Erfassung, Erstellung von Images, Prüfung, Controlling, Übermittlung und Archivierung der Abrechnungsbelege sonstiger Leistungserbringer im Sinne des § 302 SGB V und § 105 SGB XI
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 2023-135veröffentlicht 15.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
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- Business Intelligence (BI) SoftwareDachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen mbH (DBHN) · HannoverFrist 01.12.2026
- VMWareAOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · HannoverFrist 01.12.2026
- Überlassung von Lizenzen des Herstellers Broadcom/CAPhoenics.IT GmbH · HannoverFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hannover30519, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Durch die Dienstleistung sollen die Mitarbeitenden der AOK Niedersachsen bei der Prüfung von Abrechnungsbelegen auf fachliche Kernthemen fokussiert werden. Dazu sollen alle administrativen Arbeitsschritte (Post öffnen, Post verteilen, scannen und Sichtprüfungen durchführen) auf einen externen Dienstleister ausgelagert sein. Zudem sollen Abrechnungsbelege in einer Prüfsoftware zur weiteren Bearbeitung durch das Fachpersonal erfasst werden. Der Dienstleister nimmt auch eine Sichtprüfung der Abrechnungsbelege nach einem vorgegebenem Prüfprogramm vor. Dadurch soll eine effektive Rechnungsprüfung gewährleistet werden. Der Dienstleister stellt zudem ein Selfserviceportal zur Verfügung, in dem Leistungserbringer die Prüfergebnisse zu ihren Rechnungen abfragen können. Dadurch wird das Telefonaufkommen reduziert und Wartezeiten bei den Leistungserbringern verkürzt.
Beschreibung des Loses
Im Detail sollen weiterhin folgende Leistungen unter Vertrag genommen werden: - Datenannehmende Stelle - 3 Prüfstufen inkl. Kommunikation mit den Leistungserbringern - Posteingang Papierunterlagen und Datenträger - Irrläuferbearbeitung - Scanverfahren - Maschinelle Referenzierung - OCR Beleglesung - Manuelle Referenzierung und Beleggutsortierung - Sichtprüfung auf jedes Blatt Papier - Erfassung von Rechnungen außerhalb des DTA und zwar DTA konforme Vollerfassung - 30 % Qualitätssicherung auf handerfasste Rechnungen (= Vier-Augen-Prinzip) - Führen und Pflege eines Kurz- und Langzeitarchivs - Datenschutzkonforme Vernichtung des Papiers nach Ablauf Aufbewahrungspflicht . - Selfserviceportal für Leistungserbringer inkl. Recherche Befreiungsdaten, Bereitstellung der Absetzungsschreiben (datenschutzkonform). Möglichkeit des digitalen Einspruchs. Funktion digital only. Kein Versand der Briefe - Digitales Einsatzprotokoll für Rettungsdienste nach Vorgabe einer konkreten Schnittstelle - Umsetzung der elektronischen Versichertenbestätigung für Hebammen und Heilmittel perspektivisch Fahrtkosten etc. Annahme und Verarbeitung Bereitstellung der digitalen Signatur dieser Leistungen. - Tagesaktuelles Controlling - Effektive Recherchen und Reports in den Datenbeständen der Abrechnungsprüfung (schnelle Auswertungsmöglichkeiten direkt auf der Datenbank) - Die Implementierung eines Pflegekontos je Versicherten für Kurzzeitpflege, Tagespflege, Sachleistungen, Betreute Ausländer im Inland und darauf aufbauend, die Prüfung der Belege, ist pflegespezifisch und viele Anpassungen erfolgten exklusiv für die Bedürfnisse der AOK Niedersachsen - Möglichkeit der automatisierten Aufrechnung - Nutzung von min. 250 Entwicklertagen zur Verbesserung des eingesetzten Programms - Darstellung von Leistungsbewegungen (zu welchem Leistungserbringer gehen die Verordnungen eines Vertragsarztes? Wo wohnen die Kunden eines Leistungserbringers? Wo ist ein der regionale Schwerpunkt von Leistungen) auf einer Deutschlandkarte. - Automatisierte Fahrtkostenprüfung nach Besetzt- und nicht-Besetzt-Kilometer-Verträgen - Vollständige Kompatibilität mit CognosBI (inkl. Flatfiles) Folgendes Mengengerüst: 5,9 Millionen Belege ; ca. 13 Millionen Blatt Papier Sichtprüfung auf 26 Millionen Images
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYT4L8ZBWR § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksich … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYT4L8ZBWR § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DAVASO GmbH, Leipzig | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover
- Website
- aok-niedersachsen.de
- Kontakt
- vms-vergabe@
nds.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Dedalus Healthcare GmbH3 Zuschläge
- IDV AG3 Zuschläge
- IVU Traffic Technologies AG2 Zuschläge
- Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH2 Zuschläge
- P&I AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5913ff76-87ec-46a2-9ba9-a9f8e06f0266.