Errichtung und Betrieb von IT-Backend-Systemen für die zukünftigen Wasserstofftransportnetzbetreiber (WTNB) gemäß BNetzA Festlegungen WasABi und WaKandA
Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen LOT-0000veröffentlicht 29.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 8 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
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- VMWareAOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · HannoverFrist 01.12.2026
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hannover30655, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die IT‑Backend‑Systeme für die hier beteiligten zukünftigen Wasserstofftransportnetzbetreiber (WTNB) gemäß den Festlegungen WasABi und WaKandA umfassen den Aufbau und Betrieb einer integrierten, cloudbasierten Lösung. Diese besteht aus einer Cloud‑Infrastruktur für den technischen Betrieb, einer Applikation zur Abbildung der Geschäftsprozesse, standardisierten APIs für den Datenaustausch sowie einer Netzwerkinfrastruktur für sicheren, internetbasierten Zugriff. Gegenstand des Auftrags sind sowohl Entwicklung als auch Betrieb sämtlicher hierfür erforderlicher Produkte und Services. Die funktionale Umsetzung erfolgt gemäß den regulatorischen Vorgaben und wird agil, bedarfsgerecht und marktorientiert durchgeführt. In der Hochlaufphase sind manuelle oder teilmanuelle Lösungen zulässig, sofern eine vollständige IT‑Umsetzung wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die Applikation umfasst Module für das Kapazitätsmanagement (Stamm‑, Kapazitäts‑ und Produktdaten), das Vertragsmanagement und die Abrechnung (Verträge, Bilanzkreise, Rechnungen), das Nominierungsmanagement (Nominierungen, Mengenanmeldungen, Matching, Transportaufträge) sowie das Energiedatenmanagement (Zählerstände, Mengenermittlung, Bilanzierung). Weitere Funktionen betreffen Transparenzdaten und Engpassmanagement. Die Anbindung externer Systeme erfolgt über standardisierte, dokumentierte und versionierte APIs. Anzubindende Systeme sind insbesondere der Data Hub des Marktgebietsverantwortlichen, interne WTNB‑Systeme wie Netzsteuerung, Netzplanung, Zählerfernauslesung, Finance und Datensenken, die Vermarktungsplattform sowie Transparenzplattformen. Bereits im Minimum Viable Product (MVP) sind zentrale nicht‑funktionale Anforderungen umzusetzen. Dazu gehören Multi‑Mandantenfähigkeit, Flexibilität zur Anpassung an den Markthochlauf, Portabilität und Offenheit für externe Services sowie eine klare Mandantenabgrenzung über Rollen‑ und Berechtigungskonzepte. Plattformweit sind gemeinsame Standards zu nutzen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Benutzeroberflächen sind nutzerfreundlich und je Nutzergruppe getrennt bereitzustellen. Sämtliche regulatorischen Vorgaben aus WasABi, WaKandA und weiteren einschlägigen Regelwerken sind einzuhalten. Die Architektur muss skalierbar und hochverfügbar sein, eine dynamische Anpassung an Datenvolumen und Zugriffszahlen ermöglichen und einzelne Services unabhängig skalieren können. Anforderungen an Sicherheit und Kritische Infrastrukturen sind vollständig zu erfüllen. Die Lösung sollte hohe Anforderungen an Agilität, IT‑Security, Interoperabilität und Integrationsfähigkeit erfüllen und eine Verfügbarkeit von 99,9 Prozent sicherstellen. Die Performanceanforderungen sollten Antwortzeiten von maximal zwei Sekunden umfassen. Sicherheitsanforderungen beinhalten Datenverschlüsselung und Zwei‑Faktor‑Authentifizierung. Die Grundfunktionen müssen innerhalb kurzer Zeit erlernbar sein. Die Lösung ist multi‑cloud‑fähig auszugestalten und soll mobile Anwendungen unterstützen. Eine Migration zu anderen Cloud‑Providern muss möglich sein. Darüber hinaus sind alle relevanten Normen, insbesondere DSGVO, KRITIS, ISO/IEC 27001 und BSI‑Vorgaben, einzuhalten (siehe Eignungskriterien). Die digitale Souveränität ist sicherzustellen, insbesondere durch Datenverarbeitung im europäischen Rechtsraum, die Vermeidung von Abhängigkeiten von Hyperscalern und den Schutz vor Zugriffen durch außereuropäische Rechtsordnungen. Die Daten bleiben Eigentum der WTNB. Die Lösung ist mindestens in deutscher und englischer Sprache bereitzustellen. Die Integrationsarchitektur umfasst eine Enterprise‑Application‑Integration, die Interoperabilität, Skalierbarkeit, Sicherheit, Echtzeit‑ und Batch‑Verarbeitung, Monitoring und Datenkonsistenz gewährleistet. Die APIs müssen hohe Anforderungen an Performance, Sicherheit und Skalierbarkeit erfüllen, vollständig dokumentiert und versioniert sein und einheitliche Fehlerformate sowie Mehrsprachigkeit und Zeitzonenunterstützung bieten. Der Betrieb der IT‑Backend‑Systeme erfolgt durch den Auftragnehmer als Generalunternehmer im Rahmen eines SaaS‑Modells. Die C5‑Mindestanforderungen des BSI sind einzuhalten. Der produktive Betrieb beginnt am 1. Januar 2028 mit dem MVP. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören die Errichtung und Bereitstellung von Software, Zertifikaten und Lizenzen, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft einschließlich Monitoring, die Störungsbehebung und Analyse von Sicherheitsvorfällen, die Performance‑Optimierung, die kontinuierliche Versorgung mit Releases und Patches sowie die Durchführung von Backups. Im Rahmen des Servicemanagements stellt der Auftragnehmer die Systemverfügbarkeit und Aktualität sicher, betreibt die erforderliche Infrastruktur und stellt mindestens drei Stages (DEV, TEST, PROD) bereit. Er gewährleistet einen 24/7‑Support für Prozesse und Schnittstellen sowie einen Service‑Desk mit Ticketmanagement und vollständiger Dokumentation aller Incidents. Die Serviceorganisation umfasst den Aufbau der notwendigen Strukturen sowie die Durchführung von Störungsannahme, Incident‑, Problem‑ und Eskalationsmanagement. Der Leistungsumfang umfasst zudem solche weiteren, im Projektverlauf auf Grund regulatorischer, technischer oder prozessualer Entwicklungen erforderlichen Leistungen - einschließlich Weiterentwicklungen, Anpassungen und Ergänzungen der Lösung - soweit diese in einem funktionalen und sachlichen Zusammenhang mit den beschriebenen IT Backend Systemen stehen und für deren ordnungsgemäßen, sicheren und effizienten Betrieb notwendig werden.
Gegenstand nach CPV
- 72212100Entwicklung von branchenspezifischer SoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung, dass das Unternehmen/alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaats eingetragen ist / sind. Das Formblatt zur Einreichung der Eigenerklärung wird über das Vergabeportal bereitgestellt, sobald die Aufforderung z … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass das Unternehmen/alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaats eingetragen ist / sind. Das Formblatt zur Einreichung der Eigenerklärung wird über das Vergabeportal bereitgestellt, sobald die Aufforderung zur Interessenbestätigung an diejenigen Bieter erfolgt, die im Rahmen dieser Vorinformation eine Interessenbekundung abgeben.- Finanzkennzahlen
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nach Creditreform ein Bonitätsindex von maximal 299 (Wertung nach Creditreform oder gleichwertig inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit) besteht. Das Formblatt zur Einreichung der Eigenerklärung wird über das Vergabeporta … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nach Creditreform ein Bonitätsindex von maximal 299 (Wertung nach Creditreform oder gleichwertig inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit) besteht. Das Formblatt zur Einreichung der Eigenerklärung wird über das Vergabeportal bereitgestellt, sobald die Aufforderung zur Interessenbestätigung an diejenigen Bieter erfolgt, die im Rahmen dieser Vorinformation eine Interessenbekundung abgeben. Der AG behält sich vor, die Angaben zum Bonitätsindex mit einer eigenen Abfrage bei Creditreform zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zu überprüfen. Sollte diese Überprüfung einen Bonitätsindex von 300 oder mehr ergeben, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bewerber / Bewerbergemeinschaften können Einwände und/oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein soll. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann und sind auf einer separaten Unterlage einzureichen.- Informationssicherheit
Nachweis über ein wirksam implementiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) z.B. nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig (inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit). Hierbei muss der Geltungsbereich die Systeme der Energieversorgung oder deren Betrieb, insbesondere Leit-, Steuer- oder Überwachun … ganz lesenkürzer
Nachweis über ein wirksam implementiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) z.B. nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig (inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit). Hierbei muss der Geltungsbereich die Systeme der Energieversorgung oder deren Betrieb, insbesondere Leit-, Steuer- oder Überwachungssysteme, beinhalten. Das ISMS muss, die durch die BNetzA definierten, energiewirtschaftsspezifische Anforderungen berücksichtigen (IT-Sicherheitskatalog der BNetzA, insofern ISO27001 und ISO27019). Als entsprechender Nachweis gilt ein Zertifikat inkl. der SoA (statement of applicability) bzw. die Anwendbarkeitserklärung. Als vergleichbar gelten insbesondere Regelwerke, die ein unternehmensbezogenes ISMS voraussetzen oder darin integriert sind und vergleichbare Anforderungen an die Absicherung von EnergieOTSystemen stellen, z. B.: - BSI IT-Grundschutz unter Berücksichtigung der Anforderungen für erhöhten Schutzbedarf - branchenspezifische Sicherheitsstandards der Energiewirtschaft (B3S Energie)- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber muss mindestens drei (3) geeignete Referenzen aus den Kalenderjahren 2023-2025 vorlegen. Mindestanforderungen: Jede der drei (3) Referenzen muss folgende Merkmale erfüllen: - Gegenstand war die Entwicklung einer Individualsoftware, d. h. -- keine reine Standardsoftwareeinführung, -- ke … ganz lesenkürzer
Der Bewerber muss mindestens drei (3) geeignete Referenzen aus den Kalenderjahren 2023-2025 vorlegen. Mindestanforderungen: Jede der drei (3) Referenzen muss folgende Merkmale erfüllen: - Gegenstand war die Entwicklung einer Individualsoftware, d. h. -- keine reine Standardsoftwareeinführung, -- keine bloße Konfiguration von Bestandsprodukten, - eigenständige Entwicklungsleistungen (z. B. Analyse, Design, Implementierung, Test), - eine erfolgreiche Inbetriebnahme der Software ist erfolgt oder die Leistung befindet sich im produktiven Einsatz. - Es ist zulässig, dass die sich die Referenzen auf das gleiche Produkt beziehen sofern es unterschiedliche Projekte dazu gab (z.B. Erweiterung bestehender Softwaremodule). Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: - Name des Auftraggebers (inkl. Angabe, ob öffentlicher Auftraggeber / Sektorenauftraggeber), - Leistungsgegenstand (Kurzbeschreibung), - Zeitraum der Leistungserbringung - Rolle und Umfang der Eigenleistungen des Bewerbers, - Benennung einer Ansprechperson beim Auftraggeber (oder anonymisiert bei berechtigtem Interesse) Zusätzliche Wertungspunkte je Referenz: Für jede Referenz werden zusätzliche Bewertungspunkte vergeben, wenn sie über die Mindestanforderungen hinaus folgende Merkmale erfüllt: 1.) 24/7 Betrieb der entwickelten Software in der Cloud (IaaS, PaaS oder SaaS-Umgebungen) durch den Bewerber. 2.) Einsatz in der Energiewirtschaft, d.h. Auftraggeber aus der Energieversorgungskette (z. B. Erzeugung, Transport, Speicherung, Handel) 3.) Entwicklung von Software, die für den kommerziellen Netzbetrieb eines Gas-Fernleitungsnetzes eingesetzt wird 4.) Entwicklung von Software, die für das Kapazitätsmanagement eines Gas-Fernleitungsnetzes eingesetzt wird 5.) Entwicklung von Software, die für das Dispatching eines Gas-Fernleitungsnetzes eingesetzt wird 6.) Entwicklung von Software, die für die Bilanzierung eines Gas-Fernleitungsnetzes eingesetzt wird 7.) Der/die Referenzauftraggeber hat seinen Sitz in der EU und nutzt die Referenzsoftware in der EU. 8.) Die eingereichte Referenz wurde mit mehreren Kooperationspartnern erbracht. Für jeden der vorgenannten 8 Merkmale wird je Referenz bei Vorliegen je 1 Wertungspunkt vergeben. Über alle eingereichten Referenzen wird in der Bewertung das arithmetische Mittel über die zusätzlich eingereichten Bewertungspunkte gebildet.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 8 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Nach vier (4) Jahren Laufzeit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung insgesamt um weitere vier (4) Jahre zu verlängern. Nach einer Laufzeit von 8 Jahren ist der Rahmenvertrag nicht mehr verlängerbar.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der AG weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin, insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Ein Nachprüfungs … ganz lesenkürzer
Der AG weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin, insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation oder regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung gemäß § 36 Abs. 1 und 4 SektVO (im Folgenden „Vorinformation“). 2) Es erfolgt eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe gemäß § 4 SektVO durch die Gasunie Deutschland GmbH & … ganz lesenkürzer
1) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation oder regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung gemäß § 36 Abs. 1 und 4 SektVO (im Folgenden „Vorinformation“). 2) Es erfolgt eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe gemäß § 4 SektVO durch die Gasunie Deutschland GmbH & Co KG (GUD) und die Open Grid Europe GmbH (OGE). Die Auftraggeber sind Wasserstoffkernnetzbetreiber. Bezüglich der vorgesehenen Abrufberechtigung weiterer Wasserstofftransportnetzbetreiber (WTNB) verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt „Zusätzlich erfasste Erwerber“ dieser Vorinformation. 3) Die Open Grid Europe GmbH ist ein privates Unternehmen und somit als Auftraggeber beteiligt, ohne selbst Sektorenauftraggeber zu sein. Sie unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB und damit nicht dem Recht vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren. Zuständiges Gericht für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten ist in diesem Fall das Landgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen, Fax 0201 803-2080. 4) Das gesamte Vergabeverfahren (einschließlich Kommunikation, Teilnahmeunterlagen, Angeboten, etwaigen Präsentationen und Verhandlungen) wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. 5) Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag gemäß § 36 Abs. 4 Nr. 2 SektVO im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben wird. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Vergabeverfahren mit einer gesonderten Auftragsbekanntmachung (ggfs. mit angepassten Verfahrensangaben) fortzuführen. 6) Die in dieser Vorinformation unter „Adresse für die Einreichung“ angegebene Internetadresse enthält keinen direkten Link zu einem bereits beim Vergabeportal subreport ELViS angelegten Vergabeverfahren, da im Rahmen dieser Vorinformation in der 1. Phase noch keine Vergabeunterlagen zum Download bereitgestellt werden. Siehe dazu auch die Hinweise zum Ablauf des Verfahrens im folgenden Punkt. 7) Hinweise zum Ablauf des Verfahrens: 7a) In der 1. Phase sind Interessenten aufgefordert, gemäß § 36 Abs. 4 Nr. 3 SektVO ihr Interesse innerhalb der in dieser Vorinformation genannten Frist per E-Mail an vergabe@gasunie.de zu bekunden. Diese Interessenbekundung sollte Name und Anschrift des Interessenten sowie einen Ansprechpartner und eine E-Mail-Adresse zur Übermittlung weiterer Unterlagen enthalten. An die uns mitgeteilte E-Mail-Adresse wird nach Eingang einer Interessenbekundung eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) versendet. Der Interessent hat im Folgenden (spätestens bis zur geplanten Aufforderung zur Interessensbestätigung; wird mit Übermittlung des NDA mitgeteilt) Zeit, das NDA unterzeichnet per E-Mail an vergabe@gasunie.de einzureichen. Die Übermittlung des seitens des Interessenten unterzeichneten NDA ist erforderlich, um in der 2. Phase zur Abgabe einer Interessenbestätigung bzw. Teilnahmeantrags aufgefordert werden zu können. Lediglich die Interessenten, die fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden gemäß § 36 Abs. 5 SektVO am weiteren Vergabeverfahren beteiligt. Weitere/sonstige Unternehmen sind in dieser Phase nicht mehr zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. 7b) In der 2. Phase erhalten alle Interessenten, die im Vorfeld eine Interessenbekundung und unterzeichnete NDA eingereicht haben, im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung bzw. Teilnahmeantrags einen Link zu den beim Vergabeportal subreport ELViS angelegten Vergabeverfahren. Dort können sich die Interessenten für das Vergabeverfahren registrieren und auf die für die Abgabe der Interessenbestätigung bzw. des Teilnahmeantrags erforderlichen Vergabeunterlagen inkl. der Formblätter für die abzugebenden Erklärungen und Nachweise per Download zugreifen. 7c) Die Auftraggeber behalten sich vor, die Fristen im Teilnahmewettbewerb und/oder in der Angebotsphase angemessen zu verkürzen, soweit dies nach den vergaberechtlichen Vorgaben zulässig ist. Die maßgeblichen Fristen werden in der jeweiligen Aufforderung zur …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
- Anschrift
- 30655 Hannover
- Kontakt
- vergabe@
gasunie.de
Bei uns erfasst
- Datengateways für Gasmessanlagen17.12.2025
- Datengateways für Gasmessanlagen17.12.2025
- Lieferung von Server-Hardware29.05.2025
- Infrastrukturmanagement Weitverkehrsnetz (WAN)22.12.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Dedalus Healthcare GmbH3 Zuschläge
- IDV AG3 Zuschläge
- IVU Traffic Technologies AG2 Zuschläge
- Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH2 Zuschläge
- P&I AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Business Intelligence (BI) SoftwareDachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen mbH (DBHN)Frist 01.12.2026
- Überlassung von Lizenzen des Herstellers Broadcom/CAPhoenics.IT GmbHFrist 30.11.2026
- IBM CM WartungAOK - Die Gesundheitskasse für NiedersachsenFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e59a88ba-fb75-4238-95a3-06b71ca9c622.