Erbringung von Reinigungsdienstleistungen in der Alten Oper Frankfurt
Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 01-2026veröffentlicht 20.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 121 Monate
- 01.05.2026 – 31.05.2036
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- UHR Erich-Kästner-SchuleStadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien · Frankfurt am MainFrist 21.01.2027
- UHR KerschensteinerschuleStadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien · Frankfurt am MainFrist 26.11.2026
- UHR Steffi-Jones-SchuleStadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien · Frankfurt am MainFrist 15.12.2026
- UHR Albert-Schweitzer-SchuleStadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien · Frankfurt am MainFrist 26.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 115 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 121 Monate01.05.2026 – 31.05.2036, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60313, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 72 %, Leistung und Qualität 28 %.
- Preis72 %
- Organisations- und Umsetzungskonzept28 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,5 Punkte |
| 25 % teurer | −14,4 Punkte |
| 50 % teurer | −24 Punkte |
| 100 % teurer | −36 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 31.05.2036
- Heute
Beschreibung
Die Alte Oper Frankfurt ist ein international bekanntes und geschätztes Konzert- und Kongresshaus. Um die vielfältigen, täglich stattfindenden Veranstaltungen realisieren zu können und die Ansprüche der Veranstalter zu erfüllen, sind umfassende Leistungen erforderlich. Der komplexe Gesamtbetrieb der Alten Oper erfordert flexible Leistungen von allen Beteiligten, insbesondere von den externen Dienstleistern. Der Reinigungsdienstleister muss sich einer überaus komplexen Aufgabe stellen, die eine flexible und kooperative Leistungserbringung erfordert. In diesem Zusammenhang erbringt er im Rahmen des zu vergebenden Auftrages die umfassende Reinigung des Veranstaltungshauses einschließlich Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Teppichreinigung, Außenreinigung, Glasreinigung außen, Straßen- und Kehrdienste, Winterdienst sowie nach Bedarf zusätzlich beauftragte veranstaltungsbezogene Leistungen.
Beschreibung des Loses
Siehe dazu Ziffer 5.1. der Vorinformation.
Gegenstand nach CPV
- 90911000Wohnungs-, Gebäude- und FensterreinigungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotsgesamtpreis + Stundenverrechnungssätze + Rutschmessung
- Qualität
- Organisations- und Umsetzungskonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2026
- Vertragsende
- 31.05.2036
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Verlängerung der Vertragslaufzeit dreimalig um jeweils zwei Jahre
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAMEWM#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Vebego Facility Services B.V. & Co. KG, Wuppertal | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH
- Anschrift
- Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Hessen (27 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH28 Zuschläge
- KURT-SERVICE Gebäudedienst GmbH23 Zuschläge
- Qori Glas- und Gebäude Reinigung GmbH16 Zuschläge
- Deku Dienstleistungen GmbH12 Zuschläge
- GONDER Facility Services GmbH12 Zuschläge
- Fa.Hentrich GmbH Gebäudereinigung10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- OV-Kirchhain-26Stadt KirchhainFrist 30.11.2026
- 6003116478-Gebäudereinigung SchwarzenbornBundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg/EFZEFrist 20.11.2026
- Unterhalts- und Glasreinigung Johannes-Vatter-Schule in Friedberg, LWV HessenLandeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale VergabestelleFrist 01.12.2026
- Unterhaltsreinigung HMFGLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Frist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81203872-160b-4301-b0c5-eac31e878cb8.