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Ergänzende ÖPNV-Leistung (AST-Verkehr) im Stadtgebiet Cuxhaven

Stadt Cuxhaven · Cuxhaven, Niedersachsen

veröffentlicht 23.02.2026DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate01.08.2027 – …
Lose
1
Verfahren
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Wird verhandelt?

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    in 9 Monaten

Beschreibung

Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt die wettbewerbliche Ausschreibung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 01.08.2027 gemäß Art. 5 Absatz 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Als Basis ist der aktuelle Nahverkehrsplan heranzuziehen (https://www.wirtschaft-cuxland.de/Mobilität/Weitere-Informationen/Nahverkehrsplan/)

Beschreibung des Loses

Die Stadt Cuxhaven ist Aufgabenträger für den öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr (ÖSPV) im eigenen Stadtgebiet gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und zuständige örtliche Behörde (Art. 2 lit. b, c VO (EG) Nr. 1370/2007) für die Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Stadtverkehr. Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt eine straßengebundene Verkehrsleistung des öffentlichen Personennahverkehrs zu vergeben. Diese ÖPNV-Leistung soll das Stadtbusangebot der Stadt Cuxhaven räumlich und zeitlich im Stadtgebiet nach Bedarf ergänzen, nicht aber konkurrieren oder ersetzen. - - - Die hier ausgeschriebenen ergänzenden ÖPNV-Leistungen (AST-Verkehre) sind Verkehre nach § 44 PBefG. Die notwendige Genehmigung ist gemäß § 14 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG drei Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bei der LNVG zu beantragen. - - - Die ausgeschriebene ergänzende ÖPNV-Leistung soll das gesamte Stadtgebiet Cuxhaven bedienen, dabei sollen folgende Ortschaften bzw. Straßenabschnitte prioritär angebunden werden: Arensch, Berensch, Oxstedt, Gudendorf, Franzenburg, Süderende, Westerende, Osterende, Wehldorf, Heerstraße, Holte-Spangen, Süderwisch, Köstersweg, Cuxhaven Bahnhof/ZOB. Jeder Endpunkt jeder Ortschaft soll stündlich täglich von 08:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr durch Kombination der Buslinien des Stadtbusverkehrs und der anzubietenden ergänzenden ÖPNV-Leistung angebunden sein. - - - Der Ein- und Ausstieg erfolgt insbesondere an Ein- und Ausstiegspunkten (dabei handelt es sich um Bushaltestellen oder eigens eingerichtete Haltestellen, die ggf. den heutigen AST-Haltestellen entsprechen). Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises und gültiger Wertmarke ist eine Haustürbedienung zugelassen. Für die Abwicklung der in der Bedienzeit hinterlegten Leistungen ist die ausreichende Fahrzeuganzahl, mit denen jeweils mindestens vier Fahrgäste befördert werden können, einzusetzen. Zudem sind Ersatzfahrzeuge vorzuhalten, die dieselben Kriterien erfüllen müssen, wie die dauereingesetzten Fahrzeuge. Für die angebotenen Verkehrsleistungen muss mind. ein barrierefreies Fahrzeug sichergestellt werden. Hilfsmittel wie ein Elektro-Rollstuhl müssen damit transportiert werden können. - - - Der Einsatz von umweltfreundlichen Fahrzeugen zur Reduktion schädlicher Umwelteinflüsse (Elektro- oder Wasserstoff-Antrieb) wird bevorzugt. Es sind mindestens Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 oder besser einzusetzen. Der normale Fahrpreis des ergänzenden ÖPNV-Verkehrs soll dem Einzelfahrschein für Erwachsene der Zone 4 des Stadtverkehrstarifes Cuxhaven entsprechen. Sofern ein gesonderter Tarif, unabhängig vom Stadtverkehrstarif, geplant ist, muss dieser mit der Stadt Cuxhaven abgestimmt werden und soll nicht über dem Fahrpreis des konzessionierten Stadtverkehrs für Fahrten in Zone 5 (Zone 4 plus 25%) liegen. Das CuxhavenTicket und das Deutschlandticket sind als Fahrausweise anzuerkennen und deren Inhaber sind ohne eine zusätzliche Vergütung zu befördern. - - - Der Status Quo des AST-Verkehrs 2025/2026 ist im Leistungsvolumen mindestens einzuhalten. Die Fahrpläne des AST-Verkehrs sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/strasse-verkehr/ruf-mobil.html - - -Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2027
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz0 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
A) Hinweis zur Verfahrensart: Die Angabe "Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)" unter 2.1 ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt der Benennung der Verfahrensart vorgibt. Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung jedo … ganz lesenA) Hinweis zur Verfahrensart: Die Angabe "Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)" unter 2.1 ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt der Benennung der Verfahrensart vorgibt. Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung jedoch um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). - - - B) Vergabe als Gesamtleistung: Die Verkehrsleistungen in Abschnitt 2.1 stellen eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a II S. 4 PBefG dar. - - - C) Informationen zum Verfahren: Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Fax: +49 4131 15-2943, E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de. Ein Nachprüfungsantrag muss schriftlich eingereicht und unverzüglich begründet werden. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB). - - - D) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Eine Definition, welche Voraussetzungen eine Verkehrsleistung aufweisen muss, damit sie als eigenwirtschaftlich gilt, findet sich in § 8 Abs. 4 PBefG. Der Antrag ist nicht bei der Stadt Cuxhaven, sondern bei der Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu stellen. Genehmigungsbehörde ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachen mbH (LNVG) - PBefG-Genehmigungsbehörde, Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover, +49 511 53333-0, info@lnvg.de. Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge, die erst nach Ablauf der oben genannten Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, müssen versagt werden. Genehmigungsanträge, die nicht die in der vorliegenden Vorabbekanntmachung (Kapitel 5.1) als verbindlichen Mindeststand beschriebenen, wesentlichen Anforderungen an die aus-reichende Verkehrsbedienung erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen dieser Veröffentlichung beziehen, können nach § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden. - - - E) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dieser Vorabbekanntmachung die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelte und Standards der Beförderungsleistung festgelegt, welche nach Maßgabe von § 13 II a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge gelten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der im Nahvervehrsplan angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 I a PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Textform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Der elektronische Weg der Dokumenteneinreichung (Link: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/a3start/0/client/index.html?ver …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Lokale Gebietskörperschaft
Anschrift
Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven
Kontakt
vergabe@cuxhaven.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
482.763 €Zuschlagswert im Median
46.919 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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