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Erfüllung von abfall- und straßenrechtlichen Pflichten der Landeshauptstadt Schwerin

SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2430058veröffentlicht 27.08.2024erstmals 27.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 892 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 91 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.06.2026 – 31.05.2034, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Schwerin19092, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2034
    vor 5 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Los 1: Behälterabfuhr von Restabfall und PPK einschließlich Behältergestellung (auch Altpapierdepotcontainer) und -bewirtschaftung, zudem regelmäßige Ausschreibung der PPK-Verwertung sowie sonstige abfallwirtschaftliche Leistungen (Restabfalltransporte, Beseitigung von wilden Müllablagerungen, Reinigung der Wertstoffinseln, Leerung der öffentlichen Straßenpapierkörbe und Weiteres) - Los 2: Sperrmüll- und Elektroaltgeräteabfuhr auf Abruf inkl. Verwertung des Sperrmülls - Los 3: Restabfallverwertung - Los 4: Straßenreinigung und Winterdienstleistungen

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Behälterabfuhr und weitere Leistungen

Die Stadt Schwerin ist die Hauptstadt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt im Westen des Bundeslandes in einer waldreichen, von zahlreichen Seen geprägten Landschaft. Schwerin hat eine Einwohnerzahl von rd. 99.000 auf einer Fläche von ca. 130,5 km2, woraus eine Bevölkerungsdichte von rd. 760 E/km2 resultiert. Lässt man die Wasserfläche der Stadt (37,2 km2) außer Acht, ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von rd. 1.060 E/km2.

8 Jahre–
2
Sperrmüllabfuhr inkl. Verwertung

Die Stadt Schwerin ist die Hauptstadt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt im Westen des Bundeslandes in einer waldreichen, von zahlreichen Seen geprägten Landschaft. Schwerin hat eine Einwohnerzahl von rd. 99.000 auf einer Fläche von ca. 130,5 km2, woraus eine Bevölkerungsdichte von rd. 760 E/km2 resultiert. Lässt man die Wasserfläche der Stadt (37,2 km2) außer Acht, ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von rd. 1.060 E/km2.

8 Jahre–
3
Restabfallverwertung

Die Stadt Schwerin ist die Hauptstadt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt im Westen des Bundeslandes in einer waldreichen, von zahlreichen Seen geprägten Landschaft. Schwerin hat eine Einwohnerzahl von rd. 99.000 auf einer Fläche von ca. 130,5 km2, woraus eine Bevölkerungsdichte von rd. 760 E/km2 resultiert. Lässt man die Wasserfläche der Stadt (37,2 km2) außer Acht, ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von rd. 1.060 E/km2.

8 Jahre–
4
Straßenreinigung und Winterdienst

Die Stadt Schwerin ist die Hauptstadt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt im Westen des Bundeslandes in einer waldreichen, von zahlreichen Seen geprägten Landschaft. Schwerin hat eine Einwohnerzahl von rd. 99.000 auf einer Fläche von ca. 130,5 km2, woraus eine Bevölkerungsdichte von rd. 760 E/km2 resultiert. Lässt man die Wasserfläche der Stadt (37,2 km2) außer Acht, ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von rd. 1.060 E/km2.

8 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2034
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.05.2037, wenn er nicht spätestens bis zum 31.05.2033 durch den AG gekündigt wird. Der verlängerte Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.05.2040, wenn er nicht bis spätestens zum 31.05.2036 durch den AG oder den AN gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 134 Abs. 2 GWB - … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDY1PN43DEK Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTV … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXSQYYDY1PN43DEK Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an. Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation". Nachprüfstelle: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Wertung Los 1: Angebotspreis 700 Punkte, Durchschnittsstundenlohn 100, Servicekonzept 100, Organisations- und Personalkonzept 50, Fahrzeugkonzept 50 Wertung Los 2: Angebotspreis 700 Punkte, Durchschnittsstundenlohn 100 Punkte, Servicekonzept 100 Punkte, Organisations- und Personalkonzept 50 Punkte, Fahrzeugkonzept 50 Punkte Wertung Los 3: Angebotssumme (netto) für Verwertung (ggf. rabattiert) + Umlage BEHG gemäß Preisblatt, Transportkostenbewertung, umweltbezogene Bewertung. Das Ergebnis aus Angebotssumme und Transportkostenbewertung bildet zu 90 % und das Ergebnis der umweltbezogenen Bewertung zu 10 % das maßgebliche Bewertungsergebnis. Wertung Los 4: Angebotspreis 650 Punkte, Durchschnittsstundenlohn 100 Punkte, Organisations- und Qualitätskonzept 100 Punkte, Personalkonzept 50 Punkte, Fahrzeugkonzept 50 Punkte Die jeweils drei Konzepte sind für jedes betroffene Los gesondert mit dem jeweiligen Angebot in Textform einzureichen. Alle Angaben der Bieter im Rahmen der Bewertungskriterien werden Vertragsbestandteil. Die Bewertungskommission wird zu einem ergänzenden Präsentationstermin separat nach Ablauf der Angebotsfrist einladen, der ebenfalls Bestandteil der Bewertung sein wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
1,52 Mio. €Zuschlagswert im Median
731.896 € – 3,64 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens7 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – Beschaffer
  3. 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.05.2024
  4. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 03.05.2024 auf 30.05.2024 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 03.05.2024
  6. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 03.05.2024
  7. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 56b9021e-1e34-4950-9b96-252dbbc2d661.