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Frist abgelaufennationalBauPlanungmögliche Doppelmeldung

Erneuerung der Geländer Straßenüberführungsanlagen Nr. 514, 520, 523, 526 und 537

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal · Uelzen

Aktenzeichen 3813E-214.02/2025-003veröffentlicht 12.12.2024BauleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 650 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.04.2025 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Uelzen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren für Bauleistungen: Der Gesamtwert liegt in der Regel unter dem EU-Schwellenwert von 5.404.000 € netto. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 21 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    vor 19 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau von Aluminium Füllstabgeländern auf den Straßen-brückenanlagen Nr. 514, Nr. 520, Nr. 523, Nr. 526 und Nr. 537. Auf Grund von diversen Schäden und die Nichteinhaltung von Mindestabmessungen der vorhandenen Schutz- und Absturzsiche-rung nach RIZ-Gel 4 bzw. ZTV-ING Tabelle 6.9.1 (Mindestabmessungen) an Rad- und Gehwe-gen sind die vorhandenen Geländer zurückzubauen und durch neue zu ersetzen. An den Brücken Nr. 514, 520, 526 und 537 sind die bestehenden Aluminium Füllstabgeländer, zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Das bestehende Stahlgeländer auf der Brücke Nr. 523 ist ebenfalls zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Für die vorgenannten fünf Brü-cken sind neue Aluminium Füllstabgeländer gemäß BAST Gel 4, Gel 9-11 einschließlich der Ver-ankerung mit Fußplatten gemäß BAST Gel 14 und dem notwendigen Montagematerial herzustel-len, zu liefern und zu montieren. Die neuen Geländer sind gemäß ZTV-ING, Teil 6 Bauwerksaus-stattung, Abschnitt 9 Rückhaltesysteme in der Höhe von 1,10 m für die Notgehwege und in Höhe von 1,30 m für die Geh- und Radwege vorgesehen. Auf den Brücken Nr. 520, 523, 526 und 537 sind die vorhandenen Geländerpfosten im Beton des Kappengesimes und im Beton der Flügel-wändene eingelassen. Die Pfoten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tau-salzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Die Geländerpfosten der Brücke Nr. 514 sind mit Fußplatten auf dem Brückengesims und auf den Flügelwänden befestigt, diese Fußplatten sind zu demontieren und die Bohrlöcher der Fußplattenverankerung sind ebenfalls mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Sollte bei der De-montage der Geländer Beschädigungen der Betonflächen entstehen, sind diese Beschädigungen zu beseitigen und an die vorhandene Betonoberfläche anzugleichen. Des Weiteren ist an den Brückenbauwerken während der gesamten Baumaßnahme eine Absturzsicherung einzurichten. Die jeweiligen Baustellenbereiche sind für Dritte abzusperren. Für Fußgänger ist mit entsprechen-der Verkehrssicherung die Nutzung der Fußwege durch die jeweiligen Baustellenabschnitte zu ermöglichen. Der Fahrzeugverkehr auf den Brücken Nr. 514 und Nr. 523 ist auf Grund der not-wendigen Vollsperrungen während der Maßnahme auf einer auszuweisenden Umleitungsstrecke umzuleiten. Auf den Brücken Nr. 520, 526 und 537 ist eine halbseitige Sperrung mit Ampelschal-tung vorgesehen. Die Treppen und Zugänge, zu den Betriebswegen, der jeweiligen Brücken sind zu sperren. Der zeitliche Arbeitsaufwand vor Ort wird pro Brücke auf 5 Werktage geschätzt.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 84ec1d14-999a-493a-ae38-b47d69fd393e.