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vergebenEU-weitHochbauBau

Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Verkehrswegebauarbeiten Bereiche 1 und 2

Landkreis Regen · Regen, Bayern

Aktenzeichen 198/26veröffentlicht 23.08.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 45 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate12.10.2026 – 02.05.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Regen94209, Landkreis Regen, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (50 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Regen
    vor 59 Tagen
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 45 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 45 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 02.05.2027
    vor 26 Tagen
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 15 Tagen

Beschreibung

Gebäudeabmessungen: Hauptgebäude Schule: bestehend aus UG, EG, 1.OG und 2.OG L/B ca. 103 m x 87,5 m, Höhe bis ca. 17 m Nebengebäude Metall: bestehend aus UG L/B ca. 18,5 m x 7,8 m, Höhe bis ca. 5 m Nebengebäude Müll- u. Fahrradunterstelle: bestehend aus EG L/B ca. 17,1 m x 5,2 m, Höhe bis ca. 3,5 m Heizgebäude: bestehend aus 1. UG und 2. UG L/B ca. 16,75 m x 7,0 m, Höhe bis ca. 8,5 m Nebengebäude Holz/Bau: bestehend aus EG L/B ca. 23,15 m x 7,35 m, Höhe bis ca. 5,5 m Baubeschreibung: Rohbau: Untergeschoss, Treppenhauskerne und Zentralbereich/Aula aus Stahlbeton, teilweise Sichtbeton, restliche Außen- und Innenwände in Holzbauweise, Innenwände teilweise aus GKB, Decken in Holz-Beton-Verbunddecken Fassaden: Holzverschalung mit dahinterliegender Wärmedämmung Dachkonstruktion: Flachdach, teilweise begrünt Fenster- und Außentüren: - Metallkonstruktion - Holz-Alu-Konstruktion Sonnenschutz: Raffstore Abgehängte Decken: aus GK-Bauplatten, teilweise als GK-Lochdecken bzw. Holz-Akustikdecken mit darüberliegenden Installationen Innentüren: - Stahlzargen mit Holztürblatt - Alu-Glas-Konstruktion Bodenbeläge: Zementestrich und Beläge aus Kautschuk, Parkett und Fliesen mit Fußbodenheizung Befestigte Freiflächen: Asphaltbelag und Betonpflaster

Beschreibung des Loses

Verkehrswegebauarbeiten Bereiche 1 und 2: - 605 m³ Oberboden liefern und andecken - 1.200 m³ Boden lösen und entsorgen - 7.275 m³ Erdplanum - 605 m³ Leitungsgraben - 500 m Sickerleitung - 170 m Entwässerungsleitung DN 100-200 - 22 Stück Straßenablauf - 136 m Entwässerungsrinne - 193 m Leibungsrinne - 24 Stück Schotabdeckungen D 400 - 4.000 m³ Frostschutzschicht - 2.224 m³ Asphalttragschicht - 280 m³ Dränbetontragschicht - 2.224 m³ Asphaltdeckschicht - 627 m³ PU-Asphalt - 889 m³ Beton-Rasenfugenpflaster - 2.800 m³ Granit-Kleinsteinpflaster - 300 m Granitstufen in Außentreppe - 1.357 m Einfassung aus Beton und Granit - 306 m³ Stb-Bodenplatte D = 25 cm - 18 m³ Stb-Fundamente - 130 Stück Sitzbeton-Sitzblöcke

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gemäß Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die … ganz lesenDie Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gemäß Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gemäß Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die … ganz lesenDie Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gemäß Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gemäß Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die … ganz lesenDie Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gemäß Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.10.2026
Vertragsende
02.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
23.09.2026, 08:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XM7UW# Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den g … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XM7UW# Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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4.451vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.679 Lose mit Angabe)
319.162 €Zuschlagswert im Median
124.291 € – 974.316 €mittlere Hälfte, 2.489 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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