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Erschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung

Gemeinde Henstedt-Ulzburg · Henstedt-Ulzburg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 25 113veröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 67 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
410 Tsd. €
Laufzeit
75 Monate28.02.2026 – 06.06.2032
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 06.06.2032
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gemeinde Henstedt-­Ulzburg, Erschließung B­-Plan 123 Gewerbegebiet westlich Große Heidekoppel, 2. Änderung ­- Generalplanerleistungen­ - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI stufenweise Beauftragung, Besondere Leistungen

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant die Erschließung des Bebauungsplanes B 123 „Gewerbegebiet westlich Große Heidekoppel“, 2. Änderung umzusetzen. Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 123, 2. Änderung sind Bestandteil des Gewerbegebietes Ulzburg. Die Fläche grenzt im Süden an den Heideweg, im Osten an die Flächen der B-Pläne Nr. 76 und 83, im Norden an die Fläche des B-Plans 123, 1. Änderung und im Westen an die Flächen des B-Plan 146. Die Flächen werden derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Mit den Ausweisungen des Bebauungsplans wurden die Voraussetzungen für die Erschließung und gewerbliche Bebauung der Flächen geschaffen. Die Ableitung zur Rückhaltung und Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über die Ableitung in das vorhandene Regenrückhaltebecken “Siebenstücken“ nördlich des Autobahnzubringers. Vorgesehen ist, das Niederschlagswasser von den Bau- und Verkehrsflächen über neu herzustellende RW-Kanäle mit Durchmessern DN 500 bis DN 1400 abzuleiten. Die neu herzustellenden RW-Kanäle werden innerhalb der geplanten Erschließungsstraße und Wege verlegt. Von der Kehre der nördlichen Stichstraße erfolgt die Verlegung der RW-Leitung im Bereich des Radweges parallel zu dem an der westlichen Seite verlaufenden Knick in nördliche Richtung bis kurz vor den Autobahnzubringer (L326). Hier erfolgt der Anschluss an den vorhandenen RW-Kanal, der in Zusammenhang mit der Erschließung des B-Plan 146 im Bereich der Wanderwegtrasse entlang des Autobahnzubringers hergestellt worden ist. Eine örtliche Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers ist infolge der schlechten Versickerungseignung der anstehenden Bodenverhältnisse nicht vorgesehen. Die Ableitung des Schmutzwassers ist mit Freigefälleleitungen DA 200 mit Anschlüssen an die vorhandenen Schmutzwasserleitungen in der Lise-Meitner-Straße im westlichen- und östlichen Bereich vorgesehen. Die ausreichende hydraulische Dimensionierung der vorgesehenen Regen- und Schmutzwasserkanalisation ist im Rahmen der Planungsleistung zu überprüfen und nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Konzept zur Abfangung der bestehenden Felddrainagen, die im Rahmen der Erschließungsmaßnahme unterbrochen werden zu erstellen. Die Erschließungsstraße und der neu herzustellende Radweg mit Anschluss im Süden an den Heideweg und im Nordosten an die Straßenkreuzung Heidekoppel/ L 326 (Autobahnzubringer) ist in Asphaltbauweise vorgesehen. Für die Herstellung der Öffentlichen Beleuchtung ist im Rahmen der Planungen eine lichtpunkttechnische Berechnung zu erstellen. Es soll die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung bearbeitet werden. Die weiteren Besonderen Leistungen sind im Detail den Unterlagen zu entnehmen. Im Planungsprozess werden Termine für Projektvorstellungen in den Ausschüssen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erforderlich. Hierzu sind PowerPoint Präsentationen vorzubereiten und in den Ausschusssitzungen vorzutragen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Qualität70 %
Preis30 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.02.2026
Vertragsende
06.06.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH, Norderstedt–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

140vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (125 Lose mit Angabe)
272.342 €Zuschlagswert im Median
106.379 € – 480.645 €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3067879f-2b53-4e32-9a56-2a511ba2c6f0.