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Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermittel sowie Mitverlegung von Stromleitungen

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG · Offenburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen #1veröffentlicht 21.11.2023BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1052 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ortenaukreis.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 35 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in der Gemeinde Oppenau (Lierbach) ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren. --- Das Ausbaugebiet des Auftrages ist in insgesamt 2 Cluster aufgeteilt: - Cluster 1.1 - Cluster 1.2 Im Gebiet des Clusters 1 sind Leistungen im Rahmen der Mitverlegung von Stromleitungen zu erbringen. ------ Im gesamten Ausbaugebiet wird über große Teile der Tiefbaustrecke eine Mitverlegung der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG (ÜWM) stattfinden. Der Tiefbauer muss alle Voraussetzungen für eine Verlegung von Stromkabeln erfüllen. Bei der Mitverlegung wird das Stromkabel in denselben Graben wie die Rohrverbände des Breitbandausbaus verlegt. Dieser muss mit einer erforderlichen Mehrbreite angelegt werden. Der Teil der Mitverlegung von Stromleitungen unterfällt nicht dem vorstehenden Bundesförderprogramm zur Errichtung des Breitbandausbaus. -------------------------- Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Ausbaugebiet in der Gemeinde Oppenau. Das Ausbaugebiet ist in 2 Cluster unterteilt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung (abweichend zu Formblatt 124_Anlage 3). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Nachweis einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr 2023). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Mindestvoraussetzungen: Deckungssumme von mindestens 2.500.000 EUR für Person … ganz lesenNachweis einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr 2023). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Mindestvoraussetzungen: Deckungssumme von mindestens 2.500.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 2.000.000. EUR für Vermögensschäden. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Kriterium
Vorlage einer Bankenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Bezug auf den gegenständlichen Auftrag oder Bonitätsauskunft, bspw. Auskunft der Creditreform oder gleichwertig, jeweils nicht älter als 6 Monate gemessen am Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntma … ganz lesenVorlage einer Bankenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Bezug auf den gegenständlichen Auftrag oder Bonitätsauskunft, bspw. Auskunft der Creditreform oder gleichwertig, jeweils nicht älter als 6 Monate gemessen am Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung oder Auskunft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit … ganz lesenEine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen Mindestvoraussetzung: Es ist ein kumulierter Mindestumsatz (Gesamtumsatz; netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von insgesamt: 2.000.000 Mio. EUR nachzuweisen.
Kriterium
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind Angaben zu machen hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungs … ganz lesenAngaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind Angaben zu machen hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang (Pflichtangaben: Anzahl km Tiefbau, Anzahl Errichtung von Breitbandhausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen. Für alle Referenzen sind die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu nennen (abweichend zu Formblatt 124_Anlage 3). Mindestvoraussetzungen: aa) Nachweis einer Referenz, die folgende Merkmale aufweist und in Bezug auf den geforderten Umfang bereits abgeschlossen ist: - errichtete Tiefbautrasse (FTTB/H): 13 km/ errichtete Hausanschlüsse: 60 Stk. Die Mindestvoraussetzungen unter sind nur dann erfüllt, wenn diese durch eine einzelne Referenz nachgewiesen werden. Die Mindestvoraussetzungen können nicht durch mehrere Referenzen kumulativ erfüllt werden. --- bb) Nachweis einer Referenz, die folgende Merkmale aufweist und in Bezug auf den geforderten Umfang bereits abgeschlossen ist: - Errichtung einer Tiefbautrasse mit Verlegung Stromleitungen (inkl. Mittelspannung) unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik: 6,5 km Die Mindestvoraussetzungen unter bb) sind nur dann erfüllt, wenn diese durch eine einzelne Referenz nachgewiesen werden. Die Mindestvoraussetzungen können nicht durch mehrere Referenzen kumulativ erfüllt werden. -- cc) Ein Referenzprojekt zu bb) kann zugleich mit einem Referenzprojekt zu aa) nachgewiesen werden.
Kriterium
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Kriterium
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht. Mindestvoraussetzungen: (1) der gültige Nachweis über die Qualifikation mind. eines Mitarbeiters nach GW 129 oder gleichwertig; (2) Zertifikat mind. eines Mitarbeiters über eine Schulung nach RSA 95 oder gleichwertig
Kriterium
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal (abweichend zu Formblatt 124_Anlage 3).
Kriterium
Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers Mindestvoraussetzung: Gültiges Zertifikat des Unternehmens über den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an VDE-AR-N 4220 oder DVGW GW 381 oder Gütezeichen RAL-GZ 962 oder gleichwertig;
Kriterium
a) Mit dem Angebot sind zusätzlich die Angaben, Unterlagen und Nachweise gemäß der Anlage 24 "Auflistung der einzureichenden Unterlagen" einzureichen. b) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorlie … ganz lesena) Mit dem Angebot sind zusätzlich die Angaben, Unterlagen und Nachweise gemäß der Anlage 24 "Auflistung der einzureichenden Unterlagen" einzureichen. b) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Anlage 12; losweise Einreichung) losweise mit dem Angebot abzugeben. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen: - die "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" (Anlage 7); - die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 23); - die Erklärung Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen (Anlage 6); - den Nachweis der Präqualifizierung oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3). Ferner ist der Ziff. 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen, welche weiteren Nachweise zur Eignung von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils mit dem Angebot einzureichen sind. c) Bei der Inanspruchnahme von Nachunternehmern sind die beteiligten Unternehmen sowie die hierfür vorgesehenen Leistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden sollen in dem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage 11) mit dem Angebot zu benennen. Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes hat auch der herangezogene Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen entweder den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) einzureichen, ggf. ergänzt durch auf gesondertes Verlangen geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hin, nachzuweisen, dass Ihm die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. In diesem Fall ist von dem Nachunternehmer eine Nachunternehmererklärung "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"_Formblatt 236 (Anlage 14) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle abzugeben. d) Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes mit Eignungsleihe ist das Formblatt 235 "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (Anlage 13; losweise Einreichung) durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe). Für diesen Fall hat der Bieter bereits mit dem Angebot für den zur Eignung herangezogenen Nachunternehmer entweder den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) einzureichen, ggf. ergänzt durch auf gesondertes Verlangen geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise des Nachunternehmers. Der zur Eignung herangezogene Nachunternehmer hat notwendigerweise die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (bspw. zu Referenzen oder Umsätze) mit dem Angebot einzureichen. Ferner haben der/die Bieter und der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe abzugeben(s. Anlage 14). f) Besonderheit: aa)Neben der PDF-Version des Leistungsverzeichnisses ist auch zusätzlich das Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei (s. Anlagen 21-21a) einzureichen. bb)Diejenigen Bieter, die ein Angebot abgeben, haben für das Angebot die "Einzel-LVs" für die Cluster 1.1 und 1.2 einzureichen. In dem Formblatt 213 ist an der entsprechenden Stelle der Gesamtpreis einzutragen, der sich rechnerisch aus der Addition der in den Einzel-LVs für die Cluster 1.1 und 1.2 eingetragenen Gesamtsummen ergibt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vertragsbedingungen siehe Ziff. III der Unterlage "Angebots- und Vertragsbedingungen AG 6" sowie Anlage 5 zur Vergabeunterlage
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder … ganz lesenEs sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fö … ganz lesenDas Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage des vorläufigen Zuwendungsbescheides des Bundess inkl. Anlagen (s. Anlagen 1-1b) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten (keine abschließende Auflistung; Näheres s. Vergabeunterlagen): - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019; - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-) Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung); - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019); - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019); - GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW); - Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019; - Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018; - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019); - Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018); - Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019).
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CHRRE

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermitteln

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.02.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.880vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.981 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.405 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.456 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28744058-be67-402a-9da3-77789bcd1542.