Ersatzneubau Brücke "Golzower Weg" in Chorin - Planungsleistungen
Gemeinde Chorin über Amt Britz-Chorin · Britz, Brandenburg
Aktenzeichen ABCO-CH-02/2026veröffentlicht 22.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 34 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Britz16230, Landkreis Barnim, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.
- Honorar/Preis65 %
- Erfahrung des Projektleiters25 %
- Konzept: Örtliche Präsenz10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,9 Punkte |
| 25 % teurer | −13 Punkte |
| 50 % teurer | −21,7 Punkte |
| 100 % teurer | −32,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die vorhandene im Jahr 1960 errichtete Dauerbehelfsbrücke überführt die Gemeindestraße "Golzower Weg" in 16230 Chorin OT Chorin über die elektrifizierte zweigleisige Anlage der DB AG - Eisenbahnstrecke-Nr. 6081 Berlin-Gesundbrunnen-Stralsund, Bahn-km 54,225. Das vorhandene Bauwerk muss wegen umfangreicher Schäden aus wirtschaftlichen Gründen ersetzt werden. Die Gemeinde Chorin beabsichtigt, die Bestandsbrücke durch einen Neubau mit einer Vergrößerung der Brückenbreite zur Herstellung eines regelkonformen Querschnitts der Straßenanlage und mit einer Erhöhung der Tragfähigkeit zu ersetzen. Auf Verlangen der DB InfraGO AG wird die Anprallsicherheit nach DIN EN 1991-1-7 (Eurocode 1), die Anpassung der Oberleitung und die Verkabelung der Speiseleitung gefordert. Ein weiteres Verlangen hat die DB InfraGO AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Die erforderlichen Planungsleistungen zur Anpassung der Oberleitung und der Verkabelung der Speiseleitung sind kein Leistungsbestandteil dieser Ausschreibung. Es ist beabsichtigt diese Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zu vergeben. Nach derzeitigem Stand ergibt sich daher eine Teilung der kreuzungsbedingten Kosten zwischen der Gemeinde Chorin und der DB Netz AG von nahezu je zur Hälfte. Aus vorgenannten Gründen beabsichtigt die Gemeinde Chorin mit dieser Ausschreibung die Planungsleistungen für die Planung und Durchführung des erforderlichen Ersatzneubaus der Wegebrücke zu vergeben.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektplanung Ingenieurbauwerke Der Auftrag umfasst die erforderlichen Objektplanungsleistungen sowie die Fachplanungsleistungen der Tragwerkplanung nach HOAI für den Ersatzneubau der Brücke. Es handelt sich um ein Gesamtauftrag, der in folgende Fachlose aufgeteilt ist: Los 1: Objektplanungsleistungen Los 2: Tragwerksplanung Die konkreten Leistungsbestandteile der Fachlose können den Ziff. 2.2.1 ff. der Vergabeunterlage entnommen werden. | 3 Jahre | – |
| 2 | Tragwerksplanung Der Auftrag umfasst die erforderlichen Objektplanungsleistungen sowie die Fachplanungsleistungen der Tragwerkplanung nach HOAI für den Ersatzneubau der Brücke. Es handelt sich um ein Gesamtauftrag, der in folgende Fachlose aufgeteilt ist: Los 1: Objektplanungsleistungen Los 2: Tragwerksplanung Die konkreten Leistungsbestandteile der Fachlose können den Ziff. 2.2.1 ff. der Vergabeunterlage entnommen werden. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Honorar/PreisUnterkriterien: a) Gesamthonorar (Grundleistungen): 50 % b) Pauschalen für besondere Leistungen: 10 % c) Stundensatz: 5 % Näheres zur Bewertung und Bewertungsmethode s. Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5.1 der Vergabeunterlage
- Qualität
- Erfahrung des ProjektleitersUnterkriterien: a) Persönliche Referenzen: 15 % b) Berufserfahrung des Projektleiters: 10 % Näheres zur Bewertung und Bewertungsmethode s. Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5.2 der Vergabeunterlage
- Qualität
- Konzept: Örtliche PräsenzNäheres zur Bewertung und Bewertungsmethode s. Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5.3 der Vergabeunterlage
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen (Stufe 1-3). Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt je Los unmittelbar mit Zuschlagserteilung. Es ist beabsichtigt die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht. Nähere Informationen zum Umfa … ganz lesenkürzer
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen (Stufe 1-3). Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt je Los unmittelbar mit Zuschlagserteilung. Es ist beabsichtigt die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht. Nähere Informationen zum Umfang der einzelnen Leistungsstufen können Ziff. 4.2.1. der Vergabeunterlage entnommen werden. Unabhängig davon bestehen weitere optionale Leistungen. Diesbezüglich wird auf Ziff. 4.2.2. der Vergabeunterlage verwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser optionalen Leistungen besteht ebenfalls nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag ode … ganz lesenkürzer
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEWH3JT# a) Mit dem Angebot sind zusätzlich die unter Ziff. 6.1 der Vergabeunterlage genannten Unterlagen und Nachweise vom Bieter einzureichen. b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sic … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEWH3JT# a) Mit dem Angebot sind zusätzlich die unter Ziff. 6.1 der Vergabeunterlage genannten Unterlagen und Nachweise vom Bieter einzureichen. b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 13 Erklärung Bietergemeinschaft) einzureichen. Im Übrigen wird auf die Vorgaben in Ziff. 5.9 der Vergabeunterlage verwiesen. c) Eignungsleihe: Zum Nachweis der Eignung kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Es wird auf § 47 VgV verwiesen. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber daher u.a. die entsprechenden Erklärungen des eignungsleihenden Unternehmens sowie die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens (Anlage 14) einzureichen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf die Vorgaben Ziff. 5.10 der Vergabeunterlage verwiesen. d) Nachunternehmereinsatz: Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz hat der Bieter die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 15) mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 5.11 der Vergabeunterlage verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Dr. Löber IGV mbH, Hennigsdorf | 1 |
| 2 | Dr. Löber IGV mbH, Hennigsdorf | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Chorin über Amt Britz-Chorin
- Anschrift
- Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Blumers Architekten Generalplanung und Baumanagement GmbH10 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH5 Zuschläge
- Schuessler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH4 Zuschläge
- mayerwittig Architektur Stadtplanung GbR4 Zuschläge
- Bauconzept Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 22.07.2026
- BekanntmachungFrist 22.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c1e86cad-afc1-4688-a9d3-0b53c9e32e0d.