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Erneuerung der Luftmessnetzzentrale des Hamburger Luftmessnetzes

Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen DP-2025000088veröffentlicht 24.07.2025erstmals 24.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 425 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate07.10.2025 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg21109, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis - erweiterte Richtwertmethode50 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog - erweiterte Richtwertmethode50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
    vor 14 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 14 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    vor 13 Monaten
  6. Bindefrist endet
    83 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Es wird eine Messnetzzentrale (inklusive Hard- und Software) ausgeschrieben, die voll funktionsfähig ist und die Messdatenverarbeitung nach den Kriterien der aktuell gültigen Luftqualitätsrichtlinie (EG/80/2008), bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht (39. BImSchV) und die 2024 verabschiedete zukünftige EU-Luftqualitätsrichtline ermöglicht. Die Software muss auch auf die Kriterien der neu beschlossenen EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) anwendbar sein. Das System ist so auszulegen, dass es für die nächsten 10 Jahre in Betrieb sein kann, d.h. regelmäßige Updates sind bereitzustellen. Die Anforderungen an das neue System sind der mitgeltenden Unterlage Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Ebenfalls angeboten werden soll eine Messdatenerfassung in den Messstationen und den o.g. Laboren (Anforderungen hierzu ebenfalls im Dokument Leistungsbeschreibung). Dies ist eine Option und es wird nicht gewährleistet, dass diese in Anspruch genommen wird.

Lieferort ist das Institut für Hygiene und Umwelt. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Hard- und Software sind vor Ort durchzuführen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis - erweiterte Richtwertmethode50 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog - erweiterte Richtwertmethode50 %
Preis
Preis - erweiterte RichtwertmethodePreis: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt anhand der erweiterten Richtwertmethode. Hier werden Preis und Leistung im ersten Schritt ausgeglichen gewichtet (Z= L/P). Im zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des zuvor festgelegten Schwankungsbereichs von 10 % der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen. Entscheidungskriterium (EK) im Sinne der erweiterten Richtwertmethode sind die höchsten Leistungspunkte. Das Angebot, dessen Kennzahl Z innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und gleichzeitig den höchsten bewertungsrelevanten Wert in den Leistungspunkten ausweist, wird bezuschlagt. Sollten mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang erlangen, wird als sekundäres Entscheidungskriterium der niedrigere Preis herangezogen. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog - erweiterte RichtwertmethodeQualität: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt anhand der erweiterten Richtwertmethode. Hier werden Preis und Leistung im ersten Schritt ausgeglichen gewichtet (Z= L/P). Im zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des zuvor festgelegten Schwankungsbereichs von 10 % der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen. Entscheidungskriterium (EK) im Sinne der erweiterten Richtwertmethode sind die höchsten Leistungspunkte. Das Angebot, dessen Kennzahl Z innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und gleichzeitig den höchsten bewertungsrelevanten Wert in den Leistungspunkten ausweist, wird bezuschlagt. Sollten mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang erlangen, wird als sekundäres Entscheidungskriterium der niedrigere Preis herangezogen. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für die Bewertung der Referenzen werden zwei Betrachtungsweisen herangezogen. Entweder kann als Referenzprojekt ein Messnetzsystem welches sich noch im Betrieb befin-det vorgestellt werden oder ein bereits abgeschlossenes Projekt für ein Messnetzsystem. Es ist mindestens ein vergleichbares Referenz … ganz lesenFür die Bewertung der Referenzen werden zwei Betrachtungsweisen herangezogen. Entweder kann als Referenzprojekt ein Messnetzsystem welches sich noch im Betrieb befin-det vorgestellt werden oder ein bereits abgeschlossenes Projekt für ein Messnetzsystem. Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde oder sich noch ein Sys-tem im Betrieb befindet, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung voll-ständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem An-gebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • das System bereits im Einsatz ist oder mindestens in den letzten drei Jahren im Einsatz war • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber vergleichbares Referenzauftragge-ber (das heißt u.a. auch Messnetz oder behördliche Immissionsmessungen) be-schreiben. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn das Projekt seit dem 01.01.2022 im Einsatz ist oder nach dem 01.01.2022 begonnen wurde oder seit mindestens sechs Monaten läuft.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
07.10.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Automatische optionale jährliche Verlängerung der Systemserviceleistungen nach Ablauf der Grundlaufzeit von 36 Monaten (Mindestvertragsdauer).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
83 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 301741, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehr … ganz lesenFolgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Anschrift
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Website
hamburg.de
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 25.08.2025 auf 08.09.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 25.08.2025
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 25.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69fa466e-27a0-4ab4-819f-bb9bc66fbea9.