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Erneuerung Übergeordneter Verkehrsrechner (ÜVR) für Thüringen

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen BEK-2026-0055veröffentlicht 15.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate26.06.2026 – 11.02.2028
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (284 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (510 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 11.02.2028
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Übergeordneter Verkehrsrechner (ÜVR) Thüringen, hat eine zentrale Rolle bei der Verkehrssteuerung im BAB-Bereich. Der ÜVR ist eine zentrale Hard- und Softwareeinheit für die Bedienung, Visualisierung und Steuerung der verkehrstechnischen Anlagen in Thüringen, mit der Ausschreibung angepasst und ergänzt werden sollen. Folgende Leistungen beinhaltet die Vergabe: - Technische Bearbeitung - Projektabwicklung - Sonstige Leistungen zur Systemerstellung - Einweisung und Schulung - Software - Migration/Prüfungen - Systemserviceleistungen

Beschreibung des Loses

Der Übergeordnete Verkehrsrechner (ÜVR) ist die zentrale Hard- und Softwareeinheit für die Bedienung, Visualisierung und Steuerung der verkehrstechnischen Anlagen in Thüringen, hier insbesondere auch der Tunnelketten A71 Thüringer Wald und A4 Jena. Der ÜVR wurde in den Jahren 2002 und 2003 durch die Firma Heusch/Boesefeldt GmbH zur übergeordneten Steuerung der Tunnelkette Thüringer Wald als Ergänzung zu den verkehrstechnischen Tunnel-Unterzentralen der Einzeltunnel realisiert und in den Folgejahren sukzessive zur zentralen Steuerungs- und Bedieneinheit für alle Systeme zur Verkehrsbeeinflussung in Thüringen ausgebaut.

Die mit dem ÜVR realisierte vollständige Systemintegration beinhaltet nicht nur die Visualisierung aller Anlagenzustände, sondern auch die Bedienung aller angebundenen Anlagen über den ÜVR, d.h. Schaltung von vorversorgten verkehrslenkenden Maßnahmen bei Ereignissen in den Tunneln und von situationsbezogenen Sonder- und Handschaltungen, z.B. zur Absicherung von Arbeits- oder Unfallstellen. Der ÜVR ist darüber hinaus zentrales Werkzeug für das Störungsmanagement aller angeschlossenen verkehrstechnischen Außenanlagen.

Dem ÜVR kommt damit eine zentrale Rolle bei der Verkehrssteuerung im BAB-Bereich zu. So hat ein Ausfall des ÜVR weitreichende Folgen, deren Auswirkungen nur bedingt und dann auch nur mit erheblichem personellem Aufwand in der Tunnelleitzentrale in Zella-Mehlis sowie der Verkehrsrechnerzentrale in Halle kompensiert werden können. Dies ist dadurch bedingt, dass eine übergreifende Steuerung der Systeme dann nicht mehr möglich ist und die Gewährleistung von für die Verkehrsteilnehmer konsistenten Schaltungen über die Einzelsysteme hinweg für diesen Fall manuell durch die Operatoren durchgeführt werden muss. Auch ist für diesen Fall eine Verringerung des Sicherheitsniveaus insbesondere im Bereich der Tunnelketten durch Ausfall der koordinierten übergreifenden Steuerung nicht auszuschließen.

Aufgrund des Alters des bestehenden ÜVR von nunmehr mehr als 20 Jahren wurde die zugrundeliegende Individualsoftware durch den Hersteller in 2025 abgekündigt. Damit geht ein nur noch eingeschränkter Support im Bereich der Erhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Systems einher. Eine Weiterentwicklung der Software erfolgt durch den Hersteller nicht mehr. Anpassungen oder Ergänzungen des Systems sind daher nicht mehr möglich. Zudem können bei auftretenden Problemen längere Ausfallzeiten drohen, sodass aus betrieblicher Sicht ein Ersatz durch eine neue Software unabdingbar ist.

Um auch weiterhin einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der verkehrstelematischen Einrichtungen in Thüringen gewährleisten zu können, muss daher die Software des ÜVR erneuert werden.

Die Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungsinhalte: Technische Bearbeitung, Projektabwicklung, Sonstige Leistungen zur Systemerstellung, Einweisung und Schulung, Software, Migration/Prüfungen und Systemserviceleistungen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Zuschlagskriterium: 100 % Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.06.2026
Vertragsende
11.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7a15c8b2-5ae4-4af7-841e-7282a1cc0baf.