Erstellung des Ersten Lebenslagenberichtes junger Menschen in Thüringen
Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport · Erfurt
Aktenzeichen LLBJMT1-23veröffentlicht 31.01.2023
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Landesregierung hat dem Landtag einen Bericht über die Lebenslagen junger Menschen sowie die daraus resultierenden Folgerungen für die Kinder- und Jugend-hilfe vorzulegen. Der erste Lebenslagenbericht junger Menschen soll im ersten Halb-jahr 2024 vorgelegt werden. Vom Auftragnehmer soll daher ein Bericht mit dem Titel: „Erster Bericht über die Le-benslagen junger Menschen in Thüringen“ erstellt werden. Die Erstellung des Berichtes erfolgt unter fachlicher Begleitung durch einen Beirat. Basierend auf den Ergebnissen des Berichts wird die Landesregierung ihre Schluss-folgerungen für die künftige Gestaltung der Maßnahmen, Angebote und Förderungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Thüringen ziehen. Mit der Vorla-ge des Berichts sowie unter Beifügung ihrer Stellungnahme wird die Landesregierung den Landtag unterrichten. Ziel des 1. Thüringischen Lebenslagenberichtes ist die Bestandsaufnahme und Ana-lyse des Ist-Zustandes der Situation und Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Thüringen. Neben der Analyse von vorliegenden quantitativen Daten, die zur Be-schreibung von Lebenslagen von jungen Menschen herangezogen werden können, soll durch die Übernahme und Auswertung der qualitativen Ergebnisse der Thüringer Kinder- und Jugendbefragung 2021/2022 und stellvertretend der vorliegenden Elternbefragungen im frühkindlichen Bereich zudem die Sichtweisen und Erfahrungen der jungen Menschen auf ihre Lebenslage in den Bericht einfließen. Der Bericht soll sich in zwei inhaltliche und einen dritten zusammenfassenden Teil gliedern. Die jeweiligen Berichtsteile untergliedern sich in Kapitel, denen Zusammen-fassungen über theoretische Grundlagen vorangestellt werden und die jeweils mit zentralen Aussagen abschließen. Damit soll die Orientierung und Lesbarkeit verbes-sert werden. Teil 1 des Berichtes wird sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Auf-wachsens in Thüringen - wie Lebensverhältnissen und Sozialisationsbedingungen - von Kindern und Jugendlichen befassen. Es erfolgt eine differenzierte Berichterstattung, in der soziostrukturelle Daten sowie infrastrukturelle Leistungen und Angebote - auch mit Blick auf regionale Verschiedenheiten - erfasst werden und es erfolgt eine vertiefende Analyse lebensweltlicher Aspekte von Kindern und Jugendlichen. Neben Daten zur Demografie, zu Familien und Lebensformen, zu Einkommen und Armut werden Daten zu Leistungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, von Schule und Ausbildung als auch zu Gesundheit und Risikoverhalten junger Menschen dargestellt und analysiert. Dabei werden insbesondere die Leistungsbereiche nach SGB VIII einer differenzierten Betrachtung unterzogen. Auch wichtige strukturelle Aspekte der Finanzierung und der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe sollen dargestellt werden. Ebenso wird in diesem Teil des Berichts die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Institutionen und Akteuren, die für das Aufwachsen junger Menschen Verantwortung tragen, aufgezeigt. Dabei gilt es u. a. Querschnittsaufgaben und Vernetzungen zu Lebensbereichen wie Familie, Schule und Politik aber auch zu Themen wie Gesundheitsförderung, Migration und Förderung behinderter junger Menschen aufzuzeigen. Für die Erarbeitung von Teil 1 soll auf vorliegende Daten der amtlichen Statistik wie der Bevölkerungsstatistik, der Kinder- und Jugendhilfestatistik, der Bildungs- und Arbeitsmarktstatistik, der Schulstatistik und der Finanzstatistik etc. und eigene Berechnungen zurückgegriffen werden. Die Daten und Ergebnisse sind in übersichtlicher Form und - soweit sinnvoll - grafisch zusammenzufassen und darzustellen. Der zu betrachtende Zeitraum umfasst in der Regel die Jahre 2017 bis 2021 bzw. soweit verfügbar bis 2022. Im Teil 2 des Berichtes wird dargestellt, was Kinder und Jugendliche bewegt und wie sie selbst ihre Lebensbedingungen bewerten. Für die Beurteilung hierfür dienen insbesondere die Ergebnisse der Thüringer Kinder- und Jugendbefragung 2021/2022 (Orbit, 2022) mit den Schwerpunkten Lebenslagen, Freizeit, Gesundheit, persönliche und politische Einstellung, Beteiligung und Engagement als auch die Ergebnisse der Leitungs- und Fachkräftebefragung (ERiK, 2020) und der Befragung zur Zufriedenheit der Fachkräfte (KiBS, 2020) im frühkindlichen Bereich. Weitere Befragungen insbesondere für den frühkindlichen Bereich sollen hinzugezogen werden. Im Teil 3 sollen die wesentlichen Ergebnisse des Berichts zusammengefasst und kon-krete Handlungsempfehlungen für eine zeitgemäße Ausgestaltung der Kinder- und Ju-gendhilfe in der kommenden Legislaturperiode formuliert werden. Der Begleitbeirat wird zeitnah installiert und ist regelmäßig in das Verfahren zur Erstellung des Berichtes in entsprechender Form einzubinden. Der Auftragnehmer bindet alle für die Berichterstellung erforderlichen Akteure selbstständig ein und informiert das TMBJS regelmäßig über den Stand der Arbeit. Der Auftragnehmer stellt selbstständig die Einhaltung aller relevanten Bestimmungen zum Datenschutz sicher. Dies gilt auch für die Vergabe von Teilaufgaben an Dritte. Die inhaltliche Vor- und Nachbereitung, die organisatorische Abwicklung sowie Sitzungsleitung der Zusammenkünfte des Begleitbeirates sind durch den Auftragnehmer durchzuführen. Alle hierfür erforderlichen Ausgaben sind durch diesen im Rahmen der für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Mittel sicherzustellen und zu kalkulieren. Die Sitzungen des Beirats (ca. 3 Sitzungen insgesamt) sollen in Erfurt stattfinden und der Beirat soll max. 8 Mitglieder haben. Die Zahlung von Reisekosten und ggf. Sitzungsgeldern (außer für Vertreter des TMBJS und anderer Ressorts) erfolgt in analoger Anwendung der Regelungen im Thüringer Reisekostengesetz. Der Prozess der Berichterstellung einschließlich Konzeptionierung erfolgt im Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2024. Bis zu 9 Monate nach Abgabe der Endfassung des Berichts sollen noch maximal drei Präsentationen des Berichts durch den Auftragnehmer erfolgen. Die zeitlichen Vorgaben sind als Richtwerte zu betrachten, die vom Auftraggeber einseitig verlängert werden können. Ein Schadenersatzanspruch des Auftragnehmers kann hieraus nicht geltend gemacht werden. Bis spätestens zum 30.06.2023 werden die Vorlage einer mit dem Auftraggeber (Vor-abstimmung zur Optimierung der Tätigkeit des Auftragnehmers) sowie mit dem Beirat (ausführliche Erörterung) abgestimmten detaillierten Konzeption und Feingliederung erwartet. Es ist insbesondere darzulegen, - welche Datenquellen und Materialien genutzt werden sollen mit Hinweis auf deren zeitliche Verfügbarkeit, - wie der weitere Verlauf der Bearbeitung (Texterstellung) sein wird. - Konzeption und Feingliederung sind in bearbeitungsfähiger elektronischer Fassung einzureichen, um dem Auftraggeber Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Konzeption und Feingliederung sind vom Auftraggeber abzunehmen. Notwendige und zielführende Änderungen im Laufe der Berichterstellung sind in Absprache mit dem Auftraggeber möglich. Bis spätestens zum 30.11.2023 ist ein erster Entwurf in Form eines Zwischenberichts zu liefern, der anschließend im Begleitbeirat hinsichtlich des Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarfs sowie mit dem Ziel der Formulierung von Handlungsempfehlungen zu erörtern ist. Vom Auftraggeber können darüber hinaus weitere Korrektur- und Ergänzungswünsche eingebracht werden. Bis spätestens zum 30.01.2024 wird die vorläufige Endfassung des Berichts (inkl. der Empfehlungen) erwartet. Nach Absprache weiterer Korrektur- und Ergänzungswünsche mit dem Auftraggeber ist dem Auftragnehmer der zweite Korrekturlauf einzuräumen. Dem TMBJS ist die Endfassung des Berichts bis spätestens zum 31.03.2024 vorzulegen. Die Endfassung der Studie soll vom Auftragnehmer einem noch zu bestimmenden größeren Personenkreis präsentiert werden. Es werden bis spätestens zum 30.09.2024 drei Präsentationen vom Auftragnehmer erwartet. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 50000000Reparatur- und WartungsdiensteHauptgegenstand
- 51000000Installation (außer Software)
- 55000000Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
- 66000000Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- 70000000Immobiliendienste
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 75000000Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
- 77000000Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
- 79000000Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- 80000000Allgemeine und berufliche Bildung
- 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
- 90000000Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
- 92000000Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
- 98000000Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ramboll Management Consulting GmbH | – |
Auftraggeber
- Name
- Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Anschrift
- 99096 Erfurt
- Kontakt
- ?keine Angabe
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bba3d03d-ae1b-4481-9c88-fadb68104015.