Errichtung einer 8-zügigen KiTa für die Gemeinde Eiweiler als Modulbau
Auftraggeber nicht angegeben · Eiweiler, Saarland
Aktenzeichen LOT-0001 E53457176veröffentlicht 13.07.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- EiweilerRegionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Eiweiler beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung einer Einrichtung mit insgesamt acht Gruppen, unterteilt in vier Ü3- und vier U3-Gruppen. Ziel ist die Schaffung moderner, kindgerechter und funktionaler Räumlichkeiten unter Berücksichtigung pädagogischer und energetischer Anforderungen.
Beschreibung des Loses
Das Projekt wird als Modulbau realisiert.
Hierbei sind die Anforderungen des Raumprogramms für Kindergärten im Saarland zu berücksichtigen.
Die Baufläche ist im Zonenplan ausgewiesen (Anlage Zonenplan). Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Heusweiler. Die Kita kann auf zwei Geschossen realisiert werden. Aufgrund der Hanglage ist auch eine ebenerdige Ausführung für beide Geschosse denkbar. Besonderer Wert wird auf eine pädagogisch und bedürfnisorientierte Raumgestaltung gelegt. Ideen zur Erleichterung der Arbeitsabläufe des Personals sowie die Schaffung von kindgerechten, vielseitig nutzbaren Räumen sind erwünscht. Die räumliche Gestaltung soll die Qualität der individuellen Beziehungen fördern und Räume für eine Mehrfachnutzung ermöglichen. Im Rahmen des zu berücksichtigenden Raumprogrammes des Fördermittelgebers im Regionalverband Saarbrücken (Ministerium für Bildung und Kultur Saarland) sind auch kreative Lösungen wie Ateliers zum Malen, Basteln etc., Bewegungsräume oder Werkstätten zum Bauen und Konstruieren ausdrücklich erwünscht. Zudem wird auf sinnvolle Sichtachsen für die Kinder und Erzieher zu den einzelnen Räumen besonderer Wert gelegt.
Gegenstand nach CPV
- 45000000BauarbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 30 %. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als eine Verhandlungsrunde durchzuführen. In diesem Falle bezieht sich die Bepunktung auf die letzte der mit dem jeweiligen Bieter durchgeführten Verhandlungsrunde.Bei dem Kriterium „Qualität“ kommt es dem Auftraggeber auf die Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung an. Diese bewertet der Auftraggeber anhand einer Darstellung des Bieters. Die Darstellung kann in Textform und/oder grafisch (möglichst max. insgesamt 10 DIN A4 Seiten) erfolgen. Folgende Punkte müssen darin behandelt werden: Eine 8- zügige Kindertagesstätte soll neu errichtet werden. Schildern Sie die von Ihnen beabsichtige Projektrealisierung unter Berücksichtigung des aufgeführten Textes in Ziffer 1. und nehmen Sie bitte unter anderem Stellung zu folgenden Punkten: a) Darstellung des vorgesehenen Projektmanagements und des zeitlichen Ablaufs im Hinblick auf die Umsetzung des Projekts; b) Darstellung der Vereinbarkeit von Umweltverträglichkeit, Umweltschutz, Energieeffizienz und Ressourcenschonung; insbesondere auch Darstellung bezüglich c) Reaktionszeit des Auftragnehmers auf Anforderung des Auftraggebers während der Baumaßnahme; d) Darstellung der Kommunikation und Kommunikationswege in der Planungsphase und während der Bauphase (Baubesprechungen, Jour-Fix-Termine mit den beteiligten Büros); e) Anwesenheit der Projektleiter auf der Baustelle. Es wird keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt. Eine Vergütung für die Bearbeitung der o.g. Punkte erfolgt nicht. Die schriftliche Darstellung muss durch den Bieter in der Verhandlungsrunde mündlich präsentiert und erläutert werden. Das 1. Zuschlagskriterium „Qualität“ wird nach dem deutschen Schulnotensystem benotet. Die erreichte Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30 % multipliziert. Die Benotung erfolgt in der Gesamtschau der oben aufgeführten Punkte a) bis e).
- Qualität
- Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 20 %. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als eine Verhandlungsrunde durchzuführen. In diesem Falle bezieht sich die Bepunktung auf die letzte der mit dem jeweiligen Bieter durchgeführten Verhandlungsrunde.Das Kriterium „Teamwertung“ betrifft die auftragsbezogene Teambesetzung des Bieters. Diese bewertet der Auftraggeber a) inhaltlich anhand einer schriftlichen Darstellung der Zusammensetzung des Teams, und anhand der b) nachgewiesenen Erfahrung der Teammitglieder sowie deren berufliche Werdegänge. Die schriftliche Darstellung muss durch den Bieter in der Verhandlungsrunde mündlich präsentiert und erläutert werden. Das 2. Zuschlagskriterium „Teamwertung“ wird nach dem deutschen Schulnotensystem benotet. Die erreichte Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Die Benotung erfolgt in der Gesamtschau der oben aufgeführten Punkte a) und b). Die Bewertung der Zuschlagskriterien 1 und 2 erfolgt durch das für dieses Vergabeverfahren eingesetzte Gremium. Dieses besteht aus Mitarbeitern der Verwaltung. Jede dieser Personen ist sachkundig und bewertet die Angebote eigenständig und unabhängig und ist insoweit nicht weisungsgebunden. Zur Anwendung kommt dabei das nachfolgend erläuterte Schulnoten- und Punktesystem der gymnasialen Oberstufe. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt für das Kriterium „Qualität“ und „Teamwertung“ für jeden Bieter eine Einzelbewertung nach dem genannten Schulnoten- und Punktesystem (Note = Punktzahl vom 1 bis 15). Jedes der inhaltlich geforderten Unterkriterien ( a) – e) bzw. a) und b)) wird von jedem Wertungsmitglied einzeln und separat anhand der Schulnotenskala (0–15 Punkte) bewertet. Die durch die Mitglieder des Gremiums vergebenen Punkte je Bieter werden addiert und an-schließend durch Zahl der Mitglieder des Gremiums dividiert, also arithmetisch gemittelt. Dies ergibt je Bieter für diese Kriterien einen (arithmetisch gemittelten) Punktewert. Dieser Punktewert wird sodann gemäß dem bekannt gemachten prozentualen Gewichtungsfaktor multipliziert (Beispiel: Beträgt der gemittelte Punktewert zehn Punkte und der Gewichtungsfaktor 50 %, ergibt die Multiplikation also fünf Punkte). Daraus ergibt sich die erreichte Punktzahl des betreffenden Bieters im Kriterium „Qualität“ (im genannten Beispiel also fünf Punkte). Diese finale Bewertung wird mit dem festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert und ergibt somit die gewichtete Punktzahl des Zuschlagskriteriums.
- Preis
- Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 50 %. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als eine Verhandlungsrunde durchzuführen. In diesem Falle bezieht sich die Bepunktung auf die letzte der mit dem jeweiligen Bieter durchgeführten Verhandlungsrunde.Die Bieter werden zur Abgabe eines Preises aufgefordert. Der angebotene Preis wird wie folgt in Punkte umgerechnet: • Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält 15 Punkte. Mit 0 Punkten wird der doppelte Angebotswert der niedrigsten Angebotssumme angesetzt. • Die zwischen diesen beiden Werten (Minimalwert und Maximalwert) liegenden Angebote werden nach ihrem jeweiligen Abstand zu dem Minimalwert und Maximalwert interpoliert. • Die Interpolation erfolgt nach folgender Rechenformel: Formel: y = 15 - (15 / (x3 - x1)) * (x2-x1) x1 = niedrigster Preis x2 = angegebener Preis x3 = doppelte des niedrigsten Preises y = erreichte Punkte Die so ermittelte Punktzahl stellt die erreichte Punktzahl des 3. Zuschlagskriteriums „Preis“ dar und wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 50 % multipliziert. Die Summe der gewichteten Punktzahlen aller Kriterien (gewichtete Gesamtpunktzahl) bestimmt die Rangfolge (Ranking) der Angebote. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erteilt. Die Summe der Gewichtungsfaktoren beträgt dabei (30 % + 20 % + 50 % =) 100 %, die erreichbare (gewichtete) Gesamtpunktzahl (15 x 0,3 + 15 x 0,2 + 15 x 0,5 =) 15. Der Vergabeausschuss erstellt auf dieser Grundlage eine Empfehlung an den Gemeinderat. Die finale Zuschlagsentscheidung trifft der Gemeinderat in eigener Zuständigkeit unter Beachtung der vergabe- und kommunalrechtlichen Vorgaben.
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU. 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bewerbergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot säm … ganz lesenkürzer
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU. 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bewerbergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein. 1.3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. 1.4. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen. 1.5. Eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns. 1.6. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. 1.7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.6. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen sowie die Vorlage des Formblattes 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) zu verlangen. 1.8. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.7. geforderten Nachweise vorzulegen. 1.9. Im Falle der Eignungsleihe nach § 6d VOB/A-EU ist eine Erklärung oder ein anderer geeigneter Verfügbarkeitsnachweis im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen vorzulegen. Wird von § 6d VOB/A-EU Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bewerber die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung (Formblatt VHB-Bund 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) des anderen Unternehmens erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, das VHB-Bund-Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu verlangen. 1.10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024) für die Realisierung von Bauprojekten von mehr als 5 Mio. € (netto) durch Abgabe einer Eigenerklärung.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Vorlage einer Bestätigung hinsichtlich einer ausreichenden Liquidität und Bonität (entsprechende Bankauskunft oder Finanzierungsnachweis eines innerhalb der EU zugelassenen Kreditinstituts).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Zudem müssen die Beträge als Einzeldeckung … ganz lesenkürzer
Nachweis der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Zudem müssen die Beträge als Einzeldeckung für die Ausführung des ausgeschriebenen Projekts zur Verfügung stehen (Projektversicherung) durch Abgabe einer Eigenerklärung.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz 1: Mindestens 2 Referenzprojekte im Hochbau aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2020) für die Errichtung von Modulbauvorhaben mit einem Volumen von mind. 5 Mio. € netto (Auftrags- oder Abrechnungsvolumen) für einen öffentlichen Auftraggeber. Referenz 2: Mindestens 2 … ganz lesenkürzer
Referenz 1: Mindestens 2 Referenzprojekte im Hochbau aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2020) für die Errichtung von Modulbauvorhaben mit einem Volumen von mind. 5 Mio. € netto (Auftrags- oder Abrechnungsvolumen) für einen öffentlichen Auftraggeber. Referenz 2: Mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich Schulen, Kindertagesstätten/Kindergärten oder vergleichbar als Modulbauvorhaben aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2020) mit einem Volumen von mind. 5 Mio.€ netto (Auftrags- oder Abrechnungsvolumen). Für alle Referenzen sind folgenden Angaben zu machen: • Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; • Bezeichnung des Referenzprojekts; • Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts; • Angabe des Auftrags- oder Abrechnungsvolumens (netto) in €; • Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²; • Auflistung der erbrachten Leistungen und Leistungszeiträumen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Erforderlich
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend m … ganz lesenkürzer
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2) Für die Bewerbung ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Dokument "Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen" zu verwenden. 3) Rückf … ganz lesenkürzer
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2) Für die Bewerbung ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Dokument "Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen" zu verwenden. 3) Rückfragen von Bewerbern/Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. 4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 04.08.2025 bei der Vergabestelle einzureichen. 5) Bewerber-/Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bewerber/Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. 6) Die Kosten für Teilnahmeantrag/Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. 7) Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 11 Abs. 4 VOB/A-EU zu übermitteln. Teilnahmeanträge/Angebote von Bewerbern/Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 16 Nr. 2 VOB/A-EU i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 VOB/A-EU). 8) Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass die in Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung aufgeführte Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge um 10:00 Uhr endet. Der unmittelbar hinter der Teilnahmeantragsfrist automatisch aufgeführte Zusatz „(UTC +2)“ betrifft die Angabe bezüglich der mitteleuropäischen Zeit und verlängert nicht die Uhrzeit des vorgenannten Fristablaufes für die Teilnahmeanträge. Teilnahmeanträge, die nach Fristablauf (= 11.08.2025, 10:00 Uhr) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, § 16 Nr. 1 VOB/A-EU.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Gemeinde Heusweiler
- Anschrift
- Saarbrücker Str. 35, 66265 Heusweiler
- Website
- heusweiler.de
- Kontakt
- info@
heusweiler.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Saarland (34 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Innova Home GmbH3 Zuschläge
- Bautra Baugesellschaft mbH2 Zuschläge
- KLEUSBERG GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Z-Bau Bauunternehmung GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca3e5de5-c371-4bd7-bab9-40df26888dee.