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Erfassung, Erstellung von Images, Prüfung, Controlling, Übermittlung und Archivierung der Abrechnungsbelege sonstiger Leistungserbringer im Sinne des § 302 SGB V und § 105 SGB XI

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 2023-135veröffentlicht 15.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30519, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Durch die Dienstleistung sollen die Mitarbeitenden der AOK Niedersachsen bei der Prüfung von Abrechnungsbelegen auf fachliche Kernthemen fokussiert werden. Dazu sollen alle administrativen Arbeitsschritte (Post öffnen, Post verteilen, scannen und Sichtprüfungen durchführen) auf einen externen Dienstleister ausgelagert sein. Zudem sollen Abrechnungsbelege in einer Prüfsoftware zur weiteren Bearbeitung durch das Fachpersonal erfasst werden. Der Dienstleister nimmt auch eine Sichtprüfung der Abrechnungsbelege nach einem vorgegebenem Prüfprogramm vor. Dadurch soll eine effektive Rechnungsprüfung gewährleistet werden. Der Dienstleister stellt zudem ein Selfserviceportal zur Verfügung, in dem Leistungserbringer die Prüfergebnisse zu ihren Rechnungen abfragen können. Dadurch wird das Telefonaufkommen reduziert und Wartezeiten bei den Leistungserbringern verkürzt.

Beschreibung des Loses

Im Detail sollen weiterhin folgende Leistungen unter Vertrag genommen werden: - Datenannehmende Stelle - 3 Prüfstufen inkl. Kommunikation mit den Leistungserbringern - Posteingang Papierunterlagen und Datenträger - Irrläuferbearbeitung - Scanverfahren - Maschinelle Referenzierung - OCR Beleglesung - Manuelle Referenzierung und Beleggutsortierung - Sichtprüfung auf jedes Blatt Papier - Erfassung von Rechnungen außerhalb des DTA und zwar DTA konforme Vollerfassung - 30 % Qualitätssicherung auf handerfasste Rechnungen (= Vier-Augen-Prinzip) - Führen und Pflege eines Kurz- und Langzeitarchivs - Datenschutzkonforme Vernichtung des Papiers nach Ablauf Aufbewahrungspflicht . - Selfserviceportal für Leistungserbringer inkl. Recherche Befreiungsdaten, Bereitstellung der Absetzungsschreiben (datenschutzkonform). Möglichkeit des digitalen Einspruchs. Funktion digital only. Kein Versand der Briefe - Digitales Einsatzprotokoll für Rettungsdienste nach Vorgabe einer konkreten Schnittstelle - Umsetzung der elektronischen Versichertenbestätigung für Hebammen und Heilmittel perspektivisch Fahrtkosten etc. Annahme und Verarbeitung Bereitstellung der digitalen Signatur dieser Leistungen. - Tagesaktuelles Controlling - Effektive Recherchen und Reports in den Datenbeständen der Abrechnungsprüfung (schnelle Auswertungsmöglichkeiten direkt auf der Datenbank) - Die Implementierung eines Pflegekontos je Versicherten für Kurzzeitpflege, Tagespflege, Sachleistungen, Betreute Ausländer im Inland und darauf aufbauend, die Prüfung der Belege, ist pflegespezifisch und viele Anpassungen erfolgten exklusiv für die Bedürfnisse der AOK Niedersachsen - Möglichkeit der automatisierten Aufrechnung - Nutzung von min. 250 Entwicklertagen zur Verbesserung des eingesetzten Programms - Darstellung von Leistungsbewegungen (zu welchem Leistungserbringer gehen die Verordnungen eines Vertragsarztes? Wo wohnen die Kunden eines Leistungserbringers? Wo ist ein der regionale Schwerpunkt von Leistungen) auf einer Deutschlandkarte. - Automatisierte Fahrtkostenprüfung nach Besetzt- und nicht-Besetzt-Kilometer-Verträgen - Vollständige Kompatibilität mit CognosBI (inkl. Flatfiles) Folgendes Mengengerüst: 5,9 Millionen Belege ; ca. 13 Millionen Blatt Papier Sichtprüfung auf 26 Millionen Images

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYT4L8ZBWR § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YHGYT4L8ZBWR § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DAVASO GmbH, Leipzig1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

179vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (113 Lose mit Angabe)
362.246 €Zuschlagswert im Median
270.000 € – 829.806 €mittlere Hälfte, 45 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5913ff76-87ec-46a2-9ba9-a9f8e06f0266.