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Erschließung Fernwärme 2025 Teil II mit Wasserleitung, LWL, Datenleitung, Strom, Abwasser und Sanierung SSK-Leitung

Stadtwerke Waldkraiburg GmbH · Waldkraiburg, Bayern

Aktenzeichen G 188veröffentlicht 06.08.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 508 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Bayern (79 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
3,3 Mio. €
Laufzeit
11 Monate28.07.2025 – 26.06.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.06.2026
    vor 15 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Baufeld befindet sich im südlichen Teil des Stadtgebietes von Waldkraiburg. Es sind folgende Straßen betroffen: Beethovenstraße, Richard-Wagner-Straße und der Hangbereich zur Geothermie. Nach Inbetriebnahme der Geothermiequelle ist es Ziel der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, die Stadt Waldkraiburg durch die Installation eines umfassenden Fernwärmenetzes wärmetechnisch zu erschließen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Erschließungsgebiet 2025 im südlichen Teil des Stadtgebietes, das auf bereits bestehenden Netzabschnitten aufbaut. Die prognostizierte Fernwärme-Trassenlänge beträgt für die Beethovenstraße und Richard-Wagner-Straße ca. 600 m einschließlich Hausanschlüsse. Weiterhin soll der Anschluss von der Johann-Strauß-Straße 32 (FW-Leitung auf Privatgrundstück verlegt) im Waldstück über den Hang mit einer Länge von ca. 125 m zur Geothermie erstellt werden. In verschiedenen Trassenabschnitten ist parallel zur Verlegung der Fernwärmeleitungen auch eine Verlegung von anderen Leistungsträgern (Strom, Wasser, LWL, Steuerkabel und Abwasser) vorgesehen. Die Verlegung erfolgt, soweit möglich, gemeinsam mit der Fernwärmeleitung, ansonsten wird nach gemeinsamer Festlegung ein eigener Rohrgraben erstellt. Die vorgesehenen Leistungen sind ausgeschrieben in Fernwärme-Hauptleitung, Fernwärme- HA, Wasserversorgung-Hauptleitung, Wasserversorgung-HA, LWL, Datenleitung, Strom und Abwasser. Angebote sind für alle Gewerke abzugeben. Die hier beschriebenen Bauleistungen sind nur zusammen und aus einer Hand auszuführen. Unvollständige Angebote sind unzulässig und werden nicht gewertet. Für die vorgegebenen Lose sind jeweils separate Rechnungen (siehe Pkt. 13 Gliederung der Rechnungen) zu erstellen. Die Bereiche und der genaue Umfang der neu zu verlegenden Spartenleitungen werden von den jeweiligen Spartenträgern bezeichnet. Ebenfalls unterliegt die Bauaufsicht den jeweiligen Spartenträgern bzw. dem dafür beauftragten Ingenieurbüro. Die Abrechnung des Rohrgrabens erfolgt für jedes Gewerk (FW, Strom, Wasser, und Abwasser) separat gem. Regelquerschnitt. Die Datenträger- und LWL-Leitungen werden im Fernwärmegraben mitverlegt. Die ausführende Firma, deren Nachunternehmer bzw. das auf der Baustelle eingesetzte Personal, haben die entsprechenden Zulassungen bzw. Zertifikate gem. DVWG (W 1 gem. Arbeitsblatt GW 301) und AGFW (FW 02 gem. Arbeitsblatt FW 601) mit der Angebotsabgabe vorzulegen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preis-Gewichtung: 100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.07.2025
Vertragsende
26.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam: - elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben - elektronische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten - Annahme von Angeboten AUSSCHLIEßLICH auf ELEKTRONISCHEM Weg (Es werden Angebote nur gewertet, wenn diese elektronisch eingereicht wurden!) Wir bitten dies dringend zu beachten!
Hinweis
Auf jeder Baustelle (Kolonne) müssen Bauleiter, Polier und der Kolonnenführer sowie der Vorarbeiter folgenden Ausweis mit sich führen. Die Ausweise sind vor Baubeginn als Nachweis vorzulegen. (Mindestanforderung Bauleiter, Polier, Vorarbeiter). Unfallfrei bei Erd- und Tiefbauarbeiten: Qualifizierung nach den Technischen Regelwerken: DVGW GW 129 (A) / VDE-AR-N 4224 / DWA-M 129 / AGFW-A FW 606

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PORR GmbH & Co. KGaA Zweigniederlassung Ainring, Ainring–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Erschließung Fernwärme 2025 mit Wasserleitung, LWL, Datenleitung, Strom, Abwasser und Asphaltarbeiten

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 28.03.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

862vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (309 Lose mit Angabe)
459.784 €Zuschlagswert im Median
188.637 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 464 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Bayern (79 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 17.06.2025
  3. BekanntmachungFrist 17.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80bd0af2-464d-4117-8f0e-7c3c180d73c2.