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vergebenEU-weitHochbauBau

Ersatzneubau einer Vierfeldsporthalle in Cuxhaven- Elektroinstallationen

Landkreis Cuxhaven · Cuxhaven, Niedersachsen

Aktenzeichen 24-056EU-B-18veröffentlicht 01.08.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 795 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Cuxhaven.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Niedersachsen (45 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 26.11.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Bindefrist endet
    73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  5. Vertragsende
    vor 11 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die vom Auftragnehmer auszuführende Leistung umfasst die stufenweise und betriebsfertige Errichtung der Starkstromanlage sowie die Verlegung der Kabel und Leitungen für die Sicherheitstechnik und Gebäudeautomation. Dies Umfasst die Errichtung folgender Anlagen: - Sicherheitsbeleuchtungsanlage - Niederspannungsschaltanlagen - Niederspannungsinstallation einschl. Beleuchtungsanlagen Innen und Außen - Verlegung der Kabel und Leitungen für die Sicherheitstechnik und Gebäudeautomation - Erstellen von Brandschottungen und Brandschutzverkleidungen - Errichtung des passiven Datennetzes

Beschreibung des Loses

Die vom Auftragnehmer auszuführende Leistung umfasst die stufenweise und betriebsfertige Errichtung der Starkstromanlage sowie die Verlegung der Kabel und Leitungen für die Sicherheitstechnik und Gebäudeautomation. Dies Umfasst die Errichtung folgender Anlagen: - Sicherheitsbeleuchtungsanlage, - Niederspannungsschaltanlagen, - Niederspannungsinstallation einschl. Beleuchtungsanlagen Innen und Außen, - Verlegung der Kabel und Leitungen für die Sicherheitstechnik und Gebäudeautomation, - Erstellen von Brandschottungen und Brandschutzverkleidungen, - Errichtung des passiven Datennetzes

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nach … ganz lesenDer Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder 2. Eigenerklärung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergle … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder 2. Eigenerklärung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.
Kriterium
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). … ganz lesenDer Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzu-legen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Darüber hinaus hat der Bieter Angaben zu machen über die Abwicklung von mindestens 3 Projekten mit einem Auftragsvolumen von mind. 1.000.000,00 € in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren anhand von Referenzen (Anlage Referenzliste). Weiterhin hat der Bieter eine aussagekräftige Firmendarstellung insbesondere zur Anzahl der in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte dem Angebot beizufügen.
Kriterium
1. Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt: Gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder … ganz lesen1. Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt: Gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrages geringer ist als der gesetzliche Mindestlohn, gilt verpflichtend die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: - Erklärung zur Tariftreue/zum Mindestentgelt (Formblatt Eigenerklärung zum NTVergG). Gleiches gilt für Nachunternehmer. 2. Sanktionen der EU: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: - Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
26.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 Tage
Angebotsöffnung
03.09.2024, 23:59 Uhr. Die Bindefrist endet am 15.11.2024. Die Eröffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Jeder Bieter erhält unverzüglich nach der Eröffnung das Submissionsergebnis.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Vergabe und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprü … ganz lesenInformations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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2.505vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.018 Lose mit Angabe)
349.962 €Zuschlagswert im Median
125.140 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 863 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 319f8ae7-cad9-4f08-b58c-8fcf20ee90f8.