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Erschließung Gewerbegebiet "Sohren-Büchenbeuren an der K75"

Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn · Kirchberg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 14/46 02-04-2026 1000veröffentlicht 03.06.2026BauleistungenOffenes Verfahren

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Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Rheinland-Pfalz (27 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate15.06.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn beabsichtigt, das Gewerbegebiet „Sohren-Büchenbeuren an der K75“ erschließen zu lassen. Die geplante gewerbliche Fläche befindet sich entlang der Verbindungsstraße zwischen den beiden Ortsgemeinden Sohren und Büchenbeuren nördlich der K 75 und südlich der ehemaligen Bahnstrecke Langenlonsheim – Hermeskeil. Das Plangebiet erstreckt sich gemarkungsübergreifend über die Flächen der Ortsgemeinden Sohren und Büchenbeuren und kann als sinnvoller Lückenschluss zwischen den beiden Gemeinden angesehen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 14,98 ha.

Beschreibung des Loses

1. Straßenbauarbeiten ca. 3.200 cbm Oberbodenarbeiten ca. 9.600 cbm Bodenaushub ca. 39.400 cbm Bodenverbesserung/-stabilisierung ca. 5.500 cbm Frostschutzschicht, Schottertragschicht ca. 10.100 qm Bitum. Fahrbahnbefestigung ca. 1.700 qm Betonsteinpflaster ca. 5.500 lfdm Randeinfassungen und Rinne ca. 1.200 lfdm Straßenentwässerungskanal DN 150 PP – 400 PP ca. 2 St Regenwasserbehandlungsanlagen DN 600 ca. 27.000 cbm Geländeregulierung

2. Kanalbauarbeiten ca. 1.610 lfdm Kanalrohre DN 200 PP – 400 PP ca. 260 lfdm Kanalrohre DN 500 SB – 800 SB ca. 9.000 cbm Rohrgrabenaushub ca. 6.800 cbm Aufbereitung Verfüllboden der Kanalgräben ca. 59 St Schachtbauwerke DN 1000 – DN 2000 ca. 14.000 cbm Regenrückhaltebecken, Erdbau ca. 500 lfdm Muldengräben

3. Wasserleitungsbauarbeiten ca. 2.200 cbm Rohrgrabenaushub ca. 390 lfdm Hausanschlussgräben ca. 1.780 lfdm PE-100 Rohrleitung DA 125 - 250 SDR 11

4. Erdarbeiten für Strom/ Straßenbeleuchtung/ Gas ca. 1.300 cbm Rohrgrabenaushub ca. 620 cbm Grubensand

5. Öffentliche Grünflächen ca. 27.300 qm Grünflächen einsäen ca. 71 St Bäume liefern und pflanzen ca. 388 St Sträucher liefern und pflanzen

6. Geländeregulierung ca. 4.200 cbm Boden Auf- und Abtrag ca. 2.000 cbm Bodenverbesserung/-stabilisierung ca. 5.500 cbm Frostschutzschicht ca. 230 cbm Rohrgrabenaushub ca. 110 lfdm Kanalrohre DN 200 PP – 300 PP ca. 1 St Regenwasserbehandlungsanlagen DN 600 ca. 83 St Stützwinkel h= 1,05 m bis 2,80 m

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.06.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der … ganz lesenVon Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz Deutschland E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Tel.: +49 6131 / 165240 Fax: +49 6131 / 162113 Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
1. Eine Aufteilung in Lose ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht zweckmäßig. Die enge räumliche und zeitliche Verzahnung der Tiefbauarbeiten (Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau) erfordert eine koordinierte Ausführung aus einer Hand, um Schnittstellenrisiken zu minimieren und den … ganz lesen1. Eine Aufteilung in Lose ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht zweckmäßig. Die enge räumliche und zeitliche Verzahnung der Tiefbauarbeiten (Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau) erfordert eine koordinierte Ausführung aus einer Hand, um Schnittstellenrisiken zu minimieren und den Bauablauf im Rahmen der Erschließung sicherzustellen. Zudem ist aufgrund der mangelnden Standfestigkeit des Baufeldes eine Befahrung ausschließlich über die durch das Tiefbauunternehmen hergestellte Baustraße / Bautrasse möglich. Die Arbeiten können daher nur sukzessive und in engster Verzahnung mit dem Baufortschritt des Erdbaus erfolgen. 2. Mindestanforderung für Nebenangebote: Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, müssen Nebenangebote die im Leistungsverzeichnis definierten funktionalen und qualitativen Standards sowie alle einschlägigen Normen erfüllen. 3. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des nicht registrierten Bieters. 4. Der Versand von Informations- und Absageschreiben nach § 134 GWB, sowie sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten bzw. die Kontaktdaten der angebotseinreichenden Stelle. Im Falle einer Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft, erfolgt die genannte Kommunikation der Vergabestelle über die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds bzw. an die Kontaktdaten der angebotseinreichenden Stelle. 5. Sofern sich ausländische Bieter am Vergabeverfahren beteiligen, haben sie die geforderten Nachweise/Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Wust & Sohn GmbH & Co. KG, Simmern–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktplatz 5, 55481 Kirchberg
Kontakt
vergabestelle@kirchberg-hunsrueck.de
Auskünfte
Verbandsgemeinde Kirchbergvergabestelle@kirchberg-hunsrueck.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

193vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (70 Lose mit Angabe)
432.886 €Zuschlagswert im Median
216.928 € – 768.325 €mittlere Hälfte, 65 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.04.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 02.04.2026 auf 23.04.2026 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd62b532-c636-42ed-bbb4-0e520d9f2cfd.