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Errichtung und Betrieb einer Geschäftsstelle „Wirtschaftliche Eigenständigkeit“ (2027-2029)

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BMBFSFJ_2026_042veröffentlicht 30.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 38 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 38 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG und die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist zudem Ziel des KoaV (Zeilen 407-409). Um diesen Verpflichtungen und Zielen nachzukommen, ist die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen und Männern bzw. die Förderung der ökonomischen Gleichstellung ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Dieses Ziel wurde sowohl im Jahreswirtschaftsbericht 2026 als auch im 7. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hinterlegt. Die Vermittlung von ökonomischem Orientierungswissen im Lebensverlauf (z. B. finanzielle Folgen von Teilzeit, Care-Arbeit und Steuerklassenwahl) ist hierfür ein zentraler Hebel. Hier soll auch die Arbeit der Geschäftsstelle „Wirtschaftliche Eigenständigkeit“ anknüpfen. Zur fachlichen, evidenzbasierten und kommunikativen Unterstützung des zuständigen Fachreferats wird für den Zeitraum vom 01.02.2027 bis 31.12.2029 die Einrichtung und der Betrieb einer externen Geschäftsstelle „Wirtschaftliche Eigenständigkeit“ europaweit ausgeschrieben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen c) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuwei-sen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerbe … ganz lesen- Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuwei-sen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzver-fahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine/ihre Verpflich-tungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozial-versicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfü-gung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen. - Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden. - „Eigenerklärung SanktionsVO“. Vor dem Hintergrund eines geltenden Zuschlagsverbo-tes in Vergabeverfahren für Bewerber/Bewerberinnen mit (unmittelbarem oder mittel-barem) Russlandbezug ist mit dem Angebot von jedem Bewerber/jeder Bewerberin eine Erklärung abzugeben, dass kein entsprechender Bezug besteht. Die mit den Vergabeun-terlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung SanktionsVO“ ist hierfür zu nutzen. Bereitschaftserklärung zum Vergabeverfahren - Bestätigung, dass der Teilnahmeantrag, das Angebot, eine etwaige Präsentation und Verhandlungen in deutscher Sprache erfolgen - Bestätigung, dass die Auftragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt - Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz - Zusicherung, dass es bei Zuschlag feste, erreichbare Ansprechpersonen für fachliche Abstimmungen und regelmäßigen Austausch gibt und dass diese Personen kontinuierlich zur Verfügung stehen und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen - Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden - Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. Die ergänzenden Vorgaben unter Punkt 7 sind zu beachten.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftragge-ber/Auftraggeberinnen - Bereitschaft zu deutschla … ganz lesen- Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftragge-ber/Auftraggeberinnen - Bereitschaft zu deutschlandweiten Dienstreisen - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführ-ten Projekten zum Bereich beruflicher Wiedereinstieg, substantielle Erwerbstätigkeit/ wirt-schaftliche Eigenständigkeit insbesondere von Frauen geschlechtergerechte Gestaltung der digitalen Lebens- und Arbeitswelt, partnerschaftliche/gleichberechtigte Verteilung von unbezahlter Care-Arbeit, Steuerrechts-Kommunikation, wissenschaftliche Datenaufbereitung und Online-Redaktion. - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen in den Grundzügen der Arbeitsmarktpolitik - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführ-ten Projekten zum Bereich „Aufbau und Pflege von Netzwerken; Kompetenz zur Einbin-dung von Einrichtungen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik“ - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführ-ten Projekten im Projektmanagement, in der Steuerung von Projekten, Begleitung von Steuerungskreisen oder ähnlichen Gremien und in der Umsetzung und inhaltlichen Steue-rung von Programmen - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen von Öffentlichkeitsarbeit, insbes. Erstellen von Social-Media Kommunikationskonzepten und -materialien, redaktionelle Arbeit und Pflege von Websites mithilfe Contentent-Management-Systemen, strategische und inhalt-liche Weiterentwicklung von Websites, Planung und Durchführung von Messen und Ver-anstaltungen - Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesbehörden - Bereitschaft sich mit den Besonderheiten der Bundesregierung bekannt zu machen
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation, insbesondere der relevanten Bil-dungs- und Berufsqualifikation, der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen für EU-Bekanntmachung Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2 … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen für EU-Bekanntmachung Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Anschrift Vergabekammer: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn vk@bundeskartellamt.bund.de Einlegung von Rechtsbehelfen für EU-Bekanntmachung Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der B …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Dur … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten. e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten 5.1.9 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. Neben den in dem Bewertungsraster Eignung angegebenen Eignungskriterien sind ebenfalls Eigenerklärungen und Nachweise zu den Punkten 9.1 und 9.4 der Bewerbungsbedingungen einzureichen. Hierfür ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu verwenden. f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 5.1.11 genannten URL heruntergeladen werden. g. Fragen sind bis zum 23.09.2026, 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format mit einer Dateigröße von maximal 12 MB) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin kann zum Ausschluss führen. m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Kontakt
zentrale-beschaffung@bafza.bund.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 84f6b9fa-7120-431d-a862-07db420400c5.