Erschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung
Gemeinde Henstedt-Ulzburg · Henstedt-Ulzburg, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen FG 2884 25 113veröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 410 Tsd. €
- Laufzeit
- 75 Monate
- 28.02.2026 – 06.06.2032
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
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in 67 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 410 Tsd. €
- Laufzeit
- 75 Monate28.02.2026 – 06.06.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Henstedt-Ulzburg24558, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 06.06.2032
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Erschließung B-Plan 123 Gewerbegebiet westlich Große Heidekoppel, 2. Änderung - Generalplanerleistungen - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI stufenweise Beauftragung, Besondere Leistungen
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant die Erschließung des Bebauungsplanes B 123 „Gewerbegebiet westlich Große Heidekoppel“, 2. Änderung umzusetzen. Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 123, 2. Änderung sind Bestandteil des Gewerbegebietes Ulzburg. Die Fläche grenzt im Süden an den Heideweg, im Osten an die Flächen der B-Pläne Nr. 76 und 83, im Norden an die Fläche des B-Plans 123, 1. Änderung und im Westen an die Flächen des B-Plan 146. Die Flächen werden derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Mit den Ausweisungen des Bebauungsplans wurden die Voraussetzungen für die Erschließung und gewerbliche Bebauung der Flächen geschaffen. Die Ableitung zur Rückhaltung und Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über die Ableitung in das vorhandene Regenrückhaltebecken “Siebenstücken“ nördlich des Autobahnzubringers. Vorgesehen ist, das Niederschlagswasser von den Bau- und Verkehrsflächen über neu herzustellende RW-Kanäle mit Durchmessern DN 500 bis DN 1400 abzuleiten. Die neu herzustellenden RW-Kanäle werden innerhalb der geplanten Erschließungsstraße und Wege verlegt. Von der Kehre der nördlichen Stichstraße erfolgt die Verlegung der RW-Leitung im Bereich des Radweges parallel zu dem an der westlichen Seite verlaufenden Knick in nördliche Richtung bis kurz vor den Autobahnzubringer (L326). Hier erfolgt der Anschluss an den vorhandenen RW-Kanal, der in Zusammenhang mit der Erschließung des B-Plan 146 im Bereich der Wanderwegtrasse entlang des Autobahnzubringers hergestellt worden ist. Eine örtliche Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers ist infolge der schlechten Versickerungseignung der anstehenden Bodenverhältnisse nicht vorgesehen. Die Ableitung des Schmutzwassers ist mit Freigefälleleitungen DA 200 mit Anschlüssen an die vorhandenen Schmutzwasserleitungen in der Lise-Meitner-Straße im westlichen- und östlichen Bereich vorgesehen. Die ausreichende hydraulische Dimensionierung der vorgesehenen Regen- und Schmutzwasserkanalisation ist im Rahmen der Planungsleistung zu überprüfen und nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Konzept zur Abfangung der bestehenden Felddrainagen, die im Rahmen der Erschließungsmaßnahme unterbrochen werden zu erstellen. Die Erschließungsstraße und der neu herzustellende Radweg mit Anschluss im Süden an den Heideweg und im Nordosten an die Straßenkreuzung Heidekoppel/ L 326 (Autobahnzubringer) ist in Asphaltbauweise vorgesehen. Für die Herstellung der Öffentlichen Beleuchtung ist im Rahmen der Planungen eine lichtpunkttechnische Berechnung zu erstellen. Es soll die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung bearbeitet werden. Die weiteren Besonderen Leistungen sind im Detail den Unterlagen zu entnehmen. Im Planungsprozess werden Termine für Projektvorstellungen in den Ausschüssen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erforderlich. Hierzu sind PowerPoint Präsentationen vorzubereiten und in den Ausschusssitzungen vorzutragen
Gegenstand nach CPV
- 71200000Dienstleistungen von ArchitekturbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.02.2026
- Vertragsende
- 06.06.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH, Norderstedt | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Schleswig-Holstein (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- B2K und dn Ingenieure GmbH3 Zuschläge
- OFP GmbH3 Zuschläge
- Peil und Partner Ingenieure GmbH3 Zuschläge
- AIS Management GmbH2 Zuschläge
- BCS GmbH2 Zuschläge
- Horn + Horn Ingenieure Part mbB2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Planung eines Erholungskonzeptes im Landschaftsschutzgebiet Dummersdorfer Feld und angrenzendem Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer1.102.3 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen - Hansestadt Lübeck - Der BürgermeisterFrist 30.11.2026
- Umbau und Teilsanierung der Grundschule Hattstedt - FreianlagenplanungAmt Nordsee-TreeneFrist 27.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3067879f-2b53-4e32-9a56-2a511ba2c6f0.