Erschließung und Vermarktung des Baugebietes "Wohngebiet Alsfassen", St.Wendel
Kreisstadt St. Wendel · St.Wendel, Saarland
Aktenzeichen E51867249veröffentlicht 21.08.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- St.Wendel66606, Landkreis St. Wendel, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Kreisstadt St.Wendel verfügt über eine Fläche im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes (siehe Vergabeunterlagen). Die Fläche liegt seit Jahren brach. Es soll nun auf dieser im Eigentum der Stadt befindlichen Fläche attraktiver, zentrumsnaher Wohnraum im Plangebiet geschaffen werden. Ziel ist, Raum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Dem planerischen Konzept des Investors, der den Zuschlag im vorliegenden Konzept erhält, sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrunde zu legen. Die zeichnerischen Festsetzungen geben eine städtebauliche Struktur vor, die dem Konzept zugrunde zu legen ist. Für die Entwicklung und Vermarktung soll im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ein Investor gefunden werden, der die Fläche auf eigenes Risiko entwickelt und veräußert. Der künftige Investor wird einen städtebaulichen Vertrag/Erschließungsvertrag mit der Stadt schließen, der auch eine Bauverpflichtung beinhalten wird. Die Flächen für die Erschließung und die zu bebauuenden Flächen sind zu erwerben. Ziel ist, dass die Erschließungsflächen nach Herstellung der Erschließungsanlagen in das Eigentum der Stadt ünertragen werden. Es steht dem Investor frei, ob er nach Herstellung der Erschließungsanlagen die erschlossenen Grundstücke an Bauwillige veräußert oder sie selbst bebaut und dann veräußert bzw. vermietet. Voraussetzung für den Zuschlag ist u.a., dass der Investor im eigenen Haus über die Kompetenz zur Erschließung des Baugebiets verfügt oder sich durch entsprechende Planungsbüros verstärkt. Die mit den Planungsaufgaben betrauten Personen sind zu benennen.
Beschreibung des Loses
s.o. Dem Verfahren liegt keine Losaufteilung zugrunde.
Gegenstand nach CPV
- 45000000BauarbeitenHauptgegenstand
- 70111000Erschließung von Wohngrundstücken
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Näheres siehe "Anhang_Eignungs-/Zuschlagskriterien".Konzept zu den Baugebieten WA1 und WA2 Unterteilung des Kriteriums: 1-1 Gebäude (Geschosswohnbebauung): deren Kubatur und äußere Anmutung, ökologische/klimarelevante/energetische Maßnahmen an den Gebäuden; ggf. Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser; s. insbesondere auch Anhang_Erläuterungen-Rahmenbedingungen-Alfassen, Kapitel 2. 1-2 Umfeld der Gebäude WA1 und WA2: Ruhender Verkehr, Freflächengestaltung, Gestaltung der die Baugebiete WA1 und WA2 erschließenden Verkehrsflächen/öffentliche Bereiche, ökologische/klimarelevante Maßnahmen an Freiflächen und Verkehrsflächen des Bereiches WA1 und WA2, städtebauliche Einbindung; Maßnahmen zum Umgang mit Niederschlagswasser, zu Klimaschutz/-anpassung, usw.; s. insbesondere auch Anhang_Erläuterungen-Rahmenbedingungen-Alfassen, Kapitel 2. Kriterium 1-1 bis zu 30 Punkte Kriterium 1-2 bis zu 10 Punkte
- Qualität
- Näheres siehe "Anhang Eignungs-/Zuschlagskriterien".Konzept zu den Baugebieten WA4 und WA5: Grobe Darstellung der Parzellierung, grobe Kubaturen, Begrünung, Darlegungen zur baulichen Dichte (Ausnutzung der Dichtefestsetzungen des B-Planes); städtebauliche Struktur des Gebietes, auch in Bezug auf die Freiflächen und öffentlichen Bereiche; ökologische/klimarelevante/energetische Maßnahmen.s. insbesondere auch Anhang_Erläuterungen-Rahmenbedingungen-Alfassen, Kapitel 2. Kriterium 2 bis zu 20 Punkte
- Preis
- Näheres siehe "Anhang Eignungs-/Zuschlagskriterien".3-1) Anzubieten ist der Kaufpreis für die zu erwerbende Fläche (siehe Anhang_Erläuterungen-Rahmenbedingungen), der der Stadt angeboten wird. Das wertbare Angebot mit dem höchsten Preis (mindestens 845.000 EUR) bekommt die volle Punktzahl (10). Der Angebotssumme des höchsten Angebotes entsprechen 100 %. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis dazu betrachtet und enthalten die Punktzahl, die sich im Proporz errechnet. Angebote, die unter 845.000 € liegen, erhalten 0 Punkte. 3-2) Anzubieten ist ferner der Quadratmeterverkaufspreis für die Grundstücke im Bereich der Baugebiete WA4 und WA5. Das Angebot, das den niedrigsten Quadratmeterpreis als Verkaufspreis für die Grundstücke in WA4 und WA5 anbietet, erhält 30 Punkte. Dem Verkaufspreis des niedrigsten Angebotes entsprechen 100 % = 30 Punkte. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis dazu betrachtet und enthalten die Punktzahl, die sich im Proporz errechnet. Anzubieten ist der Preis, den die privaten Bauherren bezahlen müssen; im Fall der Veräußerung an einen Projektentwickler, o.ä., der die Grundstücke dann an Private weiterverkauft, ist sicherzustellen, dass der angebotene Quadratmeterpreis für die Privaten nicht überschritten wird. Im Fall der Veräußerung bereits bebauter Grundstücke, ist zusätzlich der Grundstückspreis je qm anzugeben. Gewertet wird der Grundstückspreis. Kiterium 3-1: maximal 10 Punkte Kriterium 3-2: maximal 30 Punkte
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter … ganz lesenkürzer
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 3) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) zu verwenden. Die Angaben zum Teilnahmeantrag sind dem Anhang zum EU-Bekanntmachungstext "Anhang_Erläuterungen-Rahmenbedingungen-Alsfassen-250801" zu entnehmen. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder: — die FB nebst beigefügten Nachweisen, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen. 4) Es besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal (im vorliegenden Projekt über das Vergabeportal subreport). Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen. 5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Mit der Abgabe von personenenbezogenen Angaben im Rahmen des Teilnahmeantrages oder/und der Angebotsunterlagen geben der Bewerber/Bieter sowie die betreffenden Personen, zu denen personenbezogene Anagben gemacht werden, die Einwilligung zur Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens. Es ist Aufgabe des Antragstellers bzw. des Bieters die Einwilligung seiner betreffenden Mitarbeiter selbst einzuholen. 6) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Vergabegespräch eingeladen. Im Rahmen dieses Gespräches ist das dem Angebot zugrunde liegende Konzept vorzustellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 66606 St.Wendel
- Kontakt
- vergabe@
agsta.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Saarland (34 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Innova Home GmbH3 Zuschläge
- Bautra Baugesellschaft mbH2 Zuschläge
- KLEUSBERG GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Z-Bau Bauunternehmung GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e4653827-d56d-422d-b2a3-bc5b40facc5a.