Erdarbeiten - Neubau Feuerwehr und Bauhof
Gemeinde Gemmingen · Gemmingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen GGE_100_2025veröffentlicht 07.04.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 811 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Monat
- 03.03.2025 – 11.04.2025
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Heilbronn.
- Neubau einer 4. Reinigungsstufe u. Kanalbetriebshof - Klärtechnische AusrüstungAbwasserzweckverband Unteres Sulmtal · NeckarsulmFrist 09.11.2026
- Hohenstaufen-Gymnasium Bad Wimpfen, Bauabschnitt 2 – Sanierung 1970er-Anbau - BetonwerksteinarbeitenBauamt Bad Wimpfen · Bad WimpfenFrist 08.12.2026
- Estrich, Abdichtung und Fliesen - RappSoDieStadt Bad Rappenau · Bad RappenauFrist 10.12.2026
- Dachabdichtungsarbeiten - RappSoDieStadt Bad Rappenau · Bad RappenauFrist 10.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 811 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Monat03.03.2025 – 11.04.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gemmingen75050, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 100 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 11.04.2025
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Erdarbeiten, Baugruben- und Fundamentaushub inkl. Entsorgung ca. 5.300 m3. Untergrundverbesserung durch Kalken, Einbau Schottertragschichten. Ausbau und Entsorgung von Fundamentresten
Beschreibung des Loses
Ca. 5.300 m3 Erdaushub, Ausbau von bestehende Fundamentresten, Einbau einer Schottertragschicht, Fundamentaushub
Gegenstand nach CPV
- 45000000BauarbeitenHauptgegenstand
- 45112500Erdbewegungsarbeiten
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis (brutto)Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hatte in dem Formblatt KEV 115.2 (B) Ang EU unter Ziffer 2.1.1 den Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer - ohne Nachlass - sowie in dem weiteren Feld den Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme in % anzugeben. Der unter Ziffer 2.1.1 angegebene Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer - ohne Nachlass - musste mit der Angebotssumme brutto gemäß Leistungsverzeichnis (PDF-Datei und / oder GAEB-Datei) übereinstimmen. Der Bieter hatte zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben konnte er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.03.2025
- Vertragsende
- 11.04.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf dera … ganz lesenkürzer
- Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). - Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung (Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche / fiktive) Abnahme.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5931 1. Bietergemeinschaften Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist sie von allen Mitgliedern fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren oder mi … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5931 1. Bietergemeinschaften Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist sie von allen Mitgliedern fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren oder mit einem fortgeschrittenen oder qualifizierten Siegel zu versehen. 2. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl - dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (- KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 3. Textform Soweit eine Anlage ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist und eine "eigenhändige" oder "handschriftliche" Unterschrift vorgesehen ist, genügt zur Wahrung der Form auch das Anbringen einer Faksimile-Unterschrift, die auf den individuellen Erklärenden verweist, oder die Angabe des Namens (Vorname, Zuname) der erklärenden Person am Abschluss der Erklärung. Das Anbringen eines Firmenstempels ist keine zwingende Anforderung an die Form des Angebots.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Oettinger Gruppe GmbH, Malsch | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hausener Straße 1, 75050 Gemmingen
- Website
- gemmingen.eu
- Kontakt
- post@
gemeinde-gemmingen.de
Bei uns erfasst
- Belags- & Landschaftsbauarbeiten - Neubau Feuerwehr und Bauhof26.08.2026 · 2 Angebote
- Sanitärarbeiten - Neubau Feuerwehr und Bauhof09.04.2026 · 5 Angebote
- Heizungsarbeiten - Neubau Feuerwehr und Bauhof09.04.2026 · 5 Angebote
- Lüftungsinstallationen - Neubau Feuerwehr und Bauhof27.02.2026 · 6 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Tiefergründung - Neubau Feuerwehr und Bauhof
- Zuschlag an Hubert Schmid Bauunternehmen GmbH, rund 196.000 €, 5 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 19.03.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Mehr von Gemeinde Gemmingen
- Klinkerriemchen / WDVS - Neubau Feuerwehr und BauhofGemeinde Gemmingen · GemmingenFrist 13.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Gemeinde Gemmingen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Baden-Württemberg (530 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Franz Lohr GmbH5 Zuschläge
- Sauter-Cumulus GmbH5 Zuschläge
- Fliesen Nurkic GmbH4 Zuschläge
- Friedrich Burk GmbH + Co KG4 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG4 Zuschläge
- Gebrüder Schneider Fensterfabrik GmbH, Stimpfach4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- MetallbauarbeitenVermögens- und Hochbauverwaltung Baden-WürttembergFrist 10.12.2026
- Umgestaltung Riedlinger StraßeStadt Biberach an der Riß, TiefbauamtFrist 07.12.2026
- Elektro- und Tiefbauarbeiten, Pfinztal-Berghausen Institut für Chemische Technologie (ICT) T23Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-WürttembergFrist 12.01.2027
- 30062-1002069-2026, Volkswohnung GmbH, VOB/A EU Verhandlungsverfahren mit TNW, Teilnahmewettbewerb, GÜ-Leistungen, Modernisierung eines Wohngebäudes in Daxlanden, Zanderweg 2-4 in 76189 KarlsruheVolkswohnung GmbHFrist 02.12.2026
- 18039 xxxx FR, Bildungszentrum (BIZ) OFD KA, 2. BA 1. Teil, Erweiterung Schule + Mensa + TG 3016 Zimmerer- und Holzbauarbeiten inkl. Gerüst, Fenster, Dach - Holzhybridbau, witterungsbeständige Gebäudehülle (Dach und Fach)Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt FreiburgFrist 09.11.2026
- Bodenbelagsarbeiten / Bodenbeschichtung für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg VE353.06Universitätsklinikum HeidelbergFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a15b068d-d5fc-4f9f-b278-88ca21718be0.