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Erneuerung der Befeuerungssteuerung (BUES) einschl. Wartung und Weiterentwicklung

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg

Aktenzeichen EB-2024-0024veröffentlicht 26.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 802 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
132 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Konzept zur Einhaltung der Termine/Personaleinsatzplan5 %
  • Umstellungskonzept10 %
  • Safety Security Konzept5 %
  • Modifizierbarkeit des angebotenen Systems10 %
  • Errichtungspreis60 %
  • Wartungspreis10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH will ihr vorhandenes Steuerungs- und Überwachungssystem für die Flughafenbefeuerungsanlagen durch ein zeitgemäßes neues System ersetzen. Die Umsetzung muss bei durchgängiger Betriebsbereitschaft der Befeuerungsanlagen unterbrechungs- und störungsfrei erfolgen. Der Auftragnehmer soll durch die Errichtung einer neuen Anlage zur Steuerung der Befeuerung sowie deren Wartung und Instandsetzung die maximale Verfügbarkeit, Funktionalität und Betriebssicherheit der Anlagen gewährleisten. Weiter soll eine Partnerschaft zur zukünftigen Weiterentwicklung und Anpassung der Systemsoftware auf dem neuesten Stand der Entwicklung gehalten werden. Der Leistungsumfang beläuft sich auf die im Projekt installierten Produkte und sämtliche Softwarekom-ponenten der entsprechenden Hersteller zur Funktionalität des Gesamtsystems einschließlich der Li-zenzvereinbarungen. In diesem Zusammenhang werden selbstverständlich Ersatzteile und Materialien benötigt, um die Sys-teme betriebsbereit und auf einem technisch aktuellen Stand zu halten.

Beschreibung des Loses

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) will ihr vorhandenes Steuerungs- und Überwachungssystem für die Flughafenbefeuerungsanlagen (Honeywell-BÜSIII auf Basis "Solaris10") durch ein zeitgemäßes neues System ersetzen. Die Umsetzung muss bei durchgängiger Betriebsbereitschaft der Befeuerungsanlagen unterbrechungs- und störungsfrei erfolgen. Die vorhandene Hardware in den Stationen (Trafo, Regler, CAM/LCU, Phönix Interbus S etc.) und dem Feld (Sekundärtrafo, ASD etc) der Firma Honeywell muss mit der neuen übergeordneten Steuerung kompatibel sein. Der Auftragnehmer soll durch die Errichtung einer neuen Anlage zur Steuerung der Befeuerung sowie deren Wartung und Instandsetzung die maximale Verfügbarkeit, Funktionalität und Betriebssicherheit der Anlagen gewährleisten. Weiter soll eine Partnerschaft zur zukünftigen Weiterentwicklung und Anpassung der Systemsoftware auf dem neuesten Stand der Entwicklung gehalten werden. Der Leistungsumfang beläuft sich auf die im Projekt installierten Produkte und sämtliche Softwarekomponenten der entsprechenden Hersteller zur Funktionalität des Gesamtsystems einschließlich der Lizenzvereinbarungen. In diesem Zusammenhang werden selbstverständlich Ersatzteile und Materialien benötigt, um die Systeme betriebsbereit und auf einem technisch aktuellen Stand zu halten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Konzept zur Einhaltung der Termine/Personaleinsatzplan5 %
Umstellungskonzept10 %
Safety Security Konzept5 %
Modifizierbarkeit des angebotenen Systems10 %
Errichtungspreis60 %
Wartungspreis10 %
Qualität
Konzept zur Einhaltung der Termine/Personaleinsatzplan
Qualität
Umstellungskonzept
Qualität
Safety Security Konzept
Qualität
Modifizierbarkeit des angebotenen Systems
Kosten
Errichtungspreis
Kosten
Wartungspreis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis au … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Kriterium
Die nachstehenden Angaben/ Erklärungen/ Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber, die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/ Erklärungen/ Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber, die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Als Mindeststandard für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) in Höhe von 2.000.000 Euro des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023.
Kriterium
Die nachstehenden Angaben/ Erklärungen/ Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber, die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie vo … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/ Erklärungen/ Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber, die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Mindestens jeweils eine Unternehmensreferenz, die hinsichtlich der Art der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist und deren Leistungen ab dem 01.01.2018 erbracht worden sind bzw. spätestens bis 2 Monate nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen werden und die nachfolgend benannten Leistungen hinsichtlich Art und Umfang beinhaltet: a) Errichtung einschließlich Inbetriebnahme einer Befeuerungssteuerung und -überwachung eines Flugplatzes, bestehend aus: - Mindestens 3 Lotsenarbeitsplätzen - Einer Start- und Landebahn mit 2 Befeuerungsstationen - Mindestens 5 Warten- bzw. Clientarbeitsplätzen - Systemanpassung an bestehende Hardware ab CCR/Phönix S-Bus abwärts eines Drittherstellers - 8 aktive Komponenten im redundanten LWL Ring (Cisco Switche) - Umsetzung der ICAO/EASA Forderungen an Steuerungs- und Überwachungssysteme - Herstellung und Umsetzung von mindestens 5 Schnittstellen einschließlich deren Verwaltung und Absicherung durch integrierte Firewall b) Wartung und Instandhaltung einschließlich Hotline von Befeuerungsstationen eines Flugplatzes über die Dauer von 24 Monaten, wie in vor genannten Punkt vom Umfang beschrieben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
132 Monate
Verlängerung
Option 1: Anordnungsrecht gemäß Vertrag Option 2: Instandsetzungsleistungen und Zukauf notwendiger Ersatzteile Option 3: Fortschreibung und Weiterentwicklung der Software Option 4: Weiterentwicklung der Befeuerungssteuerung auf Grund gesetzlich, betrieblich oder baulich veränderter Rahmenbedingungen
Optionen
Option 1: Anordnungsrecht gemäß Vertrag Optiuon 2: Weiterentwicklung der Software
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: gemäß Vergabeunterlagen

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb aus … ganz lesenDie zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH wird einen Vertrag zur Erneuerung der Befeuerungssteuerung (Haupt- /Einzelvertrag) sowie einen Wartungsvertrag über 10 Jahre ausschreiben. Gemäß §19 Abs. 3 SektVO kann in begründeten Sonderfällen, in denen dies insbesondere aufgrund des Gegenstands der Rahmenvereinbarung gerechtfertigt werden kann, die maximale Vertragslaufzeit von Rahmenverträgen überschritten werden. Die Vergabestelle beabsichtigt den Rahmenvertrag über die Wartung der Befeuerungssteuerung (BUES) mit einer Laufzeit von 10 Jahren auszuschreiben.
Hinweis
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung m … ganz lesen1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EB-2024-0024 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 09.08.2024, 11:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist auf die Verfahrensbedingungen hin, wonach der Bieter zur Sicherstellung sowie zum Nachweis einer angemessenen und im Detail richtigen Funktionalität der Befeuerungssteuerung einen Interoperabilitätstest an einer Betriebsteilfläche des BER mit dem vom Bieter in seinem Angebot eingesetzten System erfolgreich zu erbringen hat. Das Bestehen des Interoperabilitätstest ist eine Mindestanforderung. Besteht ein Bieter den Interoperabilitätstest nicht, so wird sein Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die nachträgliche Produktänderung oder Versionsänderung des Produkts ist nicht zulässig. Insofern besteht für den Bieter bereits bis zum Ablauf der Angebotsfrist die Möglichkeit weitere Hauptangebote einzureichen. Jedes Hauptangebot unterliegt der eigenständigen Angebotswertung. 5) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Flughafenanlagen
Anschrift
Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
Kontakt
einkauf@berlin-airport.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

95vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (53 Lose mit Angabe)
479.040 €Zuschlagswert im Median
269.935 € – 712.680 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e416fab2-6496-4a7d-8dc5-7cc5769f0eb2.