Errichtung eines FTTB/H-Netzes in der Gemeinde Striegistal
Gemeinde Striegistal · Striegistal, Sachsen
Aktenzeichen 23-09_Gem. Striegistal FTTB/H-Netzbauveröffentlicht 17.01.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Sachsen (11 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Striegistal09661, Landkreis Mittelsachsen, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Bauablaufplan samt Ressourcen20 %
- Ablauf zur Herstellung Hausanschluss / Eigentümerkommunikation20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Striegistal wird die Kommune unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sollen die hierfür erforderlichen Bauleistungen beauftragt werden, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Beauftragung unterliegt der entsprechenden Bundes- und Landesförderung.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Süd Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Striegistal wird die Kommune ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sollen die hierfür erforderlichen Bauleistungen beauftragt werden, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung des Auftrages erfolgt auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 ("Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 9. Dezember 2017 ("Landesförderrichtlinie). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der verbindliche Leistungsumfang ist dem finalen Leistungsverzeichnis vorbehalten. | – | – |
| 2 | Nordwest Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Striegistal wird die Kommune ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sollen die hierfür erforderlichen Bauleistungen beauftragt werden, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung des Auftrages erfolgt auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 ("Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 9. Dezember 2017 ("Landesförderrichtlinie). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der verbindliche Leistungsumfang ist dem finalen Leistungsverzeichnis vorbehalten. | – | – |
| 3 | Nordost Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Striegistal wird die Kommune ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sollen die hierfür erforderlichen Bauleistungen beauftragt werden, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung des Auftrages erfolgt auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 ("Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 9. Dezember 2017 ("Landesförderrichtlinie). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der verbindliche Leistungsumfang ist dem finalen Leistungsverzeichnis vorbehalten. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Näheres siehe Anlage 34_Übersicht Zuschlagskriterien; Näheres siehe Verfahrens- und Vertragsbedingungen (Vergabeunterlage)
- Qualität
- Bauablaufplan samt RessourcenGewichtung (Punkte, genau) 20Darstellung der für den Auftrag verfügbaren Ressourcen (Gerätschaften, technische Austattung , Kolonnenanzahl samt Personalstärke und Art und Weise der Umsetzung); Zusätzliche Vorlage eines Plans zum Bauablauf, der die Umsetzung des Auftrages innerhalb der zeitlichen Vorgaben des Auftraggebers samt Meilensteinen erkennen lässt. Der Plan soll insbesondere eine Zeitplanung in Kilometerleistung in Abhängigkeit zu Kalenderwochen beinhalten. Näheres siehe Anlage 34_Übersicht Zuschlagskriterien; Näheres siehe Verfahrens- und Vertragsbedingungen (Vergabeunterlage)
- Qualität
- Ablauf zur Herstellung Hausanschluss / EigentümerkommunikationGewichtung (Punkte, genau) 20Darstellung über den Ablauf der Herstellung eines Hausanschlusses samt Kommunikation mit dem Hauseigentümer als Organigramm. Näheres siehe Anlage 34_Übersicht Zuschlagskriterien; Näheres siehe Verfahrens- und Vertragsbedingungen (Vergabeunterlage)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
In Bezug auf die Rechtsschutzmöglichkeiten von Bietern gelten die §§ 155 ff. GWB. Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzess … ganz lesenkürzer
In Bezug auf die Rechtsschutzmöglichkeiten von Bietern gelten die §§ 155 ff. GWB. Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. In Bezug auf Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gilt nach § 161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C5M3C
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Gunter Hüttner + Co. Bauunternehmung, Chemnitz | 4 |
| 2 | Gunter Hüttner + Co. Bauunternehmung, Chemnitz | 4 |
| 3 | Gunter Hüttner + Co. Bauunternehmung, Chemnitz | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Waldheimer Straße 13, 09661 Striegistal
- Kontakt
- info@
wr-recht.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Sachsen (11 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BAUHAUF GmbH9 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH9 Zuschläge
- SLB Stadt- und Landbau Bautzen GmbH8 Zuschläge
- Stübler GmbH8 Zuschläge
- Ed. Züblin AG7 Zuschläge
- Otto Heil GmbH & Co. KG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b395efd0-2e6b-4497-89aa-46dd689121f1.