrallabor. Es ist zudem die bauliche Ertüchtigung der in der Nähe befindlichen Strahlentherapie erforderlich. Ebenso ist der Ausbau des vorhandenen Rohrpostsystems in Bestandsgebäuden des Campus und der Anschluss an das Zentrallabor Teil der Leistung. Ein Teilprojekt der Gesamtmaßnahme bildet der Ausbau des Untergeschosses des Medizinischen Forschungszentrums I (Nachbargebäude, MFZ I) zum Kryolager. Damit wird eine zentrale Lagerungsstätte (Langzeitlager) geschaffen, die den be-stehenden und zukünftigen Bedarf an Kühllagerung im Bereich Zelltherapeutika, Stammzellpräparate und Tissue-Banking (Gewebebank) abdeckt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert auch ausgeschrieben. Die Brandschutzsanierung des vorhandenen AWT-Kanals gilt als zwingende Anforderung, um den Neubau zu genehmigen. Auch wenn diese beiden Teilprojekte im Zusammenhang mit dem Neubau stehen, sind diese nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert ausgeschrieben. Die Leistungen im Rahmen dieser Ausschreibung umfassen u.a.: - Objektplanung - Laborplanung - Tragwerksplanung Informationen zum IPA-Verfahren entnehmen sie weiter unten und in den beigefügten Unterlagen.

Beschreibung des Loses

Das Universitätsklinikum Düsseldorf AöR beabsichtigt, das Zentrallabor im Wege eines Allianz-bzw. Mehrparteienvertrages ("Integrierte Projektabwicklung", "IPA") zu errichten. Das IPA-Verfahren sieht das frühzeitige Einbeziehen aller Projektbeteiligten durch den Abschluss eines Mehrparteienvertrags vor. Zu Beginn des Bauvorhabens einigen sich darin alle Allianzpartner - vom Bauherrn bis zu den Planern und Baufirmen - auf die Regeln ihrer Kollaboration. Genau dies ist die Besonderheit des Verfahrens: Die Etablierung gemeinsamer Werte und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe legt die Grundlage für die Definition des Leistungsumfangs der einzelnen Gewerke. Gemeinschaftliches Handeln bedeutet im IPA-Verfahren auch das Teilen von Risiken und Gewinn. Dieses steht im starken Kontrast zur konventionellen Abwicklung von Bauprojekten, in denen Planer und Ausführende jeweils einzelne Verträge mit dem Bauherrn schließen und Mängel nicht selten in ein Spiel der Schuldzuweisung ausarten. Solch einer konfliktgeleiteten Projektkultur stellt sich IPA entgegen. Der Allianzvertrag sichert allen Beteiligten nicht nur Gleichberechtigung in Planung und Durchführung zu, sondern verpflichtet sie ebenso zur gemeinsamen Übernahme von Risiken. Dadurch ist es in aller Interesse, die vereinbarten Zielkosten einzuhalten und bei auftretenden Problemen gemeinschaftlich Lösungen zu fin-den. Mit dieser neuartigen Art der Planung begegnet der Bundesbau den wachsenden Herausforderungen der Baubranche. Das IPA-Verfahren soll Kommunikationswege verkürzen, Missverständnisse reduzieren und eine schnellere Umsetzung ermöglichen als herkömmliche Abwicklungsmethoden. Zudem steigert die frühe Auswahl der Projektpartner die Kompetenz der Allianz und sichert ihre Handlungsfähigkeit: Da sich die Beteiligten zu einem Zeitpunkt vertraglich binden, in denen das Bau-vorhaben nur als grobe Vorplanung existiert, steht bei der Entscheidung statt des günstigsten Angebots viel mehr ihre fachliche Eignung und IPA-Tauglichkeit im Vordergrund. Bisher kam das innovative Verfahren in Deutschland noch selten zur Anwendung, aufgrund positiver Beispiele aus dem Ausland jedoch werden auch hier immer mehr solcher Projekte auf den Weg gebracht. Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Unterlagen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorsch … ganz lesenNachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder vergleichbare Qualifikation gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV bzw. Vorlageberechtigung in Deutschland (vgl. Bauvorlageberechtigung gem. § 67 (3) BauO NRW) Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise § 88 GEG oder gleichwertig Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Zertifizierung nach buildingSMART Deutschland, TÜV SÜD Akademie und PersCert TÜV (TÜV Rheinland) oder gleichwertig Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis des qualifizierten Tragwerkplaners gem. § 54 (4) Bau O NRW
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen: Max. 15 Punkte. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 … ganz lesenDurchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen: Max. 15 Punkte. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A bzw. GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Der Bewerber weist in den nachfolgenden Leistungsbereichen mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz auf: Objektplanung: in Höhe von 10 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. Laborplanung: in Höhe von 2.5 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. Tragwerksplanung: in Höhe von 1 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. Auf Nachfrage wird der Bewerber den Umsatz durch Vorlage von entsprechenden Jahresabschlüssen oder Referenzen nachweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
1. Anzahl der Referenzen gem. Anlage 3 der Verdingungsunterlagen: Max 5 Punkte Mindestkriterium: 6 oder mehr Referenzen, davon: - Objektplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.1 - Laborplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.2 - Tragwerksplanung: min … ganz lesen1. Anzahl der Referenzen gem. Anlage 3 der Verdingungsunterlagen: Max 5 Punkte Mindestkriterium: 6 oder mehr Referenzen, davon: - Objektplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.1 - Laborplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.2 - Tragwerksplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.3 2. Qualität der Referenzen gem. Anlage 3 der Verdingungsunterlagen: Max 60 Punkte Mindestanforderung Objektplanung: - Abwicklung der Planung in mindestens einer Referenz unter Anwendung der BIM-Methode - mindestens eine Referenz mit Bau-werkskosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) in Höhe von 75 Millionen EUR netto - mindestens eine Referenz mit mindestens 5.000 m² NUF (1-6), wovon die Laborfläche mindestens 1500 m² betragen haben muss. Mindestanforderung Laborplanung: - mindestens eine Referenz mit Bauwerkskosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) in Höhe von 75 Millionen EUR netto - mindestens eine Referenz, in der die geplante Labor- und Laborergänzungsfläche mindestens 1500 m² betragen haben muss. Mindestanforderung Tragwerksplanung: - mindestens eine Referenz mit Bauwerkskosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) in Höhe von 75 Millionen EUR netto - mindestens eine Referenz, Tragwerkskonzipierung unter Berücksichtigung besonderer Gründungsanforderungen und Anforderungen aus Nachbarbebauung (d.h. mindestens Honorarzone IV).
Anzahl der Führungskräfte
1. Anzahl Beschäftigte Objektplanung Gebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal): Max. 10 Punkte 2. Anzahl Beschäftigte LaborplanungGebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersona … ganz lesen1. Anzahl Beschäftigte Objektplanung Gebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal): Max. 10 Punkte 2. Anzahl Beschäftigte LaborplanungGebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal): Max. 10 Punkte 3. Anzahl Beschäftigte Tragwerkplanung Gebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal): Max. 10 Punkte Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. b und g) VOB/A bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem technischen Fachpersonal (gegliedert nach Qualifikation Dipl.-Ing. Architektur und Qualifikation Dipl.-Ingenieure, Master, B.Sc., mit mehr als 5 Berufsjahren, mit mehr als 10 Berufsjahren) in den Bereichen: Objektplanung Gebäude, Laborplanung und Tragwerksplanung. - Mindestanforderung Objektplanung Gebäude: 50 Beschäftigte technisches Fachpersonal - Mindestanforderung Laborplanung: 10 Beschäftigte technisches Fachpersonal - Mindestanforderung Tragwerksplanung: 10 Beschäftigte technisches Fachpersonal
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Motivationsschreiben: Einreichung eines Motivationsschreibens mit Aussagen mindestens zu folgenden Themen: - Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme am Projekt - Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen - Erwartungshaltung an eine partnerschaftliche Projektabwicklung im ausgeschriebenen Modell (IPA) - Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV): Mindestanforderung: Nachweis einer Planungshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden und sonstige Schäden in Höhe von jeweils m … ganz lesenErklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV): Mindestanforderung: Nachweis einer Planungshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden und sonstige Schäden in Höhe von jeweils mindestens 5,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV): Angabe der Höhe der Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Anteil der Unterauftragsvergabe
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (fü … ganz lesenBeruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 123 GWB) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 124 GWB) Eigenerklärung Russlandsanktionen Eigenerklärung Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung Eigenerklärung zum Vorliegen eines rechtskr … ganz lesenLeistung: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 123 GWB) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 124 GWB) Eigenerklärung Russlandsanktionen Eigenerklärung Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung Eigenerklärung zum Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße unter Berücksichtigung von § 22 Absatz 2 LkSG. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs … ganz lesen1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte § 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Wertung von Angeboten aufgrund der beigefügten Zuschlagsmatrix: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Sofern mehr als 3 wertungsfähige Erstangebote eingehen, wird der Auftraggeber eine Zwischenwertung der Erstangebote anhand der hierfür definierten Zuschlag … ganz lesenWertung von Angeboten aufgrund der beigefügten Zuschlagsmatrix: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Sofern mehr als 3 wertungsfähige Erstangebote eingehen, wird der Auftraggeber eine Zwischenwertung der Erstangebote anhand der hierfür definierten Zuschlagskriterien vornehmen, sodass nicht mehr als 3 Bieter zur Verhandlungsphase eingeladen werden. Diese Kriterien sind: Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (20 %), Konzept zur Personalplanung Stufe 1a (10 %), Konzept zum Einsatz von BIM (10 %), Technisches Konzept (30 %), Kommerzieller Wert (30 %). Nähere Angaben in den beigefügten Unterlagen. Die Angaben zum kommerziellen Wert (u.a. Beteiligungsbeitrag, Preis) werden im Verfahren durch einen Wirtschaftsprüfer verifiziert. Nähere Angaben in den beigefügten Unterlagen. Wird der Bieterkreis wie vorstehend beschrieben reduziert, gilt für die verbliebenen Angebote folgendes: Die eingereichten Konzepte (Kriterien 1-4) dürfen iRd. Verhandlungsphase lediglich fortgeschrieben werden; die Fortschreibungsqualität wird bewertet, ohne dass die Bewertung des Erstangebots hiervon berührt wird. Die Angaben zum Kriterium "kommerzieller Wert" dürfen nur noch zugunsten des Auftraggebers verändert werden. Die Zuschlagsentscheidung wird anhand der Gesamtpunktzahl von Erstangebot und finalem Angebot getroffen. Der Auftraggeber wird mit den verbliebenen Bietern Verhandlungen über die form- und fristgerecht eingegangenen Erstangebote führen. Wird der Bieterkreis nicht wie vorstehend verringert, weil höchstens 3 wertungsfähige Erstangebote eingehen, gilt folgendes: Die Bewertungspunkte des Erstangebotes in den o.g. Zuschlagskriterien werden - bis auf die Bewertung im Zuschlagskriterium kommerzieller Wert - für Bewertung des letztverbindlichen Angebotes additiv herangezogen, sofern keine Abschichtung für die 1. Verhandlungsrunde erfolgt. Die Punkte werden insofern für die Bewertung des letztverbindlichen Angebotes "mitgenommen" mit Ausnahme der Punkte aus dem Zuschlagskriterium "kommerzieller Wert" für das Erstangebot. Die Punkte des kommerziellen Wertes für die Bewertung des letztverbindlichen Angebotes (BAFO) ergeben sich hingegen ausschließlich aus der Bepunktung im Zuschlagskriterium "kommerzieller Wert" des BAFO. Nähere Angaben in den beigefügten Unterlagen. Generell gilt: Die zur Verhandlung aufgeforderten Bieter erhalten im Rahmen der Verhandlungsgespräche die Möglichkeit einer Angebotspräsentation. Zudem sind Verhandlungen über Inhalt und Umfang der Leistungen sowie über die kommerziellen Aspekte vorgesehen. Zu der Verhandlungsphase zählt auch ein Assessment-Center zur Sicherstellung bestimmter Eigenschaften des vom Bieter für die Bearbeitung des Projekts vorgesehenen Projektteams. Der Auftraggeber entscheidet im Anschluss an die Verhandlungsgespräche, ob die Vergabeunterlagen gegebenenfalls der nochmaligen Präzisierung und/oder Fortschreibung bedürfen. In diesem Fall werden sämtlichen Bietern zeitgleich die aktualisierten Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber zieht für die Wertung der letztverbindlichen Angebote folgende Zuschlagskriterien heran: Kooperationsfähigkeit (Assessment Center) (30 %), Fortschreibungsqualität Konzepte (20 %), Kommerzieller Wert (50 %). Nähere Informationen in den beigefügten Unterlagen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYBBD709

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.05.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 09.05.2025

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