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vergebenEU-weitHochbauBaumögliche Doppelmeldung

Ersatzneubau einer Vierfeldsporthalle in Cuxhaven

Landkreis Cuxhaven · Cuxhaven, Niedersachsen

Aktenzeichen 24-012EU-B-18veröffentlicht 15.02.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 962 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 15.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate17.05.2024 – 27.08.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 32 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Landkreis Cuxhaven, Vergabestelle, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven
    vor 32 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 30 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 27.08.2025
    vor 30 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Erweiterte Rohbauarbeiten

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis 100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nac … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergle … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium
1. Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt - Gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder … ganz lesen1. Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt - Gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrages geringer ist als der gesetzliche Mindestlohn, gilt verpflichtend die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt (Formblatt Eigenerklärung zum NTVergG) Gleiches gilt für Nachunternehmer. 2. Sanktionen der EU - Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.05.2024
Vertragsende
27.08.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
19.03.2024, 23:59 Uhr. Landkreis Cuxhaven, Vergabestelle, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven. Die Eröffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Jeder Bieter erhält unverzüglich nach der Eröffnung das Submissionsergebnis. Bindefrist: Die Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss endet am 30.04.2024.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Ein Nachprü … ganz lesenInformations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.505vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.018 Lose mit Angabe)
349.962 €Zuschlagswert im Median
125.140 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 863 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Niedersachsen (45 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 19.03.2024 auf 26.03.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a6181b7a-87b0-4a94-8a10-a43e26aa5df6.