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Erstangebote: Stadt Hohenmölsen - Vergabe von Objektplanungsleistungen

Stadt Hohenmölsen · Hohenmölsen, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 144-24veröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 477 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 11 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamthonorar30 %
  • Preis10 %
  • Konzept zur Projektumsetzung60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Hohenmölsen will am östlichen Rand des Stadtgebietes das Jugend- und Freizeitzentrum Sternentor Hohenmölsen neu errichten und in Betrieb nehmen. Beabsichtigt ist nun zunächst die konkrete Planung des Neubaus. Zu diesem Zweck plant der Stadt Hohenmölsen zunächst die Beauftragung von Dienstleistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI.

Beschreibung des Loses

Das Projekt soll mit dem Umzug der Nutzer der heutigen Einrichtung am Wasserturm in das neue Objekt 2027 abgeschlossen werden. Die aktuelle Jugendeinrichtung ist örtlich, raum-technisch und von der Bausubstanz her stark limitiert, der Platz wird mittelfristig für andere Zwecke benötigt. Gleichzeitig soll ein bestehender städtebaulicher Missstand am Sternentor (früheres Freibad) beseitigt und das Areal stadtplanerisch neu geordnet werden (vgl. Anlage Bebauungsplan). Das neu zu schaffende Gebäude soll anziehen, gleichzeitig funktional wie schön sein, über eine lange Zeit eine hohe Aufenthaltsqualität und einen hohen praktischen Nutzwert bieten und sich durch geringe Unterhalts- und Folgekosten auszeichnen. Die Besonderheit des Neubauvorhabens liegt darin, dass es nicht in traditioneller Art und Weise geplant und errichtet werden soll, sondern unter dem Ansatz des zirkulären, nachhaltigen Bauens. Dabei sollen für den Neubau bereits genutzte Betonelemente, die aus dem partiellen Rückbau eines Wohngebäudes in Hohenmölsen gewonnen wurden, wiederverwendet werden. Mit dem Rückbau ist eine spezialisierte Rückbaufirma für den bauteilorientierten Rückbau und der Teilrückbaumaßnahme beauftragt worden. Das Rückbauobjekt dient dabei als sogenanntes "Spendergebäude" für die (Wieder-)Neubaumaßnahme Jugendzentrum Sternentor. Das Projekt geht damit auf die regionalen und lokalen Besonderheiten ein und greift auf lokal vorhandene Materialien zurück, indem Betonplattenbauteile alter Hohenmölsener Gebäude für das neue Sternentor neu zusammengefügt werden sollen. Die Besonderheit des Bauvorhabens liegt darin, die vorhandenen Plattenbauelemente in das neue Objekt zu integrieren. Die Qualität des Gebäudes soll sich nicht von einem klassischen Neubau unterscheiden. Insbesondere sind die Verbindung der Plattenelemente herausfordernd. Die Gebäudegeometrie wurde entsprechend den Nutzerwünschen erarbeitet. Diese wurden in verschiedenen Workshops und Veranstaltungen herausgearbeitet. Die entwickelte Gebäudestruktur, -Maße und das Raumkonzept können als gegeben angesehen werden. Daher erfolgt eine Beauftragung erst ab Leistungsphase LP3 gem. § 34 HOAI, Anlage 10.1, linke Spalte.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
GesamthonorarGewichtung (Punkte, genau) 300Gewertet wird das anhand der Bietereintragungen im Honorarformblatt ) ermittelte Gesamthonorar. Das Angebot mit den niedrigsten Gesamthonorar erhält die Maximalpunktzahl von 300. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen nach der Formel: Punktzahl=300 x (2-((Gesamthonorar/niedrigstes Gesamthonorar)) Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Gesamthonorar(oder noch höheren Gesamthonorar) erhalten also eine Punktzahl von 0. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Es wird der einfache Durchschnittswert der im Honorarformblatt angebotenen Stundensätze gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittswert erhält die Maximalpunktzahl von 100. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen nach folgender Formel: Punktzahl=100 x (2-((Durchschnittswert/niedrigster Durchschnittswert)) Angebote mit dem 2-fachen des niedrigsten Durchschnittswertes (oder noch höheren Werten) erhalten also eine Punktzahl von 0. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben. Ein Ange-bot, das rechnerisch eine negative Punktzahl erhalten würde, erhält 0 Punkte.
Qualität
Konzept zur ProjektumsetzungGewichtung (Punkte, genau) 600Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden unabhängig voneinander nach dem zu erwartenden Erfüllungsgrad der Ausführungen der Bieter bewertet (sog. absolute Angebots-wertung). In die Bewertung fließt auch mit ein, wie konkret und verbindlich das Konzept ist. Die Punktebewertung der Konzepte erfolgt durch ein Gremium, das aus mehreren (sachkundigen) Vertretern des Auftraggebers besteht. Gewertet werden die Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden, unter Einbeziehung der Erläuterungen durch die Bieter in Präsentations- und Verhandlungsgesprächen. Bewertet wird das Projektteam (max. 100 Punkte), Qualifikation der Projektleitung (max. 50 Punkte), Kommunikation mit dem Auftraggeber / Präsenz vor Ort (max. 50 Punkte), Planungskonzept (max. 400 Punkte)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die vorstehend beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise wie folgt: Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grund- und besonderen Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 (Grundbe … ganz lesenMit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die vorstehend beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise wie folgt: Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grund- und besonderen Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 (Grundbeauftragung). Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht vor, dass in der nächsten Stufe zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht aktuell - d. h. nach aktuellem Planungs- und Erkenntnisstand - vor, in einer dritten Stufe die Leistungsphase 9 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die erste Vertragsstufe hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller de … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Geplant ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Programms "Neues Europäisches Bauhaus", welches über JTF- Mittel aufgelegt worden ist. Hierzu ist im April 2024 ein Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht worden. Die Mittel wurden reserviert. Um einen dementsprechenden Förder … ganz lesenGeplant ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Programms "Neues Europäisches Bauhaus", welches über JTF- Mittel aufgelegt worden ist. Hierzu ist im April 2024 ein Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht worden. Die Mittel wurden reserviert. Um einen dementsprechenden Fördermittelbescheid zu bekommen, ist jedoch die Einreichung einer Entwurfsplanung und deren Prüfung durch das BLSA erforderlich (Baufachliche Prüfung). Das Projekt wird außerdem nur gefördert, sofern sichergestellt werden kann, dass die Baumaßnahme bis Mitte 2027 abgeschlossen werden kann. Deshalb müssen die Arbeiten zur Objektplanung unmittelbar nach Vergabe beginnen und die Entwurfsunterlagen bis November 2025 erstellt werden (Vorlage beim BLSA).
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMY1S# Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit der Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMY1S# Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit der Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber macht die Teilnehmer am Vergabeverfahren darauf aufmerksam, dass er sich im Vorfeld des Vergabeverfahrens zwecks Vorbereitung des Projekts durch geeignete Fachleute hat beraten lassen, die ggfs. an dem Vergabeverfahren als Bewerber/Bieter teilnehmen werden. Eine Wettbewerbsverzerrung droht durch diese Vorbefassung jedoch nicht, weil den Teilnehmern in diesem Vergabeverfahren sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die im Vorfeld dem/den Projektanten zur Verfügung gestellt wurden. Dies gilt ebenso für sämtliche Arbeitsergebnisse des/der Projektanten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Behnisch Architekten, Weimar3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

140vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (136 Lose mit Angabe)
152.391 €Zuschlagswert im Median
88.998 € – 386.979 €mittlere Hälfte, 74 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.07.2025
  3. BekanntmachungFrist 18.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 849d5d40-9f5b-48bc-84a0-836ed89d7e5f.