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Erschließung Kehrwiederplatz - Objektplanung Verkehrsanlagenplanung; 1. Angebot

Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen c/o ReGe Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen ESP KWP - 012veröffentlicht 20.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 940 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hamburg (23 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
41 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20457, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 174 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Kriterium Leistungskonzept30 %
  • Kriterium Personalkonzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Verkehrsfläche liegt an einer Kaimauer und wird zurzeit u.a. als Parkplatz genutzt wird. Im vorliegenden Verfahren wird diese Fläche als "Kehrwiederplatz" bezeichnet. Die Länge der wasserseitigen Kaimauer beträgt ca. 195 m. Die historische Kaikonstruktion wurde in den 1880er Jahren errichtet. In den 1960er Jahren erfolgte eine Sanierung, wobei eine Spundwandvorsetze und eine tiefgegründete Stahlbeton-Winkelstützwand hergestellt wurden. Die Speicherstadt ist von einem umfangreichen Straßennetz durchzogen. Die Straßen weisen dabei in weiten Teilen die ursprünglichen historischen Oberflächenbefestigungen und Quer-schnitte auf. In anderen Teilbereichen sind die Straßenflächen hingegen stark zergliedert, weisen unterschiedlichste Materialien hinsichtlich der Oberflächenbefestigung auf und sind funktional uneinheitlich aufgeteilt. Um der zukünftigen Entwicklung der Speicherstadt zu einem gemischt genutzten, innerstädtischen Quartier Rechnung zu tragen, sind die vorhandenen Straßen und Wege den neuen Nutzungsanforderungen und aktuellen Regelwerken ent-sprechend anzupassen und umzubauen. Dabei sind insbesondere die hohen gestalterischen Anforderungen aufgrund des zwischenzeitlich erlangten Weltkulturerbe-Status zu beachten. Die Gestaltung der Verkehrsanlagen soll den heutigen und zukünftigen Nutzungsansprüchen genügen, ohne den vorhandenen historischen Charakter zu verlieren. Dies gilt sowohl für die funktionale Aufteilung der Straßenräume als auch für die Gestaltung und für die verwendeten Materialien. Es sollen die heutigen Ansprüche an die Barrierefreiheit sowie an die derzeit gültigen Regelwerke der Verkehrsplanung umgesetzt werden. Weiterhin sollen bei der Verkehrsplanung die Nutzungsansprüche einer Vielzahl von verschiedenen Interessensgruppen (Stakeholder) innerhalb der Speicherstadt berücksichtigt werden. Unter den oben aufgeführten Randbedingungen wurde für die Hamburger Speicherstadt eine Funktionsplanung entwickelt, die die Grundlage für die weitere Planung der Verkehrsanlage Kehrwiederplatz bildet. Darüber hinaus sind die Materialien, die bei der Erschließung in den unterschiedlichen Flächen eingesetzt werden sollen sowie die Ausstattung vom Landschaftsarchitekten in einem Katalog grundlegend zusammengestellt worden. Diese Vorgaben sind bei der Planung zwingend zu beachten. Ein Landschaftsarchitekt wird als gestalterischer Berater bei der Planung der Verkehrsanlage im Auftrag des LIG begleitend tätig sein, die Planung ist eng mit dem gestalterischen Berater abzustimmen und Plangrundlagen sind auszutauschen. Im Rahmen der Planung soll als eine Variante geprüft werden, ob die Herstellung der Promenade, die zurzeit als BE-Fläche am Kehrwiederplatz genutzt wird, vorgezogen werden kann.

Beschreibung des Loses

Die Leistungspflicht des AN umfasst die Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlage (Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. der HOAI) aus den Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI. Die Leistungspflicht des AN umfasst neben den Grundleistungen insbesondere auch die besondere Leistungen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis40 %
Kriterium Leistungskonzept30 %
Kriterium Personalkonzept30 %
Preis
AngebotspreisFür das Kriterium Angebotspreis kann eine Höchstpunktzahl von 40 Punkten erreicht werden. Der niedrigste Angebotspreis wird mit 40 Punkten bewertet. Die Punktzahlen der darauffolgenden Bieter ergeben sich aus den relativen Honorarunterschieden im Vergleich zum niedrigsten Angebot.
Qualität
Kriterium LeistungskonzeptFür dieses Kriterium werden die Bieter aufgefordert, ein solches Konzept zu entwickeln, mit dem Erstangebot vorzulegen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Leistungskonzept auf Grundlage der Erkenntnis des Verhandlungsgesprächs anzupassen. Das ggf. angepasste Konzept ist mit dem verbindlichen Angebot einzureichen.
Qualität
Kriterium PersonalkonzeptFür dieses Kriterium wird der Bieter aufgefordert, ein solches Konzept zu entwickeln, mit dem 1. Angebot vorzulegen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen. In dem Verhandlungsgespräch sollen die einzelnen Personen (Leitungsebene), ihre Qualifikation und Erfahrungen vorgestellt und in dem Konzept diese Angaben in Form von Lebensläufen und Angaben zu Referenzprojekten dargestellt werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
41 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftra … ganz lesenDas deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen des AN werden von dem AG in folgenden Stufen abgerufen: Stufe 1: die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 47 HOAI besondere und zusätzliche Leistungen Stufe 2: die Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 gemäß § 47 HOAI besondere und zusätzliche Leistungen Stufe 3: die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 47 HOAI besondere und zusätzliche Leistungen
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GH2BT

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Münster GmbH, Hamburg4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

217vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (142 Lose mit Angabe)
336.298 €Zuschlagswert im Median
128.928 € – 700.413 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5bd8f21f-640c-466c-a0b4-bffdb4947c23.