Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises, On-Demand-Verkehr der REVG
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH · Kerpen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen E56863436-Los1veröffentlicht 27.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 34 Monate
- 01.03.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- SchülerspezialverkehrKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Schülerspezialverkehr Teil CKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- HPK Fahrdienst Heinrich-Piepmeyer-Haus MünsterVerein zur Förderung körper- und mehrfachbehinderter Kinder Münster e.V. · MünsterFrist 30.11.2026
- HPK Fahrdienst St. Antonius Haus gGmbHSt. Antonius-Haus gGmbH · HertenFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 34 Monate01.03.2026 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kerpen50169, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Wichtige Ziele der gemeinsamen Erbringung der Personenverkehrsdienste sind die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und barrierearmen ÖPNV als Teil der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung des Rhein-Erft-Kreises und die Gewährleistung einer angemessenen Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV. Dabei sind Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der erbrachten Verkehrsleistungen besonders zu beachten. Weiterhin sind auch sichere und saubere Fahrzeuge zu gewährleisten. Die Leistungen werden in drei Lose aufgeteilt: Los 1: Bediengebiet Erftstadt, Los 2: Bediengebiet Pulheim, Los 3: Bediengebiet Frechen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten.
Gegenstand nach CPV
- 60140000BedarfspersonenbeförderungHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises (Erftstadt), On-Demand-Verkehr der REVG Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Die Leistungen zu Los 1 sind im Bediengebiet Erftstadt zu erbringen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten. | 34 Monate | – |
| 2 | Los 2: Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises (Pulheim), On-Demand-Verkehr der REVG Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Die Leistungen zu Los 2 sind im Bediengebiet Pulheim zu erbringen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten. | 34 Monate | – |
| 3 | Los 3: Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises (Frechen), On-Demand-Verkehr der REVG Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Die Leistungen zu Los 3 sind im Bediengebiet Frechen zu erbringen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten. | 33 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag kann höchstens zweimal verlängert werden – einmal um 12 Monate (Vertragsende: 31.12.2029) sowie einmal um weitere 12 Monate (Vertragsende: 31.12.2030). Die jeweilige Verlängerung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien, die spätestens 6 Monate vor dem jeweilige … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Vertrag kann höchstens zweimal verlängert werden – einmal um 12 Monate (Vertragsende: 31.12.2029) sowie einmal um weitere 12 Monate (Vertragsende: 31.12.2030). Die jeweilige Verlängerung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien, die spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zu erfolgen hat, also bis zum 30.06.2028 (für eine Verlängerung bis 31.12.2029) bzw. bis zum 30.06.2029 (für eine Verlängerung bis 31.12.2030).- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner auf die Ausschlussfristen des § 135 GWB hingewiesen. Nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB endet … ganz lesenkürzer
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner auf die Ausschlussfristen des § 135 GWB hingewiesen. Nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Wird innerhalb dieser Frist kein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages nicht festgestellt werden. Maßgebend für den Fristlauf ist der Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Hinweis zu Ziff. 6: Aus Rücksicht auf die Geschäftsgeheimnisse des Bestbieters und die daraus resultierenden Geheimhaltungspflichten wird von einer Angabe des Auftragswertes abgesehen. Hinweis zu Ziff. 6.1.4: Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG … ganz lesenkürzer
Hinweis zu Ziff. 6: Aus Rücksicht auf die Geschäftsgeheimnisse des Bestbieters und die daraus resultierenden Geheimhaltungspflichten wird von einer Angabe des Auftragswertes abgesehen. Hinweis zu Ziff. 6.1.4: Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt und fallen mangels Beschaffungsvorgang daher nicht in den Anwendungsbereich der Clean-Vehicles-Directive. Die von dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung nur ausnahmsweise einzusetzenden Reservefahrzeuge werden nur bedarfsabhängig eingesetzt, sodass deren Zahl auch nicht im Vorhinein angegeben werden kann. Daher wurde hier die Ziffer "0" eingetragen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Bietergemeinschaft Taxi Gabriele Henseler & Taxi Marcel Henseler, Kerpen | – |
| 2 | Bietergemeinschaft Taxi Gabriele Henseler & Taxi Marcel Henseler, Kerpen | – |
| 3 | Bietergemeinschaft Taxi Gabriele Henseler & Taxi Marcel Henseler, Kerpen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Röntgenstr. 9, 50169 Kerpen
- Website
- revg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Rheingold-Reisen-Wuppertal14 Zuschläge
- sei mobil Verkehrsgesellschaft mbH13 Zuschläge
- Auto-Bachem GmbH9 Zuschläge
- Küre Reisen Inh. Fatih Demir e.K.9 Zuschläge
- ABE Transfer GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b765ae69-14c1-4f54-9dd6-71c2f5f3aa03.