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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen1 Berichtigung

Erneuerung der Kontrollspurtechnik und Sicherheitsscanner für Passagiere am Flughafen Köln/Bonn

Flughafen Köln/Bonn GmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen FKB_2024_01veröffentlicht 23.08.2024erstmals 23.08.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 761 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln51147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität15 %
  • Qualität20 %
  • Qualität15 %
  • Qualität5 %
  • Qualität15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 27 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Flughafen Köln/Bonn plant die Erneuerung der Kontrollspurtechnik (Explosive Detection Systems for Cabin Baggage inkl. Peripherie) im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Steuerung der Luftsicherheitskontrollen nach §5 LuftSiG von der Bundespolizei. Ziel ist eine Steigerung der Kontrollkapazitäten von aktuell rund 1.900 Pax/Stunde auf 2.500 Pax/Stunde, um dem Flughafen weitere Wachstumsmöglichkeiten zu eröffnen und die Kundenzufriedenheut durch den Einsatz moderner Kontrolltechnologien zu erhöhen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Wertungspreis
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 15Technische Merkmale EDSCB-Gerät
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 20Konzept Kontrollspur
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 15Konzept Möbel
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 5Konzept EDSCB-Gerät
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 15Konzept Instandhaltung

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Teilnahmeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. F … ganz lesenDie unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Teilnahmeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein; 2) Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung; 4) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; 5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der reinen Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst mit dem Angebot.) Der Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Kriterium
Es ist zu beachten, dass dieser Nachweis im Falle einer Bewerbergemeinschaft nur für den Hersteller der EDSCB-Geräte zu erbringen ist, nicht jedoch für den Hersteller der Kontrollspuren. Den Bewerbern oder bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern muss für das Erstellen eines Angebots der Z … ganz lesenEs ist zu beachten, dass dieser Nachweis im Falle einer Bewerbergemeinschaft nur für den Hersteller der EDSCB-Geräte zu erbringen ist, nicht jedoch für den Hersteller der Kontrollspuren. Den Bewerbern oder bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern muss für das Erstellen eines Angebots der Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-VERTRAULICH“ gewährt werden. Die Auftragnehmerin muss während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und während der Laufzeiten der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf der Rahmenvereinbarung und der abgeschlossenen Instandhaltungsverträge den Schutz sämtlicher in ihrem Besitz befindlichen oder ihr zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere nach dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung gewährleisten. Dies ist notwendig, damit die Auftraggeberin während der Nutzung der gelieferten Geräte daran Änderungen vornehmen lassen kann, die in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH beschrieben sind. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn in Reaktion auf eine geänderte Gefährdungslage Anpassungen oder Änderungen an der Detektionssoftware oder an detektionsrelevanten Bauteilen der EDSCB vorgenommen werden müssen und die hieran zu stellenden technischen Anforderungen als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestuft sind. Sind Sie nicht selbst Hersteller der angebotenen EDSCB oder müssen Sie für die vorstehend beschriebenen Anpassungen oder Änderungen an der Detektionssoftware oder an detektionsrelevanten Bauteilen der EDSCB als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestufte Dokumente an Dritte (z.B. Gerätehersteller oder Zulieferer) weiter geben, muss dieser Dritte während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge die Voraussetzungen für die Entgegennahme und die Verwahrung von als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestuften Dokumenten ebenfalls erfüllen. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag den Sicherheitsbescheid vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder von entsprechenden Landesbehörden gemäß § 7 Abs .3 VSVgV nachweisen, der Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens der Auftragnehmerin befindet erfüllen und dem Auftraggeber muss ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid (international: "Facility Security Clearance") seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen. Hierzu ist im Dokument "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Bewerber/Bieter", anzugeben in welchem Umfang ein Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder entsprechender Landesbehörden oder ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid einer nationalen Sicherheitsbehörde des Landes, in dem sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet, unter Angabe der zuständigen Behörde und sofern vorhanden des Aktenzeichens/der Betriebsnummer vorliegt. Das Gleiche für bereits in Aussicht genommene Unterauftragnehmer. Sie und die bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer haben sich unter Verwendung des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Unterauftragnehmer" zu verpflichten, während der gesamten Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung und bis zum Ende des letzten Instandhaltungsvertrages, der aus einer der beiden Rahmenvereinbarungen abgerufen wurde, sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf der jeweiligen Rahmenvereinbarungen und der abgeschlossenen Instandhaltungsverträge den Schutz aller in Ihrem Besitz befindlichen oder …
Kriterium
1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. 2) Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 15 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Ve … ganz lesen1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. 2) Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 15 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
Kriterium
1) Darstellung von mindestens drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Lieferleistungen aus den Jahren 2019-2024. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Als vergleichbar gilt dabei die Lieferung u … ganz lesen1) Darstellung von mindestens drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Lieferleistungen aus den Jahren 2019-2024. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Als vergleichbar gilt dabei die Lieferung und Inbetriebnahme von mindestens acht EDSCB-Geräten gemäß der Anlage R3 des Nationalen Luftsicherheitsprogrammes oder TSA certified an einem Flughafen mit durchschnittlich mindestens 8 Mio. Passagieren pro Jahr. Es spielt dabei keine Rolle, an welchem Standort die EDSCB-Geräte verbaut wurden. Die folgende Besonderheiten müssen dabei in den Referenzprojekten enthalten sein: - mindestens ein Referenzprojekt muss die Lieferung und Inbetriebnahme von Kontrollspurperipherie, die dem aktuellen Stand der Technik und den üblichen Anforderungen für die Konfiguration von Kontrollspurperipherie entsprechen, enthalten; - mindestens ein Referenzprojekt muss die Lieferung und Inbetriebnahme im laufenden Betrieb der betreffenden Kontrollstelle enthalten. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Anzahl der gelieferten EDSCB-Geräte, - Angabe zur Größe des Flughafens unter Angabe der durchschnittlich pro Jahr beförderten Passagiere. 2) Namentliche Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters und dessen Stellvertreters inkl. deren beruflicher Qualifikation. 3) Darstellung von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters für vergleichbare Lieferleistungen aus den Jahren 2019-2024. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Als vergleichbar gilt dabei die Lieferung und Inbetriebnahme von mindestens acht EDSCB-Geräten gemäß der Anlage R3 des Nationalen Luftsicherheitsprogrammes oder TSA certified an einem Flughafen mit durchschnittlich mindestens 8 Mio. Passagieren pro Jahr. Es spielt dabei keine Rolle, an welchem Standort die EDSCB-Geräte verbaut wurden. Die folgende Besonderheit muss dabei sowohl in den persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters als auch des Stellvertreters enthalten sein: - mindestens ein Referenzprojekt muss die Lieferung und Inbetriebnahme von Kontrollspurperipherie, die dem aktuellen Stand der Technik und den üblichen Anforderungen für die Konfiguration von Kontrollspurperipherie entsprechen, enthalten; - mindestens ein Referenzprojekt muss die Lieferung und Inbetriebnahme im laufenden Betrieb der betreffenden Kontrollstelle enthalten. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Anzahl der gelieferten EDSCB-Geräte, - Angabe zur Größe des Flughafens unter Angabe der durchschnittlich pro Jahr beförderten Passagiere. Hinweis: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den Referenzen bzw. den persönlichen Referenzen, wird die jeweilige Referenz bzw. persönliche Referenz nicht gewertet.
Kriterium
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird. Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 ist mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
1) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen / Gewichtung 50 Punkte. Gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen, die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 III.) 1) dieser Bekanntmachung entsprechen: 3 Referenzen = 0 Punkte, 4 Referenzen = 10 Punkte, 5 Referenzen = 15 Punkte, 6 Refe … ganz lesen1) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen / Gewichtung 50 Punkte. Gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen, die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 III.) 1) dieser Bekanntmachung entsprechen: 3 Referenzen = 0 Punkte, 4 Referenzen = 10 Punkte, 5 Referenzen = 15 Punkte, 6 Referenzen = 20 Punkte, 7 Referenzen = 25 Punkte, 8 Referenzen = 30 Punkte, 9 Referenzen = 35 Punkte, 10 Referenzen = 40 Punkte. Jede Referenz, welche eine Lieferung und Inbetriebnahme im laufenden Betrieb der betreffenden Kontrollstelle enthält, erhält einen weiteren Punkt. Somit können insgesamt maximal 50 Punkte erreicht werden. 2) Vergleichbarkeit der Referenzen des Projektleiters und Stellvertreters / Gewichtung 30 Punkte. Gewertet wird die Anzahl der Referenzen des Projektleiters und des Stellvertreters die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 III.) 3) dieser Bekanntmachung entsprechen. Hierbei können insgesamt maximal 10 Referenzen (z.B. 5 Referenzen PL und 5 Referenzen sPL oder 3 Referenzen PL und 7 Referenzen sPL) wie folgt gewertet werden: 3 Referenzen = 0 Punkte, 4 Referenzen = 5 Punkte, 5 Referenzen = 7 Punkte 6 Referenzen = 10 Punkte, 7 Referenzen = 12 Punkte, 8 Referenzen = 15 Punkte, 9 Referenzen = 17 Punkte, 10 Referenzen = 20 Punkte. Jede Referenz, welche eine Lieferung und Inbetriebnahme im laufenden Betrieb der betreffenden Kontrollstelle enthält, erhält einen weiteren Punkt. Somit können maximal 30 Punkte erreicht werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die acht Jahre Vertragslaufzeit gelten zzgl. des vorangehenden Aufbaus, der Installation und der Inbetriebnahme der gelieferten Geräte. Der Vertrag kann auftraggeberseitig insgesamt dreimalig um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
74 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Schutz der Vertraulichkeit von Informationen.
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen für diese Beschaffung werden den interessierten Bewerbern nach Unterzeichnung und Übersendung der auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Hinweis
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Ve … ganz lesenZur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Dafür ist es notwendig, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren. Bewerberfragen, die nach dem 13.09.2024, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Bewerberfragen sind über die oben genannte Vergabeplattform zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Bewerberantworten sind über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de abrufbar. Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

213vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (137 Lose mit Angabe)
270.753 €Zuschlagswert im Median
222.030 € – 540.606 €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 23.09.2024 auf 07.10.2024 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 23.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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