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vergebenEU-weitDienstleistungen

Errichtung und Ausbau von Glasfasernetzen 2025-2027

WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs GmbH · Eberswalde, Brandenburg

Aktenzeichen 2024-07veröffentlicht 04.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 820 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Barnim.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 224 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
245 Monate01.02.2025 – 30.06.2045
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eberswalde16227, Landkreis Barnim, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 53 %, Leistung und Qualität 47 %.

  • Wirtschaftliche Kriterien53 %
  • Technologische Kriterien12 %
  • Mieter- und Servicekriterien12 %
  • Projektmanagement Kriterien23 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,8 Punkte
25 % teurer−10,6 Punkte
50 % teurer−17,7 Punkte
100 % teurer−26,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2045
    vor 21 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die WHG (nachfolgend auch Konzessionsgeber) beabsichtigt, den Glasfaserausbau für einen Wohnungs und Gewerbeimmobilienbestand von ca. 6.000 Mieteinheiten sowie für künftige Neubauten (verteilt in ganz Eberswalde und Umgebung) umzusetzen und die insoweit anfallenden Leistungen zu vergeben. Umfasst sind im Einzelnen die Errichtung, ggf. Verpachtung und auch die Signalbelieferung mit TriplePlayDiensten (TV, Internet, Telefonie) auf mind. 15 Jahre über Glasfasernetze und bestehende koaxiale Netze. Die zu erbringenden Leistungen betreffen im überwiegenden Teil des Immobilienbestandes die partielle Errichtung von GlasfaserZugangsnetzen (inkl. ggf. GlasfaserCampusnetze), den Neubau bestehender GlasfaserNE 4, die TVSignallieferung (DVBC oder IP) an die Endkunden) einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten unter Netznutzung der Netzebenen 4a (Campusnetze) und 4 sowie ggf. die Pacht dieser Netze einschließlich Service und Wartung der GlasfaserCampusnetze (NE 4a) sowie der Gebäudenetze (NE 4). Die bestehenden koaxialen NE 4 – Netze sind größtenteils sternförmig und in 862 Mhz-Technik ausgebaut. Für ca. 2% des Bestandes existieren bereits FTTH-Netze. Die Ausschreibung betrifft sowohl Bestandsimmobilien als auch (künftige) Neubauten & Ankäufe. In den betreffenden Neubauliegenschaften wie auch in den Sanierungsobjekten werden ausschließlich FTTH-Netze verbaut und keine parallelen Kommunikationsinfrastrukturen. Die technischen Anforderungen an die zubauenden Netze unterscheiden sich nach Neubau und Bestandsimmobilien. Für den Großteil des Bestandes werden für den Anschluss der neu zu bauenden GlasfaserNE 4 neu zu bauende GlasfaserCampusnetze genutzt. Die Netzknotenstandorte (PoP, HUB und Mini-Hub-Standorte) befinden sich in Objekten des AG. Der Auf- und Ausbau von Glasfaser-Campusnetzen erfolgt nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Periphere Einzelstandorte sind über eine vom Bieter (ggf. neu) auf dessen Rechnung zu errichtende NE 3Glasfaserinfrastruktur zu versorgen, die Eigentum des Bieters bleibt. Auf den Zuführungs- und Hausverteilnetzen sind die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich durch den Bieter zu gewährleisten. Die WHG beabsichtigt den Abschluss von Verträgen: 1. einen Vertrag für Signalbelieferung mit TV und Rundfunksignalen im Einzelinkasso Verfahren, 2. ggf. einen Vertrag für die Pacht von FTTH und FTTB-Netzen inkl. der bereits vorhandenen FTTH-Netze 3. ggf. einen Vertrag zur Errichtung von FTTH und FTTB-Netzen, 4. ggf. einen Vertrag über die Gestattung der Errichtung von FTTH und FTTB-Netzen, verbunden mit der Signalbelieferung mit TV und Rundfunksignalen, 5. ggf. Ankauf und Betrieb Koax-Netze.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Wirtschaftliche Kriterien53 %
Technologische Kriterien12 %
Mieter- und Servicekriterien12 %
Projektmanagement Kriterien23 %
Kosten
Wirtschaftliche Kriterien
Qualität
Technologische Kriterien
Qualität
Mieter- und Servicekriterien
Qualität
Projektmanagement Kriterien

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
30.06.2045
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie, dass die WHG als Konzessionsgeber vorliegend davon ausgeht, dass die Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB greift und demnach der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen nicht eröffnet ist. Gleichwohl hat sich die WHG dazu entschlossen, das Verfahren eng an die Vorgaben der KonzV … ganz lesenBitte beachten Sie, dass die WHG als Konzessionsgeber vorliegend davon ausgeht, dass die Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB greift und demnach der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen nicht eröffnet ist. Gleichwohl hat sich die WHG dazu entschlossen, das Verfahren eng an die Vorgaben der KonzVgV anzulehnen, um ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb sicherzustellen. Bewerber/Bieter sind gehalten, sich bei Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und im Verfahren frühzeitig zu melden. Vor diesem Hintergrund sind die Fristen analog § 160 Abs. 3 GWB anzuwenden. Rechtsmittel sind unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TELTA Citynetz GmbH, Eberswalde1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Dorfstraße 9, 16227 Eberswalde
Website
whg-ebw.de
Kontakt
technik-ausschreibungen@whg-ebw.de

Bei uns erfasst

40Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 922 (Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 31.07.2024 auf 09.08.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 31.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0194bc05-4ac8-41e5-93d6-8b90803b6d82.