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Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg (30-ZV-0146/25)

Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle · Magdeburg

Aktenzeichen 30-ZV-0146/25veröffentlicht 23.09.2025Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 383 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Magdeburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 142 Tage (77 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 08:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 13 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg Mietlwerterhebung einschließlich Fortschreibung und webbasierter Datenbank für Angebotsmieten Ermittlung der abstrakt-angemessenen Richtwerte für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg für die Rechtskreise: Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese setzen sich wie folgt zusammen: - Kosten der Grundmiete - kalte Betriebskosten - Kosten für Heizung und Warmwasser jedoch sollte die Höhe der Kosten "angemessen" sein (eine "angemessene" Höhe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, weshalb diese durch ein "schlüssiges Konzept" bestimmt werden soll). Die Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft und Heizung unterliegt der richterlichen Kontrolle, weshalb folgende Punkte im Prüfschema berücksichtigt werden müssen: - die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung) - es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, z. B. welche Art von Wohnungen werden betrachtet- Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße - Angaben über den Beobachtungszeitraum - Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, z. B. Mietspiegel) - Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten - Validität der Datenerhebung - Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung - Angaben über die gezogenen Schlüsse (z. B. Spannoberwert oder Kappungsgrenze) Hinsichtlich der Vorgehensweise hat das Bundessozialgericht ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung und unter Einbeziehung der Rechtsentwicklung festgestellt, dass die Ermittlung der Angemessenheitsrichtwerte in einem mehrstufigen Verfahren erfolgen soll: „(1) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), (2) Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, (3) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten.“

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8dd5c3ef-c3a8-46b8-968f-49396590726d.