Ersatz-/Erweiterungsbau Anna-Freud-Schule Marburg - Architektenleistungen
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt · Darmstadt, Hessen
Aktenzeichen 110_020_018-07-001veröffentlicht 23.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässighad.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (75 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Konzeptplanung und Projektteam60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Architektenleistungen für den Ersatz - /Erweiterungsbau der Anna-Freud-Schule in Marburg
Beschreibung des Loses
Die Schulen des LWV Hessen für kranke Schülerinnen und Schüler werden von Kindern und Jugendlichen besucht, die voraussichtlich länger als sechs Wochen stationär oder teilstationär in einer Vitos Kinder- und Jugendklinik oder Vitos Kinder- und Jugendtagesklinik für psychische Gesundheit behandelt werden und daher nicht ihre Herkunftsschule besuchen können. Grundsätzlich ist Voraussetzung für den Besuch dieser Schulen, dass die Kinder und Jugendlichen in einer der Vitos Kliniken und Tageskliniken für psychische Gesundheit behandelt werden. Im Zuge der Revitalisierung der Vitos Kinderpsychiatrie in Marburg wird geplant die Schule an diesem Standort zu erweitern. Ziel der Schulen ist es, erkrankte Schülerinnen und Schüler individuell so zu fördern, dass sie nach längerem krankheitsbedingtem Fehlen dem Unterricht an ihrer Herkunftsschule nach Möglichkeit wieder folgen und so Anschluss halten bzw. (wieder) finden können. Der Unterricht findet in kleinen Lerngruppen, aber auch einzeln statt und orientiert sich an den Lehrplänen der entsprechenden Schulformen. Angepasst an die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler wird der Unterricht von den Lehrkräften inhaltlich und methodisch flexibel gestaltet. Den Schulen stehen Lehrkräfte mit zum Teil Mehrfachqualifikationen zur Verfügung, die - neben ihren sonderpädagogischen Kompetenzen - die Anforderungen von Förder-, Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium erfüllen. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt kranke Schülerinnen und Schüler sind berechtigt, Schulabschlüsse zu erteilen.
Die bestehende Schule ist in mehreren Gebäuden untergebracht und entspricht somit nicht mehr den geforderten Standards. Die Erweiterung der Schulräumlichkeiten soll an das bestehende Schulhaupthaus angebaut werden. Insgesamt beläuft sich die Nutzfläche der zukünftigen Schule auf ca. 1.100 m² NF.
Es sollen die Leistungsphasen 2 - 9 gemäß HOAI 2021 durch einen Architektenvertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphase 2 und 3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Architektenvertrag wird für die Vitos Gießen-Marburg gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Entwurfsplanung an den Vertragspartner zu vergeben. Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich. Die Leistungen des Planers umfassen folgende Bereiche: - Objektplanung Gebäude und Innenräume - Baustellenverordnung SiGeKo In dem Bewerberbogen sind nur Angaben des Architekten einzufügen.
Gegenstand nach CPV
- 71200000Dienstleistungen von ArchitekturbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Konzeptplanung und Projektteam
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Mit Abgabe Anlage 1 Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlusskriterien im Sinne §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Der Bewerber erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen: Ein Ausschluss kann vorliegen, wenn: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlich … ganz lesenkürzer
Mit Abgabe Anlage 1 Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlusskriterien im Sinne §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Der Bewerber erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen: Ein Ausschluss kann vorliegen, wenn: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Weiterhin wird erklärt: Wir haben keine Kenntnis davon, dass eine Person, deren Verhalten im untenstehenden Sinne dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4.) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäisch …- Kriterium
Folgende Unterlagen sind vorzulegen (gemäß Bewerbungsbogen) 1) Die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 0,25 Mio. € für Personenschäden und 0,25 Mio. € für sonstige Schäden abzuschließen bereit ist oder … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind vorzulegen (gemäß Bewerbungsbogen) 1) Die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 0,25 Mio. € für Personenschäden und 0,25 Mio. € für sonstige Schäden abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist, liegt als Anlage 4 bei (§ 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV). 2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 5 Jahren und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren 3) Mit Abgabe Anlage 1 Ausschlusskriterien erklärt der Bewerber, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens zugelassen. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberuflers ermöglichen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122ff. GWB, §§ 42 ff.VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.- Kriterium
Folgende Unterlagen sind vorzulegen (gem. Bewerbungsbogen) 1) Erklärung des Bewerbers über die wesentlichen in den in letzten 4 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe Rechnungswert, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen mit Angabe der Kontaktadre … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind vorzulegen (gem. Bewerbungsbogen) 1) Erklärung des Bewerbers über die wesentlichen in den in letzten 4 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe Rechnungswert, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen mit Angabe der Kontaktadresse des damaligen Auftraggebers. 2) Nachweis über die Führungskräfte /Beschäftigte der letzten drei Jahre 3) Beschreibung der Maßnahme zur Gewährleistung der Qualität Folgende Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen: Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbers und /oder der Führungskräfte des Unternehmens insbesondere der für die zu vergebenen Dienstleistungen verantwortlichen Personen Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens zugelassen. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberuflers ermöglichen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122ff. GWB, §§ 42 ff.VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
Es sollen die Leistungsphasen 2 - 9 gemäß HOAI 2021 durch einen Architektenvertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphase 2 und 3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Architektenvertrag wird für die Vitos Gießen-Marburg gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die … ganz lesenkürzer
Es sollen die Leistungsphasen 2 - 9 gemäß HOAI 2021 durch einen Architektenvertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphase 2 und 3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Architektenvertrag wird für die Vitos Gießen-Marburg gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Entwurfsplanung an den Vertragspartner zu vergeben. Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich.- Optionen
- Verlängerung möglich,in Abhängigkeit Erteilung der Baugenehmigung und Fertigstellung des Objektes
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- had.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
GWB § 160 und 161 §160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbea … ganz lesenkürzer
GWB § 160 und 161 §160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §161 Form, Inhalt 1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Mehrphasiges Verhandlungsverfahren: Phase 1 Teilnahmewettbewerb mit Kriterien Phase 2 Angebotsaufforderung an Bewerber (Kriterium Mindestpunktzahl) Phase 3 Verhandlung mit verminderter Bewerberzahl (Kriterium Wirtschaftlichkeit)
- Hinweis
- keine
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Licher Straße 106, 35394 Gießen
- Website
- vitos.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH117 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- AFRY Deutschland GmbH13 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH11 Zuschläge
- Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für - Bauwesen Geologie Umwelttechnik mbH9 Zuschläge
- OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- GeneralplanungMagistrat der Stadt KasselFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b52c149c-1d3c-407b-8d41-29d303086bd0.