Erneuerung Hotline Telefonie
Bayerische Versorgungskammer · München, Bayern
Aktenzeichen 004886_000veröffentlicht 08.06.2026erstmals 08.06.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- 3rd party PCIe IP - PR1300395-2440-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 04.12.2026
- Wartung und Miete von Lizenzen des Herstellers Trend MicroBayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · MünchenFrist 03.12.2026
- IBM Lizenzen für EntireX und webMethodsFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 12.11.2026
- Matrix42 LizenzenIT des Bezirks Oberbayern GmbH · HaarFrist 03.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Anforderungskatalog60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 5 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 5 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Monatenan Bayerische Versorgungskammer
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ausschreibung eines Systems für die Hotline Telefonie (gemeinsame Lösung für alle Hotlines in der BVK ungeachtet ob sie derzeit Voxtron nutzen oder Teams) als Cloudsystem.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Wertung des Preises erfolgt durch ein relatives Bewertungssystem. Die volle Punktzahl wird dem Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis gegeben. Beispiel: Preis Bieter A: 520.000 EUR Preis Bieter B: 570.000 EUR Preis Bieter C: 500.000 EUR Berechnung der Punktzahlen für den Preis: Bieter A: (500.000 EUR / 520.000 EUR) × 400 = 385 Punkte Bieter B: (500.000 EUR / 570.000 EUR) × 400 = 351 Punkte Bieter C: (500.000 EUR / 500.000 EUR) × 400 = 400 Punkte
- Qualität
- AnforderungskatalogDie Bewertung der Leistung ergibt sich aus den angegebenen Punkten für die Leistungskriterien in der Anlage 2_Anforderungskatalog. Insgesamt sind 600 Punkte erreichbar. Die B-Kriterien für Konzepte in Anlage 2 Anforderungskatalog werden in fünf Erfüllungsgrade abgestuft. Kriterien mit 50 Punkten Die Bewertungsstufen für die Kriterien mit 50 Punkten werden wie folgt definiert: Vollständige Erfüllung - 41 bis 50 Punkte -> Der Bewerber erfüllt das Kriterium vollständig oder übertrifft es, es gibt keine Kritikpunkte / Schwächen. Gute Erfüllung - 31 bis 40 Punkte -> Der Bewerber erfüllt das Kriterium gut, mit kleineren Mängeln, es gibt geringfügige Kritikpunkte / Schwächen. Befriedigende Erfüllung - 21 bis 30 Punkte ->Das Kriterium wird teilweise erfüllt, aber es gibt wesentliche Lücken, es gibt mittlere Kritikpunkte / Schwächen. Eingeschränkte Erfüllung - 11 bis 20 Punkte ->Der Bewerber erfüllt das Kriterium nur in geringem Umfang, es gibt erhebliche Kritikpunkte / Schwächen. Geringe Erfüllung - 1 bis 10 Punkte ->Das Kriterium wird rudimentär erfüllt, es gibt gravierende Kritikpunkte / Schwächen. Keine Erfüllung - 0 Punkte -> Das Kriterium wird nicht erfüllt Kriterien mit 100 Punkten Die Bewertungsstufen für die Kriterien mit 100 Punkten werden folgendermaßen definiert: Vollständige Erfüllung - 81 bis 100 Punkte ->Der Bewerber erfüllt das Kriterium vollständig oder übertrifft es, es gibt keine Kritikpunkte / Schwä-chen. Gute Erfüllung - 61 bis 80 Punkte ->Der Bewerber erfüllt das Kriterium gut, mit kleineren Mängeln, es gibt geringfügige Kritikpunkte / Schwächen. Befriedigende Erfüllung - 41 bis 60 Punkte ->Das Kriterium wird teilweise erfüllt, aber es gibt wesentliche Lücken, es gibt mittlere Kritikpunkte / Schwächen. Eingeschränkte Erfüllung - 21 bis 40 Punkte ->Der Bewerber erfüllt das Kriterium nur in geringem Umfang, es gibt erhebliche Kritikpunkte / Schwä-chen. Geringe Erfüllung - 1 bis 20 Punkte ->Das Kriterium wird rudimentär erfüllt, es gibt gravierende Kritikpunkte / Schwächen. Keine Erfüllung - 0 Punkte ->Das Kriterium wird nicht erfüllt
Eignung11 von 11 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- mindestens zwei Referenzen, die in Größe und Komplexität mit dem Vorhaben der BVK vergleichbar sind. Mindestens eine dieser Referenzen sollte aus dem öffentlichen Sektor stammen. (Pflicht)
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Der Bewerber und die Unterauftragnehmer richten sich an den Normen ISO 27017 (IT-Sicherheit im Cloud Computing) und 27018 (Datenschutz im Cloud-Umfeld) aus. (Pflicht)
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Es liegt eine gültige Zertifizierung nach ISO 27001 für den Bewerber und die Unterauftragnehmer vor.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: EUR 10 Mio
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zur Deckung von: Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis, Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis, Vermögensschäden in Höhe von mind. 100 000 EUR je Schadensereignis.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Die Anlage A Anforderungskatalog Lieferantenmanagement liegt ausgefüllt vor.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Die Anlage A Anforderungskatalog Lieferantenmanagement liegt ausgefüllt vor. "Ein ISMS muss gängigen Standards unterliegen. Beispiele sind ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz, NIST 800-53. Der gültige Nachweis muss dem Auftraggeber in geeigneter Form mit dem Anforderungskatalog zur Verfügung gestellt … ganz lesenkürzer
Die Anlage A Anforderungskatalog Lieferantenmanagement liegt ausgefüllt vor. "Ein ISMS muss gängigen Standards unterliegen. Beispiele sind ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz, NIST 800-53. Der gültige Nachweis muss dem Auftraggeber in geeigneter Form mit dem Anforderungskatalog zur Verfügung gestellt werden. " Das Commitment des Topmanagements ist essentiell für die Sicherheit und für die Zertifizierung nach folgenden Normen obligatorisch: ISO/IEC 27000, COBIT, BSI Grundschutz, NIST 800-53. "Informationssicherheitsrisiken muss integraler Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements sein. Sie ist in die Strategie und Unternehmenspolitik integriert." "Die Informationssicherheitsleitline ist das zentrale Dokument des ISMS und umfasst folgende Aspekte: - Zielsetzung - Geltungsbereich - Verantwortlichkeiten - Faktoren zu Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität - Schulungsmaßnahmen - Guidelines zu Compliance-Anforderungen" Um sicherheitsrelevante negative Auswirkungen von jedweder Änderung einzuschränken, müssen mögliche Auswirkungen bereits im Planungsstadium der Änderung mitbedacht und dokumentiert werden. "Die Überprüfung der Wirksamkeit dient dazu, sicherzustellen, dass das ISMS angemessen funktioniert, die Sicherheitsziele erreicht werden und dass Anpassungen vorgenommen werden können, um auf sich verändernde Bedrohungen und Anforderungen zu reagieren. Insbesondere die kontinuierliche Verbesserung fußt auf der regelmäßigen Maßnahmenüberprüfung." "Ein angemessener Prozess für Incident Management ist entscheidend, um auf Sicherheitsvorfälle effektiv reagieren zu können. Notwendige Schritte: - Vorbereitung - Erkennung und Meldung - Bewertung (Klassifizierung) - Eindämmung / Beseitigun - Wiederherstellung - Dokumentation und Berichterstattung Entscheidend ist die zeitnahe Weitergabe der Informationen." "Je nach Ausrichtung des Unternehmens müssen Daten unterschiedlich klassifiziert werden, um Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität zu gewährleisten. Es muss zwischen öffentlich zugänglichen und schützenswerten Daten unterschieden werden. Abhängig vom Unternehmensgegenstand kann eine Unterscheidung zwischen vertraulichen, internen und öffentlichen Informationen sinnvoll sein. In jedem Fall ist der Schutzbedarf personenbezogener Daten besonders zu berücksichtigen." "Risikoanalysen müssen regelmäßig wiederholt werden. Dabei muss der Überprüfungszyklus durch den Lieferanten definiert sein. " "Die Etablierung eines Asset Management Systems (AMS) ist ein wichtiger Schritt für Organisationen. Folgende Bestandteile müssen enthalten sein: - Ziele und Anforderungen - Inventarisierung - Kategorisierung/Priorisierung - Verantwortlichkeiten - Integration mit anderen Systemen - Implementierung von Prozessen und Richtlinen - Compliance - Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung" "Es müssen regelmäßige Vulnerability-Assessments durchgeführt werden. Das Schwachstellen-Patching muss in Abstimmung mit der Kritikalität erfolgen." "Um Geheimhaltungspflichten zu wahren bzw. Geschäftsgeheimnisse zu schützen, wird das Schließen von Non-Disclosure-Agreements verausgesetzt. Es muss jedenfalls der Anwendungsbereich, die Dauer der Vertraulichkeitspflicht und die Durchsetzbarkeit festgelegt werden." Branchen- und unternehmensabhängig ist die Einhaltung von Regelungen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz essentiell. "Technische und organisatorische Maßnahmen zur Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung sind bereitzustellen, zu dokumentieren und zu kommunizieren. Es sind starke Verschlüsselungsverfahren und sichere Netzprotokolle (jeweils am Stand der Technik) zu verwenden. Die Vorschriften müssen risikobasiert sein und Anforderungen für das sichere Erzeugen, Speichern, Archivieren, Abrufen, Verteilen, Entziehen und Löschen der Schlüssel etabliert werden." "Bewährte Methoden zur Absicherung des Fernzugriffs: - VPN - Starke Authentifizierung - Endpoint-Sicherheit - Network Access Control - Logging und Überwachung - Schulung der Be …- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Die Anlage A Anforderungskatalog Lieferantenmanagement liegt ausgefüllt vor. "Der Lieferant hat ein Verfahren zur sicheren Löschung von Daten implementiert und stellt damit sicher, dass sensible Informationen angemessen geschützt sind, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Je nach Branche und recht … ganz lesenkürzer
Die Anlage A Anforderungskatalog Lieferantenmanagement liegt ausgefüllt vor. "Der Lieferant hat ein Verfahren zur sicheren Löschung von Daten implementiert und stellt damit sicher, dass sensible Informationen angemessen geschützt sind, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Je nach Branche und rechtlichen Anforderungen kann die Anwendung unterschiedlicher Standards relevant sein. Beispiele: ISO/IEC 27001, NIST SP800-88, BSI Grundschutz, GDPR, PCI DSS, ENISA" "Die physische Sicherheit ist ein wichtiger Aspekt der Informationssicherheit und bezieht sich auf die Maßnahmen, die ergriffen werden, um den physischen Zugang zu Gebäuden, Räumen und IT-Infrastruktur zu kontrollieren und zu schützen. Beispiele dafür sind Brandschutzmaßnahmen, Zutrittskontrolle oder Notstromversorgung." "Protokolle der Sicherheitsüberprüfungen müssen dem Auftraggeber in angemessener Form zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Beispiele: Protokolle/Durchführungsbestätigungen von durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen (z.B. externe Pentests, Schwachstellenscans und Informationssicherheitsaudits). " "Der Informationsfluss über bedeutende Sicherheitsvorfälle muss klar strukturiert, effizient und transparent sein, um eine angemessene Reaktion und Zusammenarbeit im Umgang mit Sicherheitsvorfällen zu gewährleisten. Bewährte Praktiken: - Klar definierte Prozesse und Zuständigkeiten - Kategorisierung von Sicherheitsvorfällen - Definition von Eskalationsstufen - Entwicklung von Melde- und Kommunikationswegen - Übungsszenarien durchführen - Post-Incident-Analyse durchführen und kommunizieren"- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerh … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KMZUP#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Arabellastraße 33, 81925 München
- Website
- versorgungskammer.de
- Kontakt
- einkauf@
versorgungskammer.de
Bei uns erfasst
- 5080_5081_26_IGM_01_Diskontopassage_Saarbrücken13.09.2026
- 9600_26_FBL_01_9600_Kalk Karree Köln, Dillenburger Str., Ottmar-Pohl-Platz 1 in Köln26.08.2026
- 9600_26_FBL_02_9600_Kalk Karree Köln, Dillenburger Str., Ottmar-Pohl-Platz 1 in Köln24.08.2026 · 2 Angebote
- Rahmenvereinbarung zur Etablierung eines Partner-Ökosystems20.08.2026 · 24 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG8 Zuschläge
- SVA GmbH5 Zuschläge
- Bechtle AG4 Zuschläge
- CANCOM GmbH4 Zuschläge
- Oracle Deutschland B.V. & Co. KG,3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- BekanntmachungFrist 06.07.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.07.2026
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 09.07.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.07.2026 auf 09.07.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1c39ec22-077f-4033-84b7-eb83da346242.