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Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Viertbehandlung des Abwassers auf der Kläranlage Schwerin Süd und Ableitung von Empfehlungen (Handlungsleitfaden) zur Bearbeitung von Machbarkeitsstudien für weitere Kläranlagen in M-V

Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2521152veröffentlicht 12.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Monate15.09.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Schwerin19092, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Honorar45 %
  • Projektanalyse30 %
  • Qualität der Personalplanung15 %
  • Qualität der Kommunikationsplanung10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Viertbehandlung des Abwassers auf der Kläranlage Schwerin Süd und Ableitung von Empfehlungen (Handlungsleitfaden) zur Bearbeitung von Machbarkeitsstudien für weitere Kläranlagen in M-V für die Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

Beschreibung des Loses

Mit Inkrafttreten der RICHTLINIE (EU) 2024/3019 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (KARL) wird die Viertbehandlung von Abwasser in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland für viele Kläranlagen verbindlich werden. Als Viertbehandlung wird die Behandlung von kommunalem Abwasser durch ein Verfahren verstanden, mit dem ein breites Spektrum an Mikroschadstoffen im kommunalen Abwasser verringert wird.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM) ist bestrebt, einen Handlungsleitfaden für Machbarkeitsstudien für Kläranlagenbetreiber und Planungsbüros bereitzustellen. Hierzu sollen am Beispiel der Kläranlage Schwerin Süd (200.000 EW) als Modellobjekt die notwendigen Bearbeitungsschritte einer Machbarkeitsstudie entwickelt und konkret abgearbeitet werden. Es sind alle, aktuell dem Stand der Technik entsprechenden Technologien auf deren Anwendbarkeit hinsichtlich der Ausgangssituation und der M-V-Spezifik zu untersuchen. Die Erkenntnisse sollen als Grundlage für die Übertragung auf andere Kläranlagen in M-V genutzt und in einem Handlungsleitfaden veröffentlicht werden.

1. Kriterien für Entscheidung einer Viertbehandlung 2. Handlungsrahmen 4. Reinigungsstufe 3. Voruntersuchung und Datenauswertung 4. Örtliche Randbedingungen 5. Ausarbeitung Technischer Varianten und Verfahrensauswahl 6. Variantenvergleich und Verfahrensempfehlung 7. Zusammenfassung und Dokumentation

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Kosten
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 45Honorar Planungsleistung insgesamt
Qualität
ProjektanalyseGewichtung (Punkte, genau) 30Vorstellungen zur Aufgabenbezogenen Herangehensweise / Grundsatzüberlegungen zur Lösung
Qualität
Qualität der PersonalplanungGewichtung (Punkte, genau) 15- Darstellung des geplanten Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte - Vorstellung des Projektleiters und des Projektteams mit Lebensläufen und persönlichen Referenzen - Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust - zeitliche und örtliche Verfügbarkeit bzw. Vertretbarkeit des Personals
Qualität
Qualität der KommunikationsplanungGewichtung (Punkte, genau) 10- Planung und Dokumentation von Besprechungen - Protokollwesen, Datenmanagement

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYTA774QMB Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses war die Firma Ingenieurbüro Friedrich GmbH, Schwerin beteiligt. Hiermit wird offengelegt, dass dieser potentielle Bieter vorbefasst i. S. d. Vergaberechts sein könnte. Angebote dürfen nur elektronisch über das De … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXSQYYDYTA774QMB Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses war die Firma Ingenieurbüro Friedrich GmbH, Schwerin beteiligt. Hiermit wird offengelegt, dass dieser potentielle Bieter vorbefasst i. S. d. Vergaberechts sein könnte. Angebote dürfen nur elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (https://dtvp.de/) eingereicht werden. Die elektronischen Angebote sind zwingend in dem hierfür vorgesehenen Bereich im Projektraum des angegebenen Vergabeportals einzustellen. Angebote, die per E-Mail oder über den Bereich "Bieterkommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form ausgeschlossen. Das Angebot, einschließlich aller geforderten Unterlagen, muss vollständig vor Ablauf der angegebenen Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebotes an. Für die Abgabe der Angebote sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden. Das Formblatt "Angebotsschreiben" und das Preisblatt sind einzureichen. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Sprache, in der Angebote, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden müssen: Deutsch Fragen werden aufgrund der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens nur über die Bieterkommunikation des Vergabeportals und in deutscher Sprache beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Die Weitergabe der Zusammenstellung der Angebote, auch auszugsweise, an nicht am Verfahren beteiligte Dritte und/oder die Veröffentlichung dieser ist untersagt. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. kostenlose Hilfe zur Anwendung der Vergabeplattform finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder wahlweise unter der Telefonnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
aqua consult Ingenieur GmbH, Hannover5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

111vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (92 Lose mit Angabe)
151.233 €Zuschlagswert im Median
91.256 € – 295.430 €mittlere Hälfte, 49 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 38c6bd65-9449-4834-b43c-4ad84f763308.