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Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells für die EZG von Dosse und Jäglitz - Phase II: Qualifizierung des vorhandenen Modellentwurfs

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen WBV - 2024 - WBM - 2veröffentlicht 28.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 937 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate07.05.2024 – 31.12.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14480, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Angebotspreis (netto)60 %
  • Umsetzungskonzept inkl. Zeitplan40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz"
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:59 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Verbandssitz
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2024
    vor 30 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells für die Einzugsgebiete von Dosse und Jäglitz zur Bereitstellung fachlicher Grundlagen für eine zukünftige Bewirtschaftung des wasserwirtschaftlichen Systems von Dosse und Jäglitz - Phase II: Qualifizierung des vorhandenen Modellentwurfs.

Beschreibung des Loses

(Auszug Leistungsbeschreibung) 1. Veranlassung Mit der Studie zum Wasserbilanzmodell Dosse/ Jäglitz sollen fachliche Grundlagen für eine zukünftige Abflusssteuerung im Gewässersystem erarbeitet werden. Wesentlicher Bestandteil des Auftrages ist zunächst die Ermittlung der Wasserverfügbarkeit im Gebiet und damit der Möglichkeiten der Wasserbereitstellung und -verteilung für die Einzugsgebiete Dosse und Jäglitz - unter Berücksichtigung des Dossespeichers, der Stauhaltungen, aller Ab - und Einleitungen, Verteilungsknoten und Überleitungen. Dazu ist das bereits erfolgreich landesweit angewandte Einzugsgebietsmodell ArcEGMO an die regionalen Bedingungen und den Maßstab der Einzugsgebiete anzupassen. In dem Modell sollen alle maßgeblichen Prozesse des Gebietswasserhaushaltes und des Abflussregimes simuliert sowie die anthropogenen Bewirtschaftungseinflüsse erfasst werden. Das landesweite hydrologische Einzugsgebietsmodell ArcEGMO soll regionalisiert und für den Betrachtungsraum hinsichtlich der erforderlichen Modellparameter untersetzt werden. Hierfür ist mit der Abgabe eines Angebots ein Vorschlag einzureichen, wie das Gebiet mit vertretbarem Aufwand erfasst und abgebildet werden kann, um mit Modellberechnungen valide/zufriedenstellende Ergebnisse im Hinblick auf die u.g. Zielsetzungen zu erhalten. Die Erstellung und Anwendung des Modells erfolgt mit folgender Zielsetzung: - Aufzeigen von Defiziten und Ableitung des Anpassungsbedarfs im Hinblick auf die Wassermengenbewirtschaftung/ Einflussgrößen auf den Wasserhaushalt (Landnutzung, Verdunstung), - Vorschläge zur Staubewirtschaftung in den berichtspflichtigen Fließgewässern (s. Abb. 1a) sowie der Mengenstromsteuerung von Ableitungen und Überleitungen im Hinblick auf die unterschiedlichen Anforderungen (Wasserbereitstellung für Natur und Landwirtschaft, Wasserrückhalt für die Niedrigwasservorsorge und Wasserab- und überleitung zum Schutz vor Überschwemmungen bei Starkregen), - Varianten zur Anpassung der Bewirtschaftung des Dossespeichers, - Weiterentwicklung des Modells und Definieren von Anforderungen an ein operatives Bewirtschaftungsmodell/ ein Echtzeit - Prognose - Modell. In einer ersten Phase wurde der IST-Zustand des wasserwirtschaftlichen Systems der zu untersuchenden Einzugsgebiete simuliert und bezogen auf verschiedene hydrologische Situationen / Ereignisse analysiert und bewertet. Dabei wurden insbesondere kritische Zustände ermittelt und dokumentiert. Anhand der gewonnenen Ergebnisse wurden für eine zweite Phase Empfehlungen zu Untersuchungen der Wirksamkeit von Handlungsoptionen/ Maßnahmen sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Modells ermittelt (insbesondere auch zu einem Echtzeit-Prognose- und Steuerungsmodell, das ein Werkzeug des Flussgebietsmanagements sein kann). Die o.g. Empfehlungen sind Grundlage für die vorliegende Ausschreibung der 2. Phase. In der zweiten Phase ist die Weiterentwicklung des hydrologischen Modells und die Analyse des zukünftigen Gebietszustands durchzuführen. In diesem Schritt ist das vorhandene Modell mit weiteren, neu erhobenen Daten zu erweitern und für die weiterführenden Analysen zu nutzen. Hinsichtlich der Datenerhebung für das Planungsmodell liegt der Fokus auf der Erhebung von weiterführenden Daten zum wasserwirtschaftlichen System (hydrologisch wichtigen wasserwirtschaftlicher Anlagen) und speziellen Gebietseigenschaften der Dosse und Jäglitz. Die Erkenntnisse aus der ersten Projektphase sind zu nutzen, um Wasserbewirtschaftungsziele hinsichtlich der Anforderungen im Einzugsgebiet zu formulieren und Dargebots-, Nutzungs- und Bewirtschaftungsvarianten zu entwickeln. Die verschiedenen Bewirtschaftungsszenarien sind daraufhin mit dem Planungsmodell (weiterentwickeltes Wasserhaushaltsmodell) zu simuliert und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit mit Blick auf den Zielerreichungsstand des wasserwirtschaftlichen Systems und der Anforderungen aller Nutzer zu bewerten. Auf dieser Grundlage werden konkrete Handlungsempfehlungen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Bewirtschaftung definiert. Im Einzelnen ist ergeben sich aus den Ergebnissen der 1. Phase folgende Teilleistungen: - Erweiterte Datenerhebung, - Erweiterung des Wasserhaushaltsmodells, - Entwicklung und Analyse verschiedener Bewirtschaftungsszenarien, - Klimaprojektion, - Ableitung von Steuerstrategien, - Benennung von (baulichen) Maßnahmen, - Gebietsanpassung, - Weiterentwicklung zum Echtzeit-Prognose- und Steuerungsmodell. Weitere Informationen und Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis (netto)60 %
Umsetzungskonzept inkl. Zeitplan40 %
Preis
Angebotspreis (netto)Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. "Linearen Interpolationsmethode". Sollte das ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet. Weitere Informationen sind der Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Umsetzungskonzept inkl. Zeitplan1. Vollständigkeit und Plausibilität der Beschreibung der methodischen, zeitlichen und personellen Herangehensweise und der konzeptionellen Ansätze sowie Kompetenzen und Nachweise geeigneten Personals für die Erarbeitung der Leistungen gem. LB Pkt. 5.1 bis 5.7 ( Fachliche Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit des methodischen Vorgehens) - Beschreibung der Methodik und der Abläufe (20 Pkt.) - Personaleinsatz und Arbeitsmittel (fachliche Kompetenz/ Referenzen) (10 Pkt.) - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit des Arbeits- und Zeitplans (5 Pkt.) 2. Berichterstattung und Ergebnisdarstellung (5 Pkt.) Weitere Informationen sind der Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (§ 44 VgV). Bieter müssen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Sta … ganz lesen- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (§ 44 VgV). Bieter müssen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Allgemein gilt: Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Der o.g. Nachweis ist von allen Teilen einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Folgende Erklärungen oder Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU): 1. Erklärung über den Gesamtumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). 2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftp … ganz lesenFolgende Erklärungen oder Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU): 1. Erklärung über den Gesamtumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). 2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). 3. Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (siehe Sonderformular Russland-Embargo in Vergabeverfahren in den Vergabeunterlagen). Allgemein gilt: Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Zudem müssen sich Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend erklären und einen bevollmächtigten Vertreter benennen (siehe Formular 4.2 EU). Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU). Möglicherweise geforderte Mindeststandards zu 1.) Als Mindestjahresumsatz wird das Zweifache des geschätzten Auftragswertes gefordert (§ 45 Abs. 2 VgV). Aufgrund des geschätzten Auftragswertes ist eine Abweichung vom Mindestjahresumsatz bis zu 5 Prozent zugelassen. zu 2.) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: - mind. 500 T EUR für Personen- und 500 T EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert). Das Versicherungsunternehmen muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein. Die Deckung muss über den gesamten Leistungszeitraum uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Zudem ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt.
Kriterium
Folgende Erklärungen oder Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU): 1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. … ganz lesenFolgende Erklärungen oder Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU): 1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 5). 2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). 3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) (siehe auch Formular 4.3 EU). 4. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Allgemein gilt: Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU). Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 1.) Der Bieter muss mind. 1 geeignete/ vergleichbare Referenz über Dienstleistungsaufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Angabe der unter 1. geforderten Merkmale nachweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzprojekte, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. zu 2.) Folgende Berufsqualifikationen werden gefordert: - Studium Hydrologie oder im Studiengang enthalten, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. - Erfahrung in der Anwendung des hydrologischen Einzugsgebietsmodells ArcEGMO sind wünschenswert. zu 4.) Folgende Berufsqualifikationen für den Projektleiter werden gefordert: - Studium Hydrologie oder im Studiengang enthalten, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Projektleitung. - Erfahrung in der Anwendung des hydrologischen Einzugsgebietsmodells ArcEGMO.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
07.05.2024
Vertragsende
31.12.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
41 DAYS
Angebotsöffnung
15.04.2024, 10:00 Uhr. Verbandssitz. § 55 Abs. 2 VgV: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgiuschen Vergabegesetz (BbgVergG) (vgl. Formulare 5.1 EU, 5.3 EU/ 5.4 EU).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nac … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0B6ZAH I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informa … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9Y0B6ZAH I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Anschrift
Gewerbegebiet Nord 27, 16845 Neustadt (Dosse)
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

391vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
176.455 €Zuschlagswert im Median
59.784 € – 407.477 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4666f7db-426b-4d7a-87b7-02d4cce8d746.