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Erforschung der 3-D Untergrundstruktur und Charakterisierung des seismischen Umgebungsrauschens aus seismologischen Daten im Rahmen der Projektierung eines "Low Noise Lab" im Untergrund der Lausitz

Deutsches Elektronen Synchrotron DESY · Zeuthen, Brandenburg

Aktenzeichen DZA02veröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
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nein
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keine Angabe

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  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
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  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Deutsche Zentrum für Astrophysik ("DZA") ist eine gemeinsame Initiative der deutschen Astronomie und Astroteilchenphysik mit der Idee, einen nationalen und auch internationalen Knotenpunkt der Astrophysik zu schaffen. Das Konzept des DZA ruht auf drei Säulen: Forschung, Technologieentwicklung und Digitalisierung. Im Zentrum für Digitalisierung sollen die Datenströme astronomischer Observatorien aus aller Welt zusammengeführt werden. In einem Zentrum für Technologieentwicklung sollen Halbleitersensoren, Silizium-Optiken und Regelungstechniken für Observatorien entwickelt werden. Auf Grundlage der technologischen Entwicklungen und der gewonnenen Datensätze werden in der Forschung neue Erkenntnisse erzielt, die unser Verständnis der Zusammenhänge im Universum voranbringen. Der Hauptcampus, der diese drei Säulen vereint, soll am Standort Görlitz entstehen. Zusätzlich soll im Granit der Lausitz zwischen den Orten Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen ein Untergrundforschungslabor, das "Low Seismic Lab" ("LSL"), entstehen, in dem insbesondere Technologien zur Erforschung von Gravitationswellen entwickelt und getestet werden sollen. Die seismographischen Bedingungen im Granitgestein der Lausitz sind einzigartig und besonders gut für die Erforschung von Gravitationswellen geeignet. Der genaue Standort im Dreieck zwischen Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen muss dabei mit Hilfe weiterer Untersuchungen und Probebohrungen bestimmt werden, um bestmögliche Bedingungen für die Grundlagenforschung zu schaffen, mit anderen Worten: die "seismische Null" zu finden. Für die finale Lokation des Low Seismic Labs in der Aufbauphase des DZA ist es unumgänglich, die seismisch-physikalischen Eigenschaften des Untergrundes zu bestimmen und das seismische Rauschen zu charakterisieren. Hierfür soll ein integriertes seismisches Beobachtungsprogramm zusammen mit Bohrungen und geologischen Arbeiten durchgeführt werden. Ziel ist die Entwicklung eines physikalischen 3D-Modells des Untergrundes, anhand dessen die finale Lokation des Labors vorgenommen werden kann.

Beschreibung des Loses

Konkreter Beschaffungsbedarf besteht nun bei der Erstellung eines möglichst detaillierten 3D-Scherwellenmodells. Es wird dabei ein passives seismisches Verfahren (insbesondere Tomographie basierend auf Untergrundrauschen, Ambient Noise Tomographie ("ANT")) eingesetzt. Anders als aktive Verfahren liefern passive Verfahren ein dreidimensionales Bild des Untergrundes. Dazu werden keine künstlichen Quellen, insbesondere Vibroseis-Quellen, benötigt, sondern es werden nur die in der Erde vorhandenen Wellenfelder (d.h. nicht kontrollierbare Vorgänge, verursacht beispielsweise durch Wind, Wasserwellen, Straßenverkehr, Baumaschinen etc.) gemessen. Passive Verfahren können dabei eine größere Fläche darstellen als aktive Verfahren. Die Ergebnisse des passiven Verfahrens werden dreidimensional und großflächig, dafür jedoch in geringerer Auflösung dargestellt. An den Stellen, an denen sich die Ergebnisse zu bereits beauftragten aktiven Verfahren überlappen (d.h. insbesondere an den möglichen Bohrstellen), bekommt man so ein möglichst detailliertes Profil des Untergrunds. Die Ergebnisse des einen Verfahrens werden jeweils genutzt, um die Ergebnisse der jeweils anderen Messung zu kalibrieren und zu referenzieren. Für die Zwecke der Lokation des LSL ist es besonders wichtig, ein passives Verfahren zu wählen, das besonders breitbandig ist. Das Verfahren muss in der Lage sein, kurz- und langperiodische seismische Wellen zu erfassen und tiefe Strukturen darzustellen. Dabei sind die passiven Verfahren deutlich neuer als die aktiven Verfahren und befinden sich noch in der Entwicklungsphase. Einige passive seismische Verfahren zur Abbildung des Untergrundes existieren zwar bereits seit Jahrzehnten. Die ANT ist jedoch eine vergleichsweise junge Technologie, die erst in den letzten 15 Jahren nach und nach entwickelt wurde und nach wie vor weiterentwickelt wird. Bisher wurden die Verfahren überwiegend auf einer größeren Skala eingesetzt (Tiefenbereich von 30.000 bis 50.000 m, z.B. Erdkruste, geodynamische Fragestellung, etc.), zunehmend aber auch auf der flachen Skala (Tiefenbereich von 1.000 bis 2.000 m) und in angewandten Kontexten. Im Gegensatz zu (konventionellen) Explorationsansätzen wird ANT derzeit nicht standardmäßig und nur in geringem Maße in der Exploration (z.B. nach Rohstoffen) eingesetzt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (hier gilt im vorliegenden Fall § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHZSQ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Helmholtz-Zentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum (GFZ), Potsdam1

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 59c81830-13bb-4bcc-be0c-7337dfe791a9.