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Erschließungsplanung Baugebiet Wenden West II (Neuausschreibung)

Stadt Braunschweig - FB Bauordnung und Zentrale Vergabestelle · Braunschweig, Niedersachsen

Aktenzeichen 6012-66-25-002veröffentlicht 25.03.2025erstmals 25.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 558 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Braunschweig.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
269 Monate14.08.2025 – 31.12.2047
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Braunschweig38114, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium35 %
  • Preiskriterium35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 19 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2047
    vor 15 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (Auftraggeber GGB) und die Stadtentwässerung Braunschweig (SE|BS) beabsichtigen die Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Wenden West, 2.BA“ (WE63) zu beauftragen. Das Planungsgebiet grenzt unmittelbar westlich an den heutigen Ortsrand von Wenden und unmittelbar nördlich an den Bebauungsplan „Wenden-West 1. BA“, WE 62 und umfasst das ca. 18,4 ha große Gebiet zwischen der Straße „Im Heideblick“ im Westen und Norden, der Stadtbahntrasse im Osten und der „Veltenhöfer Straße“ im Süden.

Beschreibung des Loses

Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (Auftraggeber GGB) und die Stadtentwässerung Braunschweig (SE|BS) beabsichtigen die Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Wenden West, 2.BA“ (WE63) zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig und der SE|BS übernommen. Der GGB sind die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerk Versickerung, der SE|BS ist das Leistungsbild Ingenieurbauwerk Kanalbau zugeordnet. Das Planungsgebiet grenzt unmittelbar westlich an den heutigen Ortsrand von Wenden und unmittelbar nördlich an den Bebauungsplan „Wenden-West 1. BA“, WE 62 und umfasst das ca. 18,4 ha große Gebiet zwischen der Straße „Im Heideblick“ im Westen und Norden, der Stadtbahntrasse im Osten und der „Veltenhöfer Straße“ im Süden. Die Erschließung erfolgt über die Veltenhöfer Straße. Der Ankauf der für die Realisierung benötigten Flächen ist nicht vollständig abgeschlossen. Es kann erforderlich werden, die Planung an die nicht vorhandene Flächenverfügbarkeit anpassen zu müssen. In Sinne eines integrierten ökologischen Konzeptes wird im Bebauungsplanverfahren „Wenden-West 2. BA“ ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK 2.0) zur klimagerechten Baulandentwicklung gelegt. Ein wesentlicher Aspekt im Plangebiet ist u.a. der sensible und klimaangepasste Umgang mit Regenwasser. So soll anfallendes Regenwasser im Baugebiet nicht einfach über die Kanalisation abgeleitet, sondern gemäß dem Prinzip der Schwammstadt lokal aufgenommen und dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden.

Planung Die Planung hat Hand in Hand in enger Abstimmung im Planungsteam (LB Verkehr, Freianlagen, Kanalbau, Versickerungsanlagen) zu erfolgen und Schnittstellen ganzheitlich zu erfassen und zu planen. Der Planungsprozess ist als iterativ zu verstehen.

Planungsbegleitende Grundlagengutachten Die erforderlichen Gutachten liegen entweder vor und werden übergeben, oder werden von der Stadt beauftragt und beigestellt. Der landschaftspflegerische Plan ist bereits erstellt und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind quantifiziert und qualifiziert. Weitere Planungen sind für diesen Vertrag nicht erforderlich. Weiterhin ist die Bewertung des Schallschutzes bereits erfolgt. Ein grundlegendes Regenwasserbewirtschaftungskonzept wurde bereits durch ein Ing.-Büro erstellt. Kommunikation sowie Austausch relevanter Informationen und Daten zwischen dem AN und dem Büro sind unabdingbar und einzukalkulieren. Gemäß Lph 1 sind ggf. Anpassungen im Konzept zu bearbeiten bzw. vorzunehmen.

Bauphasen Das Plangebiet ist in zwei Bauphasen zu unterteilen, einen nördlichen sowie einen südlichen Bereich. Dabei sind die geplanten sozialen Infrastrukturmaßnahmen wie die Kita‘s, Einzelhandel und Quartiersgaragen nach Vorgaben des AG sowie die Entwässerung der Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Hierbei sind auch mögliche Provisorien zwischen erster Ausbaustufe, Hochbau und Endausbau zu planen da die Infrastrukturmaßnahmen nicht direkt einer Bauphase zuzuordnen sind. Die Verkehrsanlagen und teilweise die Entwässerungseinrichtungen sind in verschiedenen Ausbaustufen zu erstellen. In der ersten Ausbaustufe werden die Planstraßen als Baustraßen und teilweise Entwässerungseinrichtungen einschließlich der Muldenerrichtet. Für die zweite Ausbaustufe, den Endausbau, sind sämtliche Planstraßen inkl. des Straßenbegleitgrüns bzw. die Entwässerungsmulden in Abhängigkeit der vorhandenen Zufahrten zu planen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Projektkoordinator und stellvertretender Projektkoordinator
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Leistungsbilder 1-4 (Projektteam)
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Umsetzung der Planungsaufgabe
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Mindestkriterien (A-Kriterien): 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben … ganz lesenMindestkriterien (A-Kriterien): 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. 1.2 Erlaubnis zur Berufsausübung Als Berufsqualifikation werden die Berufe des Ingenieurs und des Landschaftsarchitekten gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Ingenieure der Ingenieurkammer bzw. in die Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen. 1.3 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV A …
Kriterium
Mindestkriterien (A-Kriterien): 3.1.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jewei … ganz lesenMindestkriterien (A-Kriterien): 3.1.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) in den Tätigkeitsbereichen Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke: Kanal, Objektplanung Ingenieurbauwerke: Versickerung in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Falls für das Geschäftsjahr 2024 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2023 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder Ähnlichem. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen durchschnittlichen spezifischen Umsatzerlös in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 2.000.000 Euro netto pro Jahr. Berechnungshinweis: Der Jahresdurchschnittsumsatz errechnet sich, indem die Umsatzerlöse für die drei anzugebenden Jahre addiert und durch 3 geteilt werden. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Jahresumsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht muss die gesamtschuldnerische Haftung von Bewerber und Eignungsleihgeber erklärt werden, vgl. die Erklärung nach B.7_Vordruck Teilnahmeantrag, Teil I.E. 3.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 3.000.000 €, Sach- und Vermögensschäden mindestens 3.000.000 €. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Bewertungskriterien (B-Kriterien) anhand derer die Eignung des Bewerbers gewertet wird: - Mindestens drei und höchstens fünf Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Anhand der B-Kriterien wird die Wertungsreihenfolge aller Teilnahmeanträge bestimmt. - Bewertung des spezifischen Nettoumsatzes (Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Mindestkriterien (A-Kriterien): 4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (BG), der/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Lei … ganz lesenMindestkriterien (A-Kriterien): 4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (BG), der/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/ erbringen) muss/müssen in ihrer Gesamtheit für jedes Leistungsbild mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EUweiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu Beschreiben und einen Lageplan je Referenz beizufügen. 4.1.1 Mindestanforderung an die Referenz(en) a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2015 erfolgt sein. Die Leistung muss – mit Ausnahme der LPH 9 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. b) Leistungsumfang der Referenzen In den Leistungsbildern (LB) 1-4 sind jeweils mindestens zwei Referenzen nachzuweisen LB 1: Objektplanung Verkehrsanlagen i. S. d. § 46 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nr. 13.1 zur HOAI: - 2 Referenzaufträge für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers über mindestens 15.000 m² Erschließung oder 15.000 m² gestaltete Fläche im innerstädtischen Bereich LB 2: Objektplanung Freianlagen i. S. d. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 zur HOAI – 2 Referenzaufträge für ein Vorhaben eines öffentlichen oder privaten Auftraggebers über mindestens 25.000 m² qualifizierte Grünfläche inkl. Spiel- und Bewegungsangeboten LB 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke: Kanal i. S. d. § 42 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 zur HOAI – 2 Referenzaufträge für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers für mindestens 1,2 km Kanalnetz als Erschließung LB 4: Objektplanung Ingenieurbauwerke: Versickerung i. S. d. § 42 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 zur HOAI – 2 Referenzaufträge für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers oder privaten Auftraggebers für Versickerungs-Mulden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen und einen Lageplan der Referenz, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. 4.2 technische Fachkräfte und technische Stellen, hier: Ingenieure. Der Bewerber bzw. die BG, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/ erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und welche die folgenden Anforderungen erfüllen: drei Ingenieure für jedes LB, vgl. Ziffer 4.1.1. 4.3 durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl. Der Bewerber bzw. die BG, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/ erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: sechs Ingenieure. Bewertung der Referenzen (B-Kriterien): 4.1.2 Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Leistungen, die den Mindestanforderungen nach Ziffer 4.1.1 entsprechen. Für die je zwei Mindestreferenzen pro LB werden keine Punkte vergeben. Für jede über die je zwei Mindestre …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.08.2025
Vertragsende
31.12.2047
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
109 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nds. beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen … ganz lesenGemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese – also die eignungsverleihenden Unternehmen – die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV kann ein Bewerber für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Auf die Möglichkeit der Bildung einer Bewerbergemeinschaft wird explizit hingewiesen. A. Mindestanforderungen Es ist zu beachten, dass Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen sind. Teilnahmeanträge, die die benannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden, ggf. nach Nachforderungen, ausgeschlossen. Die Mindestanforderungen sind: 1. Erlaubnis zur Berufsausübung 2. durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im vom Auftrag abgedeckten Bereich (spezifischer Mindestumsatz) 3. Versicherungsschutz 4. Referenzen B. Eignungskriterien Es gibt zwei Arten von Kriterien: A-Kriterien: Diese Kriterien müssen zwingend erfüllt werden. Bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. B-Kriterien: Diese Kriterien sind Bewertungskriterien, anhand derer die Eignung des Bewerbers gewertet wird. Mindestens drei und höchstens fünf Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Anhand der B-Kriterien wird die Wertungsreihenfolge aller Teilnahmeanträge bestimmt. 5. Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen; A-Kriterien) 5.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. 5.2 „Russland-Erklärung“ Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). 5.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht Einreichen der ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) Einreichen der unterschriebenen Mindestlohn-Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG 5.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 28.04.2025 auf 28.04.2025 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 28.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c14a09e5-fcc3-4f3e-82a4-22ee69d7cd02.