Erneuerung Außenanlagen Haupteingang-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium
Stadt Schleiden · Schleiden, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2026_5000_BL_03.217.01_NO (Angebotsphase)veröffentlicht 18.05.2026BauleistungenNichtoffenes Verfahren
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- 2026-0670 Arbeiten an Außenanlagen EPA 220 in städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet DuisburgDEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH · 47053 DuisburgFrist 03.12.2026
- 2026-0627 Freianlagen/Außenanlagen, Kita Winkelhauser Str, Ehrenstraße, 47198 DuisburgWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · 47228 DuisburgFrist 11.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Nordrhein-Westfalen (31 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schleiden53937, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Erneuerung Außenanlagen Haupteingang-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium, Blumenthaler Straße 2, 53937 Schleiden Die durch das Hochwasser beschädigten Bereiche am Haupteingang des Johannes-Sturmius-Gymnasiums müssen erneuert werden. Hierzu sind überwiegend Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Pflasterarbeiten sowie Erdbewegungsarbeiten erforderlich. Mit der Ausführung ist in der 29. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW zu beginnen. Die Leistung (abnahmereif fertig zu stellen) ist in der 39. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW fertigzustellen. CPV-Codes: 45112710-5 Landschaftsgestaltung 45233222-1 Pflasterabeiten 45232451-8 Entwässerungsarbeiten Es erfolgt keine Losaufteilung.
Beschreibung des Loses
Im Zuge der Flutsanierung werden die flussbegrenzenden Ufermauern in weiten Teilen neuerrichtet und auch der verrohrte (DN1000) Holgenbach, der ca. 4 Meter unterhalb des Vorplatzes verläuft, soll im Bereich des angrenzenden Weges entlang der Olef freigelegt und saniert werden. Die Beschickung dieser Maßnahme erfolgt durch den Sturmiuspark. Diese Tiefbauarbeiten beginnen voraussichtlich nicht vor Herbst 2026. Die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten ist geplant mit dem Beginn der Sommerferien 2026. Der Ausführungsbeginn ist angesetzt für die KW30/2026. Der Ausführungszeitraum ist angesetzt bis KW39/2026. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass die Arbeiten auch in die dann anschließende reguläre Schulzeit fallen, muss der Haupteingang des Gymnasiums ab KW36 für Schüler und Personal jederzeit zugänglich sein. Nach Abbruch der Haupteingangstreppe bis zur Fertigstellung der neuen Treppenanlage muss daher ggfs. eine temporäre Lösung gestellt werden. Ziel ist es jedoch, die geplante Stufenanlage, inklusive der neuen barrierefreien Rampe, zuerst zu erstellen. Lärmintensive Arbeiten wie z. B. Stemm- und Abrissarbeiten haben innerhalb der Schulferien zu erfolgen und müssen spätestens am letzten Werktag der KW35/2026 zwingend abgeschlossen sein. Ab der KW36 dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, welche den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen. Mehrfaches Umsetzen von Bauzäunen und Material ist einzukalkulieren. Für den Bauablauf hat die rechtzeitige Bestellung / Verfügbarkeit der ausgeschriebenen Fertigteile höchste Bedeutung. Der AN ist dazu verpflichtet, direkt nach Erhalt des Auftrags die Werkplanung der Fertigteile als Grundlage zur Freigabe für die Produktion in Auftrag zu geben. Der BH und die OÜ sind unaufgefordert hierüber in Kenntnis zu setzen. Die im Folgenden ausgeschriebene Großbaumpflanzung kann erst ab November 2026 erfolgen. Hierzu wird eine zweite Baustelleneinrichtung notwendig. Art und Lage der baulichen Anlage: Bei den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich um Landschaftsbauarbeiten zur Erneuerung des öffentlichen Vorplatzes mit Rampen, Stufen und Mauerelementen. Folgende Arbeiten sind durch den AN auszuführen: Abbrucharbeiten: - Ausbau und Abfuhr von Betonteilen - Abbruch und Entsorgung von Stahlbetonteilen - Ausbau von Stahlteilen und Ausstattungselementen Erdarbeiten: - Ausbau und Abfuhr von vorhandenem Bodenmaterial - Lieferung und Einbau von verdichtungsfähigen Böden und Böden zur Bauraumverfüllung Entwässerungsarbeiten: - Einbau von Oberflächenentwässerungselementen mit Anschluss an teils bauseitige Grundleitungen - Neuerstellung von Entwässerungsleitungen inkl. Schachtbauwerken - Anschluss bauseitiger Regenfallrohre Wegebauarbeiten: - Einbau von Tragschichten und Frostschutzschichten - Pflasterarbeiten (Betonsteinpflaster und Natursteinpflaster) Fertigteile setzen: - Einbau von Stufen, Einfassungen, Sitzblöcken und Mauerteilen (Betonfertigteile), insbesondere Schwerlastwinkelstützen Ausstattung: - Einbau von Ausstattungselementen (Abfallbehälter, Radbügel, Masten, Sitzauflagen) Beleuchtung: - Einbau von Mastleuchten mit Stromkabel Vegetationstechnische Arbeiten: - Baumpflanzungen Im unmittelbaren Baubereich sind zur Zeit der Maßnahme keine weiteren Unternehmen tätig. Während der Sommerferien von KW30 bis KW36 wird der Vorplatz nicht von Schülern frequentiert. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres am 01.09.2026 muss der Haupteingang jederzeit frei zugänglich sein für fußläufigen Verkehr. Angrenzende Bearbeitungsflächen sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Aufgrund der Schülerfrequentierung ist bei Nutzung von Fahrzeugen insbesondere im Zufahrtsbereich Blumenthaler Straße besondere Vorsicht geboten. Bei Arbeiten ab dem 01.09.2026 muss zwingend der Schulbetrieb berücksichtigt werden. Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen: Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser; Bauschild: Anschlüsse für Bauwasser und Strom werden durch den AG gestellt und können unentgeltlich genutzt werden. Die Anschlüsse befinden sich im Bereich der Einbringöffnungen der Turnhalle, circa 25 Meter von der Bearbeitungsfläche entfernt. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sollte ein Nachunternehmen für diese Beschaffung in Betracht gezogen werden, so behält sich die Stadt Schleiden vor, dies zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Ende der geplanten Angebotsfrist ist der 01.04.2026, 9:00 Uhr. Geplantes Ende der Bindefrist ist der 08.06.2026. Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Ja, im Rahmen von § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (P … ganz lesenkürzer
1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYWKJ# Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteh … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYWKJ# Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Natur Breitegger GmbH, kall | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Schleiden
- Anschrift
- Blankenheimer Straße 2, 53937 Schleiden
- Website
- schleiden.de
- Kontakt
- vergabe@
schleiden.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e52a4e5-eef3-463d-a884-1e35d982d7ac.