Erneuerung und Erweiterung eines NetApp cDOT-Clusters
Technische Universität Chemnitz · Chemnitz, Sachsen
Aktenzeichen 3.5-046/24veröffentlicht 12.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- … – 21.02.2025
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.
- Rahmenvertrag zur Erbringung videogestützer DolmetscherleistungenJustizvollzugsanstalt Chemnitz · ChemnitzFrist 23.11.2026
- Lieferung Servertechnik zur Erweiterung der vorhandenen Server-Infrastruktur für die ServervirtualisierungKlinikum Chemnitz gGmbH, c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH · ChemnitzFrist 19.11.2026
- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Medical-AIO-PC-TechnikKlinikum Chemnitz gGmbH, c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH · ChemnitzFrist 12.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 21.02.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsendevor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erneuerung und Erweiterung einer vorhandenen Speicher-Infrastruktur auf Basis eines NetApp cDOT-Clusters. Dabei soll den gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Kapazität, Zugriffsgeschwindigkeit und Datensicherheit Rechnung getragen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind zwei Speichersysteme für die Integration in ein NetApp cDOT-Cluster und die Erneuerung der Clusterswitch-Komponenten. Die zu beschaffenden Speichersysteme sollen insbesondere für kapazitätsintensive Anwendungen zum Einsatz kommen und für die Datensicherung an einen abgesetzten Standort eingesetzt werden. Für den Zugriff müssen die Protokolle NFS, CIFS, S3, iSCSI und FC unterstützt werden. Die Speichersysteme müssen im Cluster die Technologie Snapmirror für die Spiegelung von Daten von und mit vorhandenen Speichersystemen des Herstellers NetApp unterstützen. Alle ausgeschriebenen Komponenten müssen für den Einsatz in einen cDOT-Cluster durch den Hersteller NetApp zertifiziert sein.
Gegenstand nach CPV
- 30234000SpeichermedienHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 21.02.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenkürzer
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Gem. § 53 VgV erfolgt die komplette Vergabedurchführung für den Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronisch. Dies beinhaltet das komplette Vergabeverfahren inklusive Angebotsabgabe, jegliche Art der Bieterkommunikation und Antragsvorgänge. Die Technische Universität Chemnitz nutzt hierzu ausschl … ganz lesenkürzer
Gem. § 53 VgV erfolgt die komplette Vergabedurchführung für den Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronisch. Dies beinhaltet das komplette Vergabeverfahren inklusive Angebotsabgabe, jegliche Art der Bieterkommunikation und Antragsvorgänge. Die Technische Universität Chemnitz nutzt hierzu ausschließlich die Vergabeplattform eVergabe.de. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Vergabeplattform eVergabe.de sind zu beachten. Insbesondere ist regelmäßig (bei laufenden Verfahren ggf. täglich) das Postfach unter www.eVergabe.de auf neue Nachrichten zu prüfen, da Informationen grundsätzlich nur elektronisch auf eVergabe.de bereitgestellt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| interface systems GmbH, Dresden | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz
- Website
- tu-chemnitz.de
- Kontakt
- ausschreibung@
verwaltung.tu-chemnitz.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
- Datec IT Solutions GmbH3 Zuschläge
- Fsas Technologies GmbH3 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- think about IT GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 29.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0193b4cf-1ea9-4e66-aa6b-1f5b4819b543.