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vergebenEU-weitIT und Softwaremögliche Doppelmeldung

Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur des Kreishauses und der kreiseigenen Schulen

Rhein-Erft-Kreis · Bergheim, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-016-10Lveröffentlicht 11.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 235 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 11.02.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (86 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Rhein-Erft-Kreis
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vmp-rheinland.de
    vor 8 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Zur Sicherstellung eines dauerhaft stabilen, leistungsfähigen und sicheren Netzbetriebs ist eine Ertüchtigung der bestehenden Netzwerkinfrastruktur erforderlich.

Beschreibung des Loses

Teile der aktuell eingesetzten Netzkomponenten erreichen zum Ende des Jahres 2026 das vom Hersteller definierte Ende ihres Produktlebenszyklus (End of Life). Nach diesem Zeitpunkt stehen weder sicherheits-relevante Updates noch ein herstellerseitiger Support zur Verfügung. Ein Weiterbetrieb dieser Komponenten ist aus Gründen der IT-Sicherheit sowie der Betriebssicherheit nicht vertretbar. Vor diesem Hintergrund besteht die Vergabeabsicht, Teile der bestehenden Netzwerkinfrastruktur gezielt zu ersetzen, um die Betriebssicherheit zukünftig zu gewährleisten. Es handelt sich bei dieser Vergabe ausdrücklich nicht um die Einführung einer neuen Systemlandschaft, sondern um die Fortführung und Ertüchtigung einer bereits etablierten, technisch einheitlichen Infrastruktur. Ziel ist es, bestehende Strukturen und Investitionen zu erhalten, die technische Leistungsfähigkeit an aktuelle Anforderungen anzupassen und zugleich die dauerhafte Einhaltung geltender IT-Sicherheitsanforderungen sicherzustellen. Begründung der Produktvorgaben: Die vorhandene IT-Infrastruktur ist vollständig auf Produkte der Firma Hewlett-Packard Enterprise (HPE) ausgerichtet. Dies umfasst die bestehenden Core- und Access-Netzkomponenten der Marke Aruba ebenso wie das WLAN-System, die Storage- und SAN-Infrastruktur sowie die zugehörigen Management- und Sicherheitsplattformen. Die Netzwerkinfrastruktur ist damit integraler Bestandteil einer durchgängigen und untereinander abgestimmten Gesamtarchitektur. Diese bestehende Gesamtarchitektur in Form einer homogenen Infrastruktur mit einheitlichem Betriebssystem sowie zentral gesteuerten Update- und Änderungsprozessen erfüllt zentrale Anforderungen des BSI-IT-Grundschutzes. Der Einsatz von Netzkomponenten anderer Hersteller würde zu unterschiedlichen Patch-, Update- und Konfigurationsmechanismen führen und das Risiko von Fehlkonfigurationen sowie sicherheitsrelevanten Inkonsistenzen in nicht hinnehmbarer Weise erhöhen. Nur im Rahmen einer homogenen Infrastruktur ist eine konsistente Protokollierung sowie eine zentrale Überwachung aller Netzkomponenten gewährleistet. Der Einsatz herstellerfremder Systeme würde zu uneinheitlichen Logformaten, fragmentierter Überwachung und eingeschränkter Auswertbarkeit führen und damit die Wirksamkeit der Sicherheitsüberwachung in nicht tolerierbarer Weise reduzieren. Darüber hinaus sieht der BSI-IT-Grundschutz im Bereich Netzmanagement vor, dass Netzkomponenten einheitlich administriert, überwacht und dokumentiert werden. Diese Anforderung wird durch die bestehende HPE-basierte Netzwerkinfrastruktur erfüllt. Eine Erweiterung um Produkte anderer Hersteller würde diesem Grundsatz entgegenstehen, da unterschiedliche Managementwerkzeuge, Konfigurationslogiken und Betriebsmodelle parallel betrieben werden müssten. Dies würde die Komplexität des Netzbetriebs unannehmbar erhöhen und die Fehleranfälligkeit unzumutbar steigern. Der Betrieb der Netzwerkinfrastruktur erfolgt im Dauerbetrieb. An die zentralen Netzkomponenten sind sämtliche wesentlichen Einrichtungen des Kreises angebunden, darunter das Kreishaus, die kreiseigenen Schulen sowie die Feuerwehr-Leitstelle und die Straßenmeisterei. Die ständige Verfügbarkeit der Systeme ist daher von hoher Bedeutung, da IT-gestützte Prozesse unmittelbar für operative Aufgaben (beispielsweise Gefahrenabwehr im Rahmen des Winterdienstes und Kommunikation zur Feuerwehr-Leitstelle sowie zur Polizei) erforderlich sind. Die technische Anbindung und Kommunikation ist in den v.g. Fällen unmittelbar von der Verfügbarkeit und Stabilität der Netzwerkinfrastruktur abhängig. Ausfälle oder Einschränkungen im Netzbetrieb hätten unmittelbare Auswirkungen auf sicherheitsrelevante Betriebsprozesse, die Einsatz- und Kommunikationsfähigkeit zentraler Stellen, Verwaltungsabläufe sowie die schulische Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund bestehen hohe Anforderungen an Verfügbarkeit, Stabilität, schnelle Störungsbehebung und eindeutige Verantwortlichkeiten. Diese Anforderungen lassen sich ausschließlich in einer homogenen, vollständig integrierten Netzwerkinfrastruktur mit durchgängigen Betriebs-, Monitoring- und Supportprozessen verlässlich erfüllen. Die Festlegung auf Produkte der Firma Hewlett-Packard Enterprise (HPE) beruht entsprechend der vorstehenden Ausführungen ausschließlich auf sachlichen, d.h. technischen und wirtschaftlich-organisatorischen Gründen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisNiedrigster Angebotspreis als alleiniges Zuschlagskriterium. Sollte es innerhalb der Angebote zu einem Gleichstand (identischem Angebotspreis) kommen, entscheidet das Los über die Zuschlagserteilung.

Eignung7 von 7 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Allgemeiner Jahresumsatz
Unternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bieters/der Bietergemeinschaft (VD 124). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, erfolgt eine Berücksich … ganz lesenUnternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bieters/der Bietergemeinschaft (VD 124). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, erfolgt eine Berücksichtigung (nur) für Geschäftsjahre mit tatsächlicher Geschäftstätigkeit. Sofern zur Nachweisführung auf Eintragungen in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem vergleichbaren Verzeichnis verwiesen werden soll, so sind dem Angebot zwingend die Informationen beizufügen, welche für einen Zugriff auf das jeweilige Verzeichnis notwendig sind (Registrierungsnummer, Zugriffscode o.ä.). Die Unternehmen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Anforderungen im Rahmen dieser Ausschreibung entsprechen. Alternativ können auch die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 genutzt werden, um die geforderten Nachweise zu tätigen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU abzuschließen (vgl. Eigenerklärung Versicherung).
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Benennung des vorgesehenen Technikers und dessen Nachweis zur Zertifizierung "HPE Aruba Networking Certified Professional - Switching" Werden die Anpassungsleistungen von einem anderen Techniker als im Angebot benannt durchgeführt, ist dessen Zertifizierung vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (vgl. VD 124) Hinweis: Mindestanforderung an die Auftragshöhe einer Referenz beachten!
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 Tage
Angebotsöffnung
17.03.2026, 10:00 Uhr. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - VD 523 EU). - Sämtliche Arbeiten sind -sofern nicht ausdrücklich anders benannt - durch zertifizierte HPE-Techniker auszuführen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebe … ganz lesenFür die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und gemäß den in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen liefern zu können und die entsprechenden Anpassungsleistungen zu erbringen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUD3CB# Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabest … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUD3CB# Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln sind (vgl. § 53 Absatz 1 VgV / § 11 Absatz 1 VOB/A EU). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 06.03.2026 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym. Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber. Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt. Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

90vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (59 Lose mit Angabe)
221.649 €Zuschlagswert im Median
1.000 € – 804.407 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.03.2026 auf 27.03.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d6b01585-9c0f-42a8-8b53-b0ddfaad226f.